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Der Weg die Gewährleistung über die aufgrund der anderen Aktionen gewerbsmässige Tätgikeit des Verkäufers nachzuweisen hilft dir garnix - ihm bringt das zwar kurzfristig ebaysperre und mittelfristig Ärger mit dem Finanzamt, und das auch nur wenn er auch diesbezüglich nichts versteuert - der Verkauf als Bastelobjekt/Teileträger wie auch immer ist auch bei gewerblichen Händlern bewährte Praxis.
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Sorry, aber das ist einfach nicht richtig. Gewerbliche Anbieter haben gegenüber Privatkäufern immer eine mindestens einjährige Gewährleistungspflicht. Punkt.
Deshalb werden bei mobile.de und anderswo Schrottkarren auch ausdrücklich immer "nur für Händler oder Export" angeboten. Bei Geschäften von Gewerbetreibenden untereinander wird davon ausgegangen, dass ein gewerblicher Käufer durch seine beruflich bedingte Erfahrung nicht so schutzbedürftig wie ein privater Käufer ist, deshalb kann nur bei Gewerbetreibenden untereinander oder bei Verkauf von Privat die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Der beliebte Zusatz bei gewerblichen Anbietern "Verkauf als Schrott zum Kilopreis" oder "Bastlerfahrzeug/Teileträger" ist bei Verkauf an Privatpersonen rechtlich absolut wirkungslos, nur "wo kein Kläger, da kein Richter", weil ja bei so einer Beschreibung jeder weiß, was er da kauft.
Die Polizei einzuschalten hingegen bringt hier erstmal genau gar nix, zumindest nicht im Hinblick auf Schadenregulierung. Dafür wäre ein Zivil- und kein Strafgericht zuständig.