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Beiträge von tonitest

    Dass eine ZB II ausgestellt werden muss, glaube ich nicht. Ich habe eine PX 125, spanische Postversion ( 123 cm³ ).

    Bei deren Zulassung in Deutschland wurde mir anhand der Daten des TÜV eine ZB I ausgestellt.

    Die ist dann wahrscheinlich als LKR klassifiziert.

    LKRs werden nicht zugelassen (mit ZB I und ZB II), sondern bekommen "nur" ein Kennzeichen zugeteilt. Bei der Kennzeichen-Zuteilung werden die Regelungen wie für die ZB I angewandt. (Ja, umgangssprachlich reden dann auch alle von "Zulassung" obwohl es das im rechtlichen Sinne nicht ist.)

    s. a. meine Ausführungen dazu weiter oben:

    (für die LKRs: § 4 Abs. 2 Nr. regelt die Kennzeichen-Pflicht (nicht Zulassungs-Pflicht!!, s.o. § 3 Abs. 2) von u.a. LKRs. Kennzeichen werden zugeteilt anhand des Verfahrens zur ZB I.)


    Von ZB II war nie die Rede, auch nicht bei der vor kurzem freiwillig zugelassenen PK 50 meiner Frau.

    Und das ist meiner Meinung nach falsch, zu einer Zulassung - auch der freiwilligen - gehören ZB I und ZB II.

    Ich vermute mal, dadurch daß dies so selten vorkommt und sich die Zulassungsstellen damit auch nicht wirklich auskennen, verfahren die meisten nach den Regeln für LKRs und teilen nur ein Kennzeichen zu, anstatt dem Antrag des Bürgers zu entsprechen und eine Zulassung (ZB I und ZB II) zu machen.

    Ich habe meine Zulassungsbehörde heute noch nicht erreicht, ich hoffe morgen weiß ich mehr (bzw. wohl eher die ZulB dann von mir ;) )

    So, habe mal wieder recherchiert ("Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ;) )

    Alle §§ sind solche der FZV:

    § 3 Abs. 1: Nur zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen am öffentlichen Verkehr teilnehmen (Zulassungspflicht)

    § 3 Abs. 2: Ausnahmen von der Pflicht, u.a. KKRs (unsere Fuffis) und LKRs (<= 11 kw, >50 ccm und <= 125 ccm)

    § 3 Abs. 3: Die nicht zulassungspflichtigen KFZ (aus Abs. 2) können auf Antrag freiwillig zugelassen werden (und nach meinem Verständnis wird dann auch das komplette Zulassungsverfahren durchlaufen, später dazu mehr)

    (für die LKRs: § 4 Abs. 2 Nr. regelt die Kennzeichen-Pflicht (nicht Zulassungs-Pflicht!!, s.o. § 3 Abs. 2) von u.a. LKRs. Kennzeichen werden zugeteilt anhand des Verfahrens zur ZB I.)

    §§ 6 ff regeln nun das Zulassungsverfahren (auch für die auf Antrag freiwillig zugelassenen KFZ!)

    § 6 Abs. 2: ZB II ist vorzulegen. Falls noch nicht vorhanden, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.

    § 6 Abs VIII: Fahrzeug ist vor Erstellung der ZB II und vor der Zulassung von der Zulassungsstelle zu identifizieren. Wie sie das macht (Vorführung, Inaugenscheinnahme, Fotos gucken, Vertrauen in den Antragsteller), ist nicht geregelt. Da kommt es dann sicherlich auf die Geamtumstände an.

    § 12 regelt nun, das die ZB II beantragt werden muß und wie sie auszusehen hat.


    Fazit für mich:

    Auch bei freiwilliger Zulassung sind sowohl ZB I (ehemaliger Fahrzeugschein) als auch ZB II (ehemaliger Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsstelle auszustellen.

    Ob die ABE eingezogen wird/werden muß oder ungültig gemacht wird (Stempeln, Ecken abschneiden, Lochen etc) ist mir noch nicht ganz klar. Meine Tendenz ist: Nein. Das CoC wird ja aktuell auch nicht bei Zulassung eingezogen, entwertet oder ähnliches, sondern verbleibt beim Fahrzeug(halter).

    Werde morgen mal wieder bei der Zulassungsstelle anrufen und die bitten, mir die fehlende ZB II per Post zu schicken. Falls die nicht versenden wollen, muß ich wohl oder übel zum dritten Mal einmal quer durch die Stadt... (Naja, muß eh noch ein Auto ummelden, geht dann hoffentlich in einem Aufwasch).

    Aktuell ist meiner Fuffi nur ein Kennzeichen zugeteilt worden (habe nur die ZB I), sie ist aber nicht richtig zugelassen.. (ZB II fehlt dafür)

    Habe mittlerweile den Eindruck, daß ich mich nun besser mit Zulassungen auskennen, als die Sachbearbeiter der zuständigen Behörde, die das jeden Tag machen :-4 .


    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Moin, ich hätte gerne ein Problem.... Mein Notebook reagiert nicht mehr auf die Tastatur. (Acer, Win 10) hat jemand eine Idee, was ich da machen kann? Ich kann nicht mal mehr das Passwort eingeben und die Kiste hochfahren.... :-3

    Wie hast Du denn dann den Text hier geschrieben...? :-4

    Ergänzend noch der Link zur FZV:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

    Und daraus ergibt sich:

    LKRs sind von der Zulassungspflicht befreit, ihnen wird lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.

    (Sie können aber auf Antrag freiwillige zugelassen werden.)

    Entscheidend für die Steuer-Pflicht sind die Fahrzeugklasse und die Aufbauart (Felder J und (4)) im Schein / ZB I. Welches es gibt, steht im oben von mir schon verlinkten Verzeichnis des KBA.

    Meine Zweitschrift-ABE sieht identisch aus, auch die gleiche Unterschrift drauf.

    Und die Zweitschrift-ABE habe ich selbst via Vespa-Händler bei Piaggio bestellt (original ABE habe ich noch, war aber nach knapp 25 Jahren nicht mehr sauber lesbar.)

    neue Gedanken:

    Habe ja nur die ZB I (aka Fahrzeugschein) von der Zulassungsstelle bekommen und die nicht veränderte ABE wieder mit nach Hause genommen. Eine ZB II (aka Fahrzeugbrief) habe ich nicht bekommen.

    Ist meine Vespa nun zugelassen oder wurde ihr nur ein Kennzeichen zugeteilt?

    LKRs bekommen ja nur ein Kennzeichen zugeteilt (inkl. ZB I), haben aber statt ZB II noch die ABE, müssen ja auch nicht zugelassen werden.

    Habe aus meinem Verständnis also momentan ein KKR, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde, lt ZB I auch freiwillig zugelassen ist, dem aber vermutlich tatsächlich nicht so ist, da ZB II fehlt.

    Mhm, werde da wohl nochmal recherchieren in FZV und StVZO, und dann die Zulassungsstelle ein weiteres Mal erhellen, Tel-Nrn. von meinen Ansprechpartnern habe ich ja nun.

    BTW: hat schon mal jemand ein LKR freiwillig zugelassen? Also nicht nur um die Zuteilung eines Kennzeichens beim Amt gebeten?

    was mir noch aufgefallen ist:

    - Sitzbank sieht neu bezogen aus (was kein Nachteil sein muss)

    - Haltegriffe an/unter der Sitzbank fehlen. Die sind aber Vorschrift.

    - hat die ein grünes Versicherungskennzeichen? In 2020 war es schwarz, welches in 2021 gibt, weiss ich leider nicht (habe meine gerade freiwillig zugelassen und daher ein großes Kennzeichen). Evtl lief die also etwas länger nicht (sicher auch kein Nachteil, sollte nur bei einer Probefahrt berücksichtigt werden)

    - Tank ist voll lt Tachoanzeige. Der Motor läuft also. Wurde sie vor dem abstellen vollgetankt, ist der Tank konserviert und auch ok.

    Ergänzung:

    Der Plastik-Heckabschluss /Spritzschutz unterm Versicherungskennzeichen fehlt auch.

    Charge03 : Hast Du Sie Dir mal angeschaut?