Leider ist Gernot derjenige, der Blödsinn schreibt. Die 50 S ist ein Kleinkraftrad, da zwar nur 50 ccm, aber 64 km/h (oder so) eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Damit ist das Fahrzeug zulassungspflichtig und bekäme wie schon richtig erwähnt ein "80er Kennzeichen". Dementsprechend auch nicht mit Autoführerschein legal zu bewegen, wenn dieser nach dem 01.04.1980 erworben wurde.
Eine Möglichkeit wäre, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio für den Einbau eines 50er Motors zu besorgen, der auch nur 40 oder 50 km/h läuft (identifizierbar anhand des Motornummernpräfixes). Oder Maßnahmen zur Drosselung des originalen 50 S Motors treffen (Vergaser, Auspuff) und einen TÜV-Prüfer finden, der im Rahmen einer Probefahrt die gesenkte Höchstgeschwindigkeit feststellt und eine entsprechendes Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ausstellt, was dann noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden muss, um zur gültigen Mokick-Betriebserlaubnis zu werden.
Hilfreich für die 2. Alternative wäre sicher, wenn du Material vorlegen könntest, woraus die leistungssteigernden Merkmale der 50 S hervorgehen, damit er sich davon überzeugen kann, dass du diese Teile gegen minderleistungsverursachende Komponenten ausgetauscht hast.
