Und wenn du jetzt noch ein Landessiegel auf dem 100 Aufkleber haben willst, dann wird es richtig Spannend
...
Ist sogar drauf, für 2,60 € oder so.
Und wenn du jetzt noch ein Landessiegel auf dem 100 Aufkleber haben willst, dann wird es richtig Spannend
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Ist sogar drauf, für 2,60 € oder so.
Zitat
Das Gefühl beschleicht mich zuletzt immer öfter...
Wirklich sehr ärgerlich!
Ja, ist so, leider. Siehe auch meine Odyssee vor 2 Jahren, als ich meine Fuffi freiwillig zugelassen habe.
3mal war ich auf dem Amt, bis alles richtig war (fast alles, die haben vergessen, auf der ABE zu vermerken, dass eine ZB II ausgestellt wurde...).
Aber die waren damals dankbar, dass ich denen alles erklärt habe und wollten das dann auch machen und lernen. Ihre eigenen Vorgaben, sowie die des KBA und des Bundesverkehrsministeriums kannten die leider auch nicht.
Achja, bezahlt habe ich für alles 50 €. (Plus Zeit und Nerven...)
Mal schnell im CoC Nr. 13.2 geschaut: Tatsächliche Masse des Fahrzeugs [kg] 2520.
Dann werde ich mal einen Antrag stellen bei der Zulassungsbehörde und die tatsächliche Masse eintragen lassen.
Da die ZulB davon vermutlich keine Ahnung hat, werde ich den Leitfaden dabei haben und denen sagen, was sie tun sollen....
So, heute dann mal den Hänger umgemeldet: das war ja Routine-Arbeit und ging relativ zügig.
Dann wollte ich noch das 100km/h für den Hänger: da fing der Stress an.
Das Fräulein vom Amt: da steht aber nix zu im Datensatz, da steht sonst immer was "gem 9. AusnahmeVO zur StVZO..." Und nur dann können die Hänger das und wir dürfen die Plakette rausgeben.
Ich: nee, der Hänger kann das, steht ja auch so in der Datenbestätigung (ABE, CoC; hatte ich zum Glück dabei) . Alle in D seit 1990 in Verkehr gebrachten Hänger müssen 100 km/h können
Sie: aber das steht hier nicht im Datensatz. Das ist ne technische Änderung, sie müssen erst zum TÜV.
Ich: nee, da ist nix geändert, das ist ab Werk so. Was soll ich zum TÜV. Der Datensatz ist falsch.
Sie: ich frag jetzt mal ne Kollegin
... 5 min Wartezeit genutzt, um nett mit dem Nachbar-Sachbearbeiter zu quatschen...
Sie: Also ich habe mit nee Kollegin gesprochen, da muss stehen, "nach 9. Ausnahme VO und das Zugfahrzeug muss mind 2.500 kg Leergewicht haben" Das müssen sie sich vom TÜV bestätigen lassen.
Ich: was soll ich mir vom TÜV bestätigen lassen? Mit welchem Fahrzeug soll ich jetzt zum TÜV? Mit dem Hänger? Das steht doch in der Datenbestätigung. Oder mit dem Zugfahrzeug? Das steht in dessen CoC, die tatsächliche Masse will ich in dessen ZB I ja auch noch eintragen lassen. Oder soll ich jetzt den gesamten Zug beim TÜV vorführen??
Sie: ....Aber sie müssen zum TÜV...wegen den 2.500 kg...das muss für den Hänger...
Ist doch ne technische Änderung...
Ich: nee, keine technische Änderung, Daten stehen doch da. Ich habe und werde nix ändern. Für Reifen nicht älter als 6 Jahre und Zugfahrzeug mind. 2.500 kg muss ich bei der Fahrt sorgen, aber nicht zum TÜV.
Nun kam dann die Sachgebietsleiterin vom Schreibtisch gegenüber hinzu, die die Diskussion auch mitbekommen hatte.
SB-Chefin: weiss ich jetzt auch nicht, wir gehen nochmal einen Experten fragen.
Nun sind die beiden losgezogen. Ich habe wieder nett mit dem anderen SB über dessen Kundin gequatscht, die gerade draussen war zum Telefonieren, um ne geb zu bekommen.
Nach 5 min kamen die beiden Expertinnen wieder: ja, wir können Ihnen doch eine 100km/h Plakette geben. Steht ja auch so in der Datenbestätigung. Allerdings in Feld 22a, was nicht in die ZB I, ZB II und den Datensatz übernommen wird.
Ich: ja, steht ja auch so im Leitfaden des KBA zur ZB I und ZB II.
So viel zur 100er-Plakette.
Nun wollte ich ja noch die tatsächliche Masse des T6 in dessen ZB I in Feld 22 eintragen lassen. Die Trulla war allerdings mittlerweile so angepisst, dass sie sich geweigert hat.
Sie: sie haben beim Terminwunsch nur ein Anliegen angemeldet, das war die Zulassung, mehr mache ich jetzt nicht. Und ausserdem weiss ich eh nicht ob das überhaupt so geht. Bitte wenden Sie sich an eine Sachgebietsleiterin.
Habe mich dann umgedreht zum Schreibtisch der Leiterin, ob sie kurz Zeit hätte.
Hatte sie leider nicht (oder wollte nicht), müsste mir dann vorne ne Extra-Nummer ziehen für Spezial-behandlung bei der Leitung. Habe dann 10 min gewartet und bin dann zu einer anderen Team-Leitung bestellt worden.
Ich der meinen schriftlichen Antrag rübergereicht, in dem schon alles stand (aus Feld 13.2 CoC in Feld 22 ZB I eintragen, Rechtsgrundlage s. Leitfaden KBA) und den sie dann liest.
Sie: aber die Masse steht doch in Feld 13 und ist in Feld G in der ZB I.
Ich: ja, aber wie im Antrag geschrieben, beantrage ich aus Feld 13.2 nach Feld 22.
Habe Ihr dann auch noch den entsprechenden Passus im Leitfaden unter die Nase gehalten.
Sie: Moment, muss ich klären.
Und verschwindet.
Kommt nach 2 min wieder, ich solle mal mitkommen.
Sie hatte es dann einer jungen SB gegeben, die das dann brav eingetragen hat.
Boah, war ich genervt. Die kennen ihre eigenen Regeln nicht. Der Leitfaden erklärt alles genau. Wenn man sich im Vorfeld als Bürger da nicht schlau macht, wirst Du nur verarscht: kenn ich nicht, will ich nicht, gehen sie erstmal zum TÜV, der soll das bestätigen...
Hat über ne Stunde gedauert, das ganze Theater...
Okay, aber nun habe ich dann alles so, wie ich es wollte:
Hänger umgeschrieben,
100 km/h-Plakette auf 750 kg Hänger ungebremst.
Zugfahrzeug mit eingetragener tatsächlichen Masse von 2520 kg.
Achja, konnte noch 15 Jahre altes Kennzeichen eines ehemaligen PKW von uns recyceln. Das Blech hing noch in der Garage, Nummer war frei, da hätte ich dies als Wunschkennzeichen reserviert.
Die erste Trulla hat zwar sehr irritiert geguckt, es aber dann genommen.
Also erst Eigentumsverhältnisse klären,
dann erst anfangen zu schrauben!
Ansonsten schraubst Du die Dinger wieder fertig und danach sind sie wieder weg zum rechtmäßigen Eigentümer,
weitere Details hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950…96BJNG008402377, dort insbes. § 935 BGB
Unsere lieben Kollegen aus dem Osten könnten den Spritpreis mal zum Spaß in Ostmark umrechnen, dafür läßt sich bestimmt auch noch ein Umwechselkurs finden, hehe...
Mit dem offiziellen Kurs? Der war doch 1:1...
Oder dem inoffiziellen, Strassen-Schwarzmarkt-Kurs? Der lag iwo bei 1:3, wenn ich mich recht entsinne.
einmal Volltanken: 264,04 DM
![]()
Ja, wie bei der Smallframe.
Mit der ABE zum Tüv und dann zulassen.
Normalerweise bekommen die LKRs nur ein Kennzeichen zugeteilt, sind ja von der Zulassungspflicht befreit.
Freiwillig zulassen kannst du sie natürlich trotzdem, wie ne Fuffi.
Aber HU-Pflicht bleibt, da LKR.
😉😜
Pat und Patachon
Holzmichel
Blasinstrument
Ist mein Gemüse
Fähre machen wir spontan (wenn das dann bezahlbar ist), aus verschiedenen Gründen hatten wir keinen Bock monatelang im Voraus zu buchen. Würde gerne Fähre fahren, wenn wir kurzfristig ein gutes Angebot bekommen, wenn nicht fahren wir die Brücken
Wir hatten nur ein paar Tage vorher gebucht. Wir hatten auch keine Lust, früher zu buchen, da wir immer noch einen Gutschein für ne UK-Fähre von 550 € aus 2020 vor uns her schieben...
Evtl könnte ja auch die relativ neue Verbindung Rostock-Stockholm (Nynashamn) etwas für Euch sein:
Bin in der Planung für die Sommertour. Das große Schnittmuster steht
Ist Stockholm bzw. die schwedische Küste gesetzt?
Womit seid Ihr unterwegs? Moppeds? WoWa? WoMo? Auto? Zelt?
Hier sind ein paar schöne Strecken drin:
Falls Ihr Fähre fahren wollt: Travemünde - Malmö ist vergleichsweise günstig, gerade als Nachtfähre.
Da haben wir diesen März für eine Strecke 170 € für Auto (5 m lang, 2m hoch), 2 Personen, Außenkabine bezahlt, Frühstück nochmal 8,50 € pro Nase.
Ich bin für Ape.
Eigentlich ist für mich Vespa nach der Ape nur die zweite Geige.
Deshalb Ape!
Gruß Paddy.
Und dann als Tretauto.
Oder Rutschauto (ala Bobby-Car).
Da haben die auch bei der Erstzulassung geschlafen...
Denn bei den neueren Autos muss immer das Leergewicht bei Auslieferung eingetragen werden ,vom Hersteller schon. (Istgewicht)
Also in der COC.
Das muss dann auch in die Papiere.
Denn die COC hast du nicht mitzuführen.
Nee, die haben nicht gepennt mMn (max. VW).
Lt CoC:
Masse in fahrbereitem Zustand: 2443 kg -> das kommt dann auch ins Feld G der ZulBesch I
tatsächliche Masse: 2520 kg -> das kann auf Antrag in Feld 22 ZulBesch I eingetragen werden.
Die EZ war in 11 / 2015.
Ob sich da mittlerweile was bei den Angaben im CoC geändert hat, vermag ich nicht zu sagen.
Da bist ja noch günstiger raus aus der Sache.
ich geh mal von ca 10 € Gebühren auf dem Amt aus.
Ja, deutlich günstiger. Und vor allem weniger Lauferei, da Waage und TÜV/Dekra o.ä. wegfallen.
Aber schon übel mit dem Gewicht...
Da hätten die ruhig das Zulässige Gesamtgewicht auf 3.5t hochsetzen können und dafür Anhängelast auf 2t begrenzen.
500kg Zuladung ist eigentlich eher ein schlechter Scherz bei so einem Auto.
ja, ist knapp, aber ist auch nicht mehr viel Platz in dem Puppenhaus, um viel und schwere Sachen mit zunehmen. (Wassertanks sind eh nur je 30 l (Frisch- und Abwasser).
Das führt mich jetzt alles zu meinem neuen Problem führt.
Da die Schaukelvespa ja als Geburtstagsgeschenk für meine Tochter ins leben gerufen wurde und ich die Messlatte damit verdammt hoch gelegt habe fehlt mir noch die zündende Idee für meinen Sohn sein Geschenk.
Ich hab jetzt noch 11 Monate Zeit in der aber noch gebaut werden muss.
Wenn jemand eine gute Idee hat bitte her damit?
Nen Beiwagen?
Dann kann/muss die "Große" schaukeln und der kleine sitzt daneben ![]()
