Aus dem genannten Grund wirst du unter sicher mehr Erfahrungsberichte zu diesem Modell bekommen können.
Beiträge von pkracer
-
-
-
-
... Soll mit meinen Roller auf nen Prüfstand zur Leistungsmessung (den es bei uns nicht gibt) und eine Lautstärkenmessung machen...
Wenn du aus Franken kommst, sollte 91126 Kammerstein ja nicht unerreichbar sein, da gibts eine schaltrollerkompetente Werkstatt mit Amerschläger P4 Prüfstand. Da wird man dir sicher auch einen brauchbaren Prüfer vermitteln können.
-
Normalerweise gab es bei der V50 den Rundlenker nur in Verbindung mit Rahmen mit Blechkaskade und ohne Seitenfach. Die Special kam meines Wissens erst 1973 raus und hatte den Trapezlenker und Rahmen mit Plastikkaskade. Es gab Ausführungen der Special mit und ohne Seitenfach.
Ein seltener Sonderfall (knapp 600 gebaute Exemplare) ist die 50 SR, die hatte einen Primavera Rundlenker (größer als der V50 Rundlenker) und Plastikkaskade, aber kein Seitenfach. Ist auch kein Mokick, sondern ein zulassungspflichtiges Kleinkraftrad, da originale V/max über 50 km/h.
Die offiziell in Deutschland ausgelieferten 50er Vespas hatten IMMER 10" Räder, im Gegensatz zu den italienischen, die es auch mit 9" gab.
-
Auch wenn du es vielleicht glaubst, du bist nicht der Erste, der einen Sito Plus entdrosseln möchte. Dementsprechend gibts auch schon Topics dazu, die mit der Suchfunktion zu finden gewesen wären.
Damit du dich nicht selbst anstrengen musst, habe ich mal für dich die Suchfunktion bemüht: klick
-
Genau genommen ist der sogar so unwichtig, dass er bei älteren Modellen gar nicht vorhanden ist.
-
Richtig, bringt keinerlei Mehrleistung, solange die Kurbelwelle noch die Drehschieberdichtfläche abdichtet. So richtig spürbaren Leistungsverlust würde ich aber bei Kombination mit intaktem Drehschieber auch nicht unbedingt behaupten.
Vorteil des Membranansaugstutzens ist, dass man mit seiner Hilfe Motorgehäuse weiternutzen kann, bei denen die Drehschiebersichtfläche irreparabel kaputt ist, d. h. ansonsten nicht mehr nutzbar wäre. Weiterhin kann man den Einlasskanal weit öffnen ohne Rücksicht darauf zu nehmen, dass er noch von der Kurbelwelle abgedichtet wird. Die Kurbelwelle kann deshalb ebenfalls strömungsgünstiger bearbeitet werden.
Nachteile wären der höhere Preis, der erforderliche Arbeitsaufwand zur Bearbeitung des Motorgehäuses und der Verschleiß der Membranplättchen (je nach Einsatzgebiet mehr oder weniger erheblich). Auch kann so ein Membranansaugstutzen in Verbindung mit Männervergasern schon ganz ordentlich Lärm machen und das Ansauggeräusch sogar den Auspuff übertönen.
-
Solange die eingeschlagene Nummer hinten am Rahmen mit der in der Betriebserlaubnis übereinstimmt, ist alles OK.
Alle V50 Modelle hießen lt. deutscher Betriebserlaubnis nur V50 N, von der Erstserie bis zur letzten Special. Also auch kein Grund zur Besorgnis.
Das ist das gleiche Phänomen wie mit den PXen, deren Neubesitzer hier auch regelmäßig sorgenvolle Topics eröffnen, weil auf der Backe PX 80 E Lusso steht, in den Papieren aber nur P 80 X.
-
Gasgriff zurückdrehen?
Ernsthaft: Die aus dem Plastikrollerbereich bekannten "Für den Fall der Fälle Drosseln" mit Aktivierung per Fernbedienung oder Bremshebel funktionieren bei der Vespa-Zündanlage nicht.
Da müsstest du dann schon irgendwas mechanisches basteln, z. B. irgendeinen Stift unter dem Lenker, den du bei Bedarf reinschiebst, wodurch sich der Gasgriff dann nicht mehr voll aufdrehen lässt.
Ansonsten würde ich mir da nicht in die Hose machen. Solange du keinen offensichtlich nicht originalen Auspuff montiert hast, wird da bei einer Kontrolle eher wenig auffallen. Dummstellen hilft da meist ganz gut, kostet nichts und ist für die meisten Leute gar nicht so schwierig. Und den Polizisten, der es hinbekommt, einen Schaltroller ohne abzuwürgen auf der mobilen Rolle bis zur Endgeschwindigkeit durchzuschalten, möchte ich gerne erleben.
-
Meines Erachtens ist der Wortlaut des Gesetzes da sehr eindeutig, von einer Pflicht zum "Austragen" bei Demontage vorhandener Blinker an Leichtkrafträdern/-rollern ist mir nichts bekannt. Wenn du allerdings an einem Fahrzeug Blinker montiert hast, das keine Blinker bräuchte, müssen sie den Vorschriften entsprechen und funktionieren.
ZitatAlles anzeigen
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
2.an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
3.an Anhängern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
4.an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,
5.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1.einachsigen Zugmaschinen,
2.einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.offenen Krankenfahrstühlen,
4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
a)eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b)angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c)einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d)Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Eine deutsche Primavera mit originalen 121 ccm und unter 15 PS Nennleistung war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zulassung noch kein Leichtkraftrad, da diese Klasse erst 1996 auf bis zu 125 ccm und max. 15 PS erweitert wurde, vorher max. 80 ccm. Dementsprechend musste die Primavera früher wohl Blinker haben, aber seit 1996 kann man sie unter Verweis auf § 54 StVZO auch ohne fahren. Natürlich sollten dafür die Papiere (alter Fahrzeugbrief und -schein) geändert werden, da dort noch der Eintrag "Kraftrad m. Leistungsbeschränkung" zu finden sein dürfte. Aufgrund dieses Eintrags dürfte der TÜV-Prüfer über nicht vorhandene Blinker meckern, weil eben nicht Leichtkraftroller eingetragen ist. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand und dem o. g. § vor Augen müsste er es aber durchgehen lassen, spätestens dann, wenn du die Papiere auf Leichtkraftroller hast ändern lassen.
-
Nö, in Deutschland sind Blinker erst über 125 ccm Pflicht, Leichtkrafträder und -roller brauchen also keine Blinker (obwohl sie heutzutage alle welche haben). Als Lektüre empfehle ich hierzu § 54 StVZO.
@Topiceröffner: Hast du die Schweizer Ausführung der ET3 mit den eckigen 4-fach Blinkern von ULO? Falls ja und der Roller noch Originallack hat, würde ich die Blinker nur abmontieren und die verbleibenden 4 kleinen Löcher im Lenker tapfer ertragen. Wenn du anfängst, da mit Schweißen, Spachtel oder Lack zu hantieren, mindert das den Fahrzeugwert deutlich. Allerdings solltest du dir Gedanken machen wegen der hinteren Blinker, die funktionieren nämlich nicht mehr richtig, wenn die vorderen demontiert sind.
-
10", steht aber auch auf den Felgen, den Reifen und in deiner Betriebserlaubnis zum selbst nachlesen.
-
... und fährt dann auch mit FlipFlops, kurzer Hose und T-Shirt aber ohne Nierengurt.

So sind nunmal die harten Anforderungen an den trendbewussten Styler.
-
Naja, so rein logisch überlegt kann es wohl kaum am Vergaser liegen, wenn es mit beiden Vergasern nicht funktionierte. Hinzu kommt, dass er nur mit Choke lief. Dieser fettet das Gemisch an, bedeutet also, dass der Motor ohne Choke zu mager läuft. D. h. das Gemisch enthält zuviel Luft im Verhältnis zum Sprit.
Das wiederum ist ein Indiz für ein Falschluftproblem. Als erstes würde ich deshalb mal das Polrad abnehmen und nachsehen, ob darunter vom Kurbelwellenstumpf abwärts eine Ölspur entlang des Motorgehäuses zu sehen ist. Wenn ja, dann ist der dort zu sehende Simmerring der Kurbelwelle defekt. Kein großer Aufwand, da einfach von außen zu wechseln.
Wenn es das nicht war, solltest du wie schon geschrieben das Getriebeöl ablassen und daran riechen. Wenn es nach Sprit riecht, ist der kupplungsseitige Kurbelwellensimmerring defekt. Dann Motor zerlegen und austauschen.
Eher unwahrscheinlich bei den beschriebenen Symptomen, aber es könnte auch die Drehschieberdichtfläche des Motorgehäuses defekt sein. Das lässt sich einfach testen, wenn der Vergaser samt Wanne demontiert ist. Du drehst die Kurbelwelle so hin, dass die Wange den Einlasskanal verschließt. Dann schüttest du einen Schluck Öl in den Kanal. Wenn es zügig abläuft, ist die Dichtfläche hin - nicht gut. Wenn es stehen bleibt bzw. nur sehr langsam abläuft, ist zumindest da alles OK.
-
Da dieses Topic nicht Smallframe-spezifisch ist, habe ich mal nach Offtopic geschoben.
Diesmal tue ich alleine wegen der auf den letzten Beitrag von 2phace zu erwartenden Antworten dem Topiceröffner den Gefallen und lasse es offen, auch wenn diesmal WIRKLICH schon alles notwendige geschrieben wurde.

-
..
technisch vermute ich mal das nur der vergaser etc gereinigt werdne muss dann müsste sie wieder laufen, aber kein gewähr!!!...
Wie üblich - für einen Bastler sicher kein Problem.

Universelle Fehlerbeschreibung in ebay-Auktionen, wenn der Roller nicht läuft.
-
Hier mal ab S. 9 lesen.
-
Kauf für je ca. 40 Euro die Carbone Federbeine z. B. beim SCK, die erfüllen sämtliche deiner Anforderungen.
-
Suchbegriff: Falschluft.
Zu exakt deiner Fragestellung gibt es mindestens einmal täglich ein neues Topic, daher BITTE aus dem vorhandenen Fundus zahlreicher gleichartiger Topics bedienen.
