Wie man eigentlich den zahlreichen Links unter meinem obigen Link entnehmen konnte, gibt es zu diesem Problem keine eindeutige gesetzliche Regelung, sondern es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Es gibt diverse Gerichtsentscheidungen, die ein unzulässiges (Rechts-)Überholen im Durchschlängeln zwischen zwei gestauten Fahrzeugkolonnen sehen, was entsprechend dem Rechtsüberholverbot zu sanktionieren ist.
Anders sieht es aus, wenn du an der linken Fahrzeugkolonne links vorbeifährst und dabei ausreichenden Abstand (auch hier wieder nur Rechtsprechung und keine gesetzliche Grundlage für die Definition des ausreichenden Abstands) zu den überholten Fahrzeugen einhältst. Dann ist das völlig legal, in der Praxis aber vermutlich selten vorkommend, da links neben der Fahrzeugkolonne kaum ausreichender Platz sein dürfte.
In der Praxis gilt aber wohl wie immer "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Wenn du ganz sicher gehen möchtest, stellst du dich brav im Stau hinten an und begehst so keinen Verkehrsverstoß.