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Beiträge von pkracer

    PK Motor bzw. eine PK Schaltwelle am Motor verbaut? Mach am besten mal ein Foto von der Schaltzugaufnahme am Motor, dann lässt sich das feststellen. Wenn es so sein sollte, kannst du mit einer bearbeiteten PK Seilzugrolle im Lenker Abhilfe schaffen was die schlaffen Züge angeht, die Markierungen stimmen dann aber immer noch nicht überein.

    Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen müssen für ihren Einsatzzweck typgeprüft sein, erkennbar an einem E-Prüfzeichen und einer Nummer. Die Nummer sagt auch etwas über den Einsatzzweck aus, deshalb darf man strenggenommen auch keine PKW-Seitenblinker am Roller verwenden.

    Das war mal der grobe rechtliche Rahmen, ob sich in der Praxis jemand dafür interessiert, steht auf einem anderen Blatt. Eigenbauten mit Komponenten aus dem Elektronikbastlerbedarf dürften die Anforderunen nicht erfüllen, aber vielleicht suchst du mal bei den großen Motorradzubehöranbietern wie Polo, Louis, Gericke in deren erschlagendem Sortiment an typgeprüften Blinkern. Da ist sicher irgendwas passendes oder passend zu machendes dabei.

    Sicher, dass überhaupt ein Filzring da war? Die meisten PK 50 XL haben einen O-Ring im Vergaserflansch, der den Filzring überflüssig macht. Ansonsten richtet sich die Größe nach deinem Vergaser - wenn da 16.15 draufsteht, bräuchtest du einen 16 mm Filzring. Aber bitte erst das Vorhandensein des O-Rings prüfen und dann (ggf. nicht) bestellen.

    Die Nummer hat nichts mit der Farbe zu tun. Das ist eine Art Ersatzteilnummer von Piaggio.

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, neuen Lack anhand einer Analyse des vorhandenen Lacks anmischen zu lassen, damit er wirklich passt. Bietet meines Wissens z. B. Mr.VespaGS im GSF an. Irgendein Teil wie z. B. Seitendeckel in der Wunschfarbe hinschicken, der Farbton wird anhand dessen bestimmt und passender Lack angemischt, neuer Lack kommt mit dem Seitendeckel zurück.

    Der Vorredner hat vollkommen recht - bis auf die Sache mit der Steuer für als Motorrad angemeldete 125er. 125er bis 11kw sind seit 1996 Leichtkrafträder und damit steuerfrei. Bei älteren 125ern mit alten Papieren, die früher tatsächlich als Krafträder galten, hilft ein freundliches Schreiben ans Finanzamt, damit die Steuerpflicht entfällt.

    Ergänzend sei noch erwähnt, dass man Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sehr wohl im Alltag nutzen darf. Die Beschränkung auf Probe-/Einstellfahrten und zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege technischen Kulturguts betrifft einzig und allein die roten 07er Kennzeichen.

    Unterschiede sind: Kurbelwelle (Hub), Zylinder, Zylinderhaube, Auspuff, Primärübersetzung, Ansaugstutzen und Vergaser.

    Da der Zylinder der PK 80 eine Kurbelwelle mit 51 mm Hub benötigt, kann man ihn nicht einfach so auf den 50er Motor mit einer Kurbelwelle mit 43 mm Hub setzen.

    Ed. Zu langsam.

    Was genau willst du machen? Deinen PK 50 S Motor mit PK 80 S Teilen umbauen? Oder einen kompletten PK 80 S Motor in deine PK 50 S bauen?

    Am einfachsten wäre es vermutlich, wenn du wie alle, die ihre "50er Vespa ein wenig schneller machen" wollen, einen 75er DR Zylinder verwenden würdest. Zu diesem Umbau sind Antworten auf alle Fragen mit Hilfe der Suchfunktion bereits hier im Forum zu finden.

    Schau mal hier bspw.:
    PK80 oder 125?

    Die IGM Nummer sagt überhaupt nichts zulassungsrelevantes über den Rahmen aus. Dabei handelt es sich lediglich um eine Nummer, die besagt, dass das jeweilige Fahrzeugteil in Italien typgeprüft wurde. Diese Nummer ist gleich auf allen Fahrzeugen bzw. Teilen gleichen Typs. Vergleichbar mit den deutschen KBA Nummern, die man auf verschiedenen Fahrzeugteilen wie z. B. Felgen oder Lenkrädern finden kann.

    Es ist also definitiv nicht möglich, anhand der IGM Nummer festzustellen, wie die vollständige Fahrgestellnummer des Rollers lautete.

    Eintragung eines Originalmotors ist auch bei Bj. 91 mit der Piaggio-Bescheinigung kein Problem, weil es damals auch die PK 125 XL noch neu gab. Nur bei Tuning wird es dann schwierig.

    Das größte Problem bei dem Vorhaben dürfte sein, einen PK 125 XL Motor aufzutreiben.

    Solange das Fahrzeug noch angemeldet ist, ist es völlig egal, wie lange die letzte HU her ist. Es wird dann nur die ganz normale HU gemacht, keine Vollabnahme nach § 21 StVZO. Man wird dann allerdings den 20% Zuschlag für die "besonders aufwändige Prüfung" zahlen müssen, wenn der HU Termin um mehr als 2 Monate überzogen ist. Und man hat natürlich das Risiko, bei der Anfahrt auf eigener Achse Punkte und Bußgeld für die überzogene HU zu kassieren.

    Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Nach 7 Jahren Stilllegung werden die Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister gelöscht (§ 44 FZV), das ist gleichbedeutend damit, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat. Deshalb ist dann eine Vollabnahme nach § 21 StVZO nötig, um wieder eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Die FZV ist am 01.03.2007 in Kraft getreten, davor erlosch die BE schon bei einer Stilllegung von mehr als 18 Monaten. Günstig ist, dass die 7 Jahresfrist auch rückwirkend gilt. Wer also sein Fahrzeug schon am 01.06.2005 stillgelegt hatte, hätte ursprünglich nach 18 Monaten die Vollabnahme machen müssen. Aufgrund der Änderung hat er jetzt bis 31.05.2012 Zeit gehabt, bevor eine Vollabnahme nötig wurde.

    Wo bei neueren Motoren das Polrad ein Innengewinde für den Abzieher am Konus hat, gibt es hier eine Nut. Da sitzt normalerweise ein Seegerring drin. Die Polradmutter sollte einen Bund haben. Wenn man diese Mutter löst, stößt der Bund von unten gegen den Seegerring und drückt so bei weiterem Lösen der Mutter automatisch das Polrad von der Kurbelwelle.