Müssen die Lenkerendenblinker eingetragen werden?
MMn müssen die nicht eingetragen werden, sie müssen aber ein E-Prüfzeichen haben.
Da Du mit eingetragenen 133 ccm kein LKR mehr hast, sondern ein Krad, müssen auch funktionierende Blinker dran sein.
S. Paragraph 54 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
