Hab's gefunden:
Beitrag
RE: Freiwillige Zulassung 50 Kubik
[…]
Hat mir ja keine Ruhe gelassen, daher hier nun das Ergebnis meiner Recherchen (Lnks zu den Gesetzen etc. findet Ihr im o.g. Lexikon-Beitrag):
Daher nun mal die Zusammenfassung, was meiner Meinung nach an Kennzeichen möglich ist:
Da wir hier von Zulassung reden - auch wenn sie freiwillig erfolgt - gelten die normalen Zulassungsregeln mit den 2 Teilen:
1. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II auf Grundlage der Betriebserlaubnis (egal ob Allgemein oder Einzel) oder eines Gutachtens nach §…
Hat mir ja keine Ruhe gelassen, daher hier nun das Ergebnis meiner Recherchen (Lnks zu den Gesetzen etc. findet Ihr im o.g. Lexikon-Beitrag):
Daher nun mal die Zusammenfassung, was meiner Meinung nach an Kennzeichen möglich ist:
Da wir hier von Zulassung reden - auch wenn sie freiwillig erfolgt - gelten die normalen Zulassungsregeln mit den 2 Teilen:
1. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II auf Grundlage der Betriebserlaubnis (egal ob Allgemein oder Einzel) oder eines Gutachtens nach §…
tonitest
Ist zwar für 50er, aber zum LKR ist ja kein großer Unterschied, nur die HU-Pflicht und Kennzeichenpflicht kommen hinzu.
Achja, zur Steuer kann Dir die Tante von der Zulassungsstelle auch nix sagen, da mußt Du beim Zoll nachfragen, die treiben ja die Kfz-Steuer ein (und sollten sich theoretisch auskennen...)
