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Beiträge von tonitest

    Auffällig ist doch auch der 30.06. als Datum.

    Ist es nicht so, dass bei Importfahrzeugen mit unbekannter genauer Erstzulassung das Baujahr in Verbindung mit dem 01.07. genommen wird?

    Vielleicht haben die das in dem Landratsamt immer auf den 30.06. datiert. 1993 als Baujahr ist aber natürlich Quatsch. Vielleicht 1983.

    Jein,

    Zum Datum der Erstzulassung:

    aus dem Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II des KBA, dort zu Feld B:

    Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
    Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für
    das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen
    zugeteilt worden ist.
    Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu
    verfahren:
     nur Tag nicht bekannt es ist der 01. des Monats einzutragen,
     Monat nicht bekannt es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
     Jahr nicht bekannt es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
    Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005).

    Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der Tag der ersten Inbetriebnahme einzusetzen. Handelt es sich
    um kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (§ 4 Absatz 2 FZV), so ist der Tag der ersten Zuteilung eines
    Kennzeichens maßgebend.
    Bei Fahrzeugen, die aus Alt- und Neuteilen zusammengebaut wurden, ist der Tag anzugeben, an
    dem das Fahrzeug nach dem Zusammenbau erstmals zum Verkehr zugelassen wird bzw. wurde.


    Es bleibt aber immer noch ein Rätsel.

    Schwierig finde ich, daß uns zwei Teile zwei verschiedener Dokumente vorliegen:

    1. Der alte Brief, vermutlich von 1993, mit Ergänzung der Bestätigung der BE aus 2000 -> hier fehlt der alte Schein (ok, hat die Zulassungstelle bei der Ab-/Ummeldung vermutlich eingezogen)

    2. Die neue ZB I, hier fehlt die ZB II, bzw. es wird sie gar nicht geben, da die Vespa fälschlicherweise bei der Wiederzulassung auf Leichtkraftrad umgeschlüsselt wurde (bei LKRs gibt es keine ZB II), anstatt die alte Schlüsselnummer 39 0100 (Krad, Roller m LB) wie es vorgesehen ist weiterzuverwenden. (oder zumindest auf 25 1200 zu schlüsseln und nicht 25 2200 (s. hierzu das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" des KBA)

    Meine neueste Theorie:

    Der Roller ist in 1993 nach D importiert worden, lief vorher 10 Jahre im Ausland (Italien?), daher kein Typenschild.

    Es wurde eine Einzelabnahme gemacht, am 30.06.1993 in D das erste Mal zugelassen. (Wie die damaligen Vorschriften/Leitfäden zum Datum der EZ waren, weiß ich nicht).

    In 2000 wurde dann modifiziert (Garelli Kotflügel angebracht?), das ganze wieder per Einzelabnahme / Gutachten und dann auf Seite 4 des Briefes und BE erteilt im Brief eingetragen

    -> daher der alte ungültige Brief

    In 2006 wurden dann neue Papier erstellt (Wechsel von Brief/Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II) mit dem Fehler bei der Systematisierung (s.o.).


    Jetzt wäre immer noch interessant, ob Indy94- mittlerweile in seiner Verwandschaft mehr zur Vorgeschichte des Rollers herausfinden konnte.

    Sind für den Roller jemals Kraftfahrzeug-Steuern bezahlt worden? Oder seit 2006 (Umschlüsseluing als LKR) nicht mehr?

    Oder ist die Kiste mittlerweile zerlegt und taucht in diversen Marktplätzen in Einzelteilen auf???

    Hab einen Spannungsregler mit vier Anschlüssen und finde keinen passenden Schaltplan. Gelb, gelb, rosa und violett sind angeschlossen. Hat jemand einen passenden Plan?

    Foto des Reglers würde helfen.

    Gerne auch mitteilen, was drauf steht.

    Und hier findet sich einiges zu diversen Spannungsreglern (auch Fremdfabrikate):

    https://www.vespa-t5.org/elektrik

    Ansonsten schau mal bei den Shops. Die haben den bestimmt im Angebot und unter Downloads auch den passenden Anschlussplan.

    Wundertüte:

    Vespa P80 X in Baden-Württemberg - Deggingen | Motorroller & Scooter gebraucht | eBay Kleinanzeigen (ebay-kleinanzeigen.de)

    Ich finde die Kartons mit den vielleicht originalen Teilen in den Piaggio Teilen spannend. ANsonsten ist die Kiste ja schon vorzerlegt :)

    "Wurde nie zugelassen oder gefahren. Sie hat deshalb auch keinen TÜV."

    Ahja.

    Stimmt zumindest teilweise: bei 80ern keine Zulassung, nur Zuteilung eines Kennzeichens ;)

    Aber nie gefahren und trotzdem 30k km auf der Uhr??? Hat der die an den hängenden Reifen aufgehangen und am Vorderrad gedreht???

    Und nur weil nie zugelassen und er am Vorderrad gedreht hat, hat sie keinen TÜV.... (gemeint ist wohl HU).

    Wieso baumeln die Reifen eigentlich wie Weihnachtsbaumschmuck von der Decke?? Müssen die Lüften oder sollen die sich in den vergangenen 30 Jahren keine Platten gestanden haben??

    Des Rätsels Lösung dürfte das E in Feld 17 sein. Es ist eine einzelgenehmigte Vespa, vermutlich eine Italienerin, die 1993 die Alpen überquerte und hier, zusätzlich zu dem ganzen anderen Murks der Zulassungsstelle, dann mit dem Datum der deutschen Erstzulassung in die Papiere übernommen wurde.

    Selbst das E kann falsch sein, wie ich bei der freiwilligen Zulassung meiner Vespa erfahren musste (habe ja eine ABE, also K = konform), anfangs stand bei mir auch E, mittlerweile K.

    War in der Kiste vlt mal ein 125er Motor (statt des 200er der Verkaufsbezeichnung)? Ist der immer noch drin?

    In Kombination mit dem fehlenden Typenschild (spricht, wie Menzinger ja schon schrieb, für Import) und nem 125er Motor (in 200er Karosse) kann das über Einzelabnahme dann doch mal ein LKR (nur EBE und Zuteilung eines Kennzeichens) gewesen sein.

    Insofern nehme ich meine obige Aussage, dass etwas mit den Papieren nicht stimmt.

    Ohne mehr Infos zur Historie durch den TE werden wir wohl nicht weiter kommen.

    Oder er misst mal den Zylinder/Kolben, was da nun verbaut ist.

    ....Auch wenn es ein Händler ist, bekomme ich darauf wohl keine Garantie, da sie nicht neu ist sondern bereits gebraucht wurde. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob der Händler nur vermittelt oder ob er selbst verkauft.

    zumindest im deutschen Recht gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, unabhängig von neu oder gebraucht.

    Und es gibt einen Unterschied, ob ein Händler/Unternehmer oder ein Privater an einen Privaten/Verbraucher verkauft.

    Ob es die beiden Unterschiede auch im schweizerischen Recht gibt, weiß ich nicht.

    Könnte es mir aber sehr gut vorstellen, da ich vermute, dass sich das schweizerische Recht und das deutsche Recht ähneln und auch einige EU-Vorgaben von der Schweiz übernommen wurden.

    Mach Dich da mal schlau, unabhängig von dem konkreten Roller.

    Meinst du die Bremsleitung oder die Tachowelle? ;)

    Ich finde die Bremsleitung auch abenteuerlich verlegt. Nach ein wenig Netzrecherche findet man tatsächlich noch mehr solcher Bilder.

    https://motomobil.at/test-technik/roller/340-lml-star-200-4t

    oder einfach mal bei ebay kleinanzeigen "lml 125" suchen

    Meinte dann wohl die Bremsleitung.

    Kam mir halt sehr merkwürdig und unbekannt vor, daß dort noch irgendeine Leitung original dort liegen soll.

    Danke für die Aufklärung.

    Nachtrag: ist das eventuell nur bei den neueren 4-Takt LMLs so?

    Bussae ist das ein 2T oder 4T?

    So, Lexikon-Eintrag ist jetzt endlich mal finalisiert.

    Mapping ABE auf Zulassungsbescheinigung ist drin.

    Musteranschreiben an die Zulassungsbehörden ebenfalls.

    Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm

    Als letztes mache ich jetzt noch eine kurze Zusammenfassung für die Zulassungstelle hier in Köln, damit die ihre Leute mal richtig schulen können und denen auch was an die Hand geben können.

    Vlt stelle ich das auch noch in den Lexikon-Eintrag.

    Schau mal in der linken Seitenbacke vorne oben, da sollte das vermutlich auch bei einer PK 125 sitzen.

    Was guckt denn am ersten Foto links am Vorderrad zwischen dem Rad und Kotflügel raus?

    Ist das nur das Sicherungsseil des Händlers?

    Verkauft der Händler selbst (also er ist Dein Vertragspartner) oder vermittelt er nur im Kundenauftrag?

    Zumindest hier in D:

    - Kauf beim Händler: mit Gewährleistung

    - Verkauf im Kundenauftrag / Vermittlung / Kauf von privat: Gewährleistung idR ausgeschlossen.

    Wie das in der CH aussieht, weiß ich aber nicht.

    Habe nochmal recherchiert, die Nummer hinter der Seitenklappe passt 1:1 mit den Papieren überein.

    Beim Rätsel um die tatsächliche Erstzulassung bin ich nicht schlauer geworden. Im Anhang noch die alt- und neuen Fahrzeugpapiere.

    Villeicht sagt der Abschnitt "Raum für Stilllegungen" mehr aus? LG

    Da stimmt was nicht mir der Zulassung, Zuteilung des Kennzeichens, Systematisierung, Betriebserlaubnis etc.

    Laut den Fotos ist die Kiste als Krad mit Leistungsbeschränkung bzw in der ZB I als Leichtkraftrad (<= 125 cm³) geschlüsselt. Das passt bei einer PX200 (mit 200 ccm) ja nun mal gar nicht.

    Mich wundert auch, daß auf dem Foto des Brief_Alt eine BE erteilt wurde. Gab es die nicht damals auch nur für LKRs und "richtige" Kräder/Roller hatten Brief und Schein?

    Und wieso steht bei BE erteilt "gez. Unterschrift" und es ist kein Dienstsiegel gestempelt??

    Auch die ZB I sieht für mich so aus, als wenn da nur ein Kennzeichen zugeteilt wurde (da als LKR geschlüsselt). Gibt es zu der neuen ZB I auch noch eine passende und zugehörige ZB II?

    Für mich passen die Papiere nicht zu dem Fahrzeug, fehlendes Typenschild am Tunnel kommt noch hinzu (ok, kann vlt im Rahmen des Überrollerns mit dem weißen Lack abgemacht worden sein, aber dann hätte man damals auch den Rest zumindest ansatzweise entfernt).

    Frag Deinen Onkel bitte mal etwas mehr nach der Historie (wie ist er an die Kiste gekommen, was ist da wann mit passiert).