Chef, in der Tür stehend: "Das müsste jemand umsetzen. Wer könnte das wohl machen?"
Kollegen, alle: <total damit beschäftigt den Monitor anzustarren oder sinnlos auf der Tastatur zu tippen>
Team:
Toll,
ein
anderer
macht's
Chef, in der Tür stehend: "Das müsste jemand umsetzen. Wer könnte das wohl machen?"
Kollegen, alle: <total damit beschäftigt den Monitor anzustarren oder sinnlos auf der Tastatur zu tippen>
Team:
Toll,
ein
anderer
macht's
Alles anzeigenOberschenkelhalsbruch.
Muss die Füße stillhalten, sind jetzt 4,5 Wochen rum.
Auf regennasser Strasse beim Stop&Go bremsen hinten weggeflutscht, vermute Ölfleck.
Vespa und ich lagen auf der Strasse.
Laut schreiben der Polizei "Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere".
Als ob, mit einem Oldie!
Habe Gegendarstellung geschrieben, mit der Vermutung von Verschmutzung mit Betriebsmittel Öl o. ä. durch andere und ich keine Schuld anerkenne.
Au Mann!
Gute Besserung!!!
Im Gesetzestext ist die Rede von Hindernissen, die "auf der Straße" den Verkehr behindern... gehört der Gehweg dazu?
Hatte ich auch im ersten Moment meine Zweifel.
Ergibt sich aber wohl aus dem Gesamtkontext, daß mit Straße dort alle Verkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer gemeint sind. Macht auch irgendwie Sinn: Auch eine Fußgängerzone ist eine Straße, ist eine Verkehrsfläche, die Du nicht einfach zumüllen und zustellen darfst.
Habe diesen interessanten Artikel gerade gefunden:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec…m-gehweg-392417
Wie lange stand die Möhre denn da schon?
Falls die seit Monaten nicht vom Fleck bewegt wurde, kann ich den Gedanken des Ordnungsamtes (OA) ein bißchen nachvollziehen, daß es "Müll" ist, trotz gültigem Vers-Kennzeichen.
Und Recht haben sie auch, daß das Fahtzeug nicht zugelassen ist, aber das muß es ja auch nicht. Und wird auch nicht bestraft, passt also irgendwie, muss man nur erstmal draufkommen.
Nochmal genau in § 32 I S. 1 StVO geschaut:
"Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."
Unstreitig dürfte sein, daß einen Gegenstand auf die Straße (Gehweg zählt dazu, s.o) gelegen hat. Kann das OA beweisen, daß Dein Schwager das war? Bis jetzt haben sie nur bewiesen, daß es sein Moped ist, nicht das er es dort abgelegt/abgestellt hat. Könnte ein Angriffspunkt sein, denn hier gibt es - anders als bei Parkverstößen - keine Halterhaftung. Wenn - wie von Menzinger gemutmaßt - ein gelangweilter Nachbar das OA gerufen hat und bezeugt, daß Dein Schwager es war, ist der Punkt natürlich raus. (Hier könnte ein Anwalt Akteneinsicht verlangen, Du bzw. Dein Schwager können das nicht alleine)
Und dann muß noch die - wenn auch abstrakte - Gefährdung oder Erschwerung des (Fußgänger-)Verkehrs hinzukommen. Wie breit war der restliche Fußweg? War das Moped gegen umfallen gesichert?
Da OA hätte sich mit einem Parkverstoß aus meiner Sicht leichter getan, da es dann Halterhaftung gibt und das Parken von Kfz auf Gehwegen immer verboten ist, auch ohne Gefährdung....
So, haufenweise Tect und Ideen und zwischendrin ploppt die ganze Zeit auf, daß sich noch mehr an der Diskussion beteiligen.
Soll wohl der erste Brief gewesen sein und der war gleich gelb.
ist normal beim Bußgeldbescheid, ist mit Postzustellungsurkunde.
Umschlag nicht wegwerfen!!! Da steht drauf, wann der Postbote das Schreiben zugestellt hat und welcher Postbote.
Moin,
bin gerade mal durch die Normen geflogen, die Du (bzw das Ordnungsamt) anführen:
Da geht es um Sachen auf der Straße, die dort nicht hingehören.
Dein Schwager hat aber sein nicht zulassungspflichtiges, aber hoffentlich versichertes, Kraftfahrzeug (ja, auch unsere Fuffis sind solche) auf dem Gehweg geparkt - auch wenn es nicht fahrfähig war.
Ob die in § 32 I StVG und Nr 123 BKatV explizit genannte Staße auch den Gehweg umfasst, weiß ich nicht.
Aus meiner Sicht, bezieht sich das Ordnungsamt auf die falsche Norm - der § 32 I StVG wil Dreck, Schmutz, Müll auf der Straße verbieten und sanktionieren, nicht aber das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen (was grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es ist durch Zeichen erlaubt). Meist tolrieren die Ordnungsbehörden aber das illegale Parken von motorisierten Zweirädern auf Gehwegen.
Wieviel Platz war denn noch auf dem Gehweg um vorbei zukommen? 1,50 m sollten es schon sein.
Mein Tipp:
Holt Euch echten fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Falls vorhanden: über einen Automobilclub oder über die Anwaltshotline der Rechtsschutz-Versicherung (sofern Verkehrsrechtsschutz dabei ist, einfach mal anrufen geht aber auch)
also bei DR geht eigentlich nur dieses Öl
Danke Dir!
In der Tat ziemlich neu und daher wohl auch noch eher unbekannt.
Hat schon jemand Vergleiche zum Sito+?
Preislich ja schon ein Unterschied von 50 €, Sito kostet 80, BB 130.
Du schriebst für SF ? Noch nie gehört.
Den Link das es den Pott gibt.
Dass es den Pott gibt, bezweifelt keiner.
Bekannt ist aber bis jetzt nur, dass es ihn nur für Largframe (LF) gibt und nicht für Smallframe (SF). Und um SF geht es hier ja.
Wenn Du einen Link zur Bin Box für SF hast, immer her damit!
Original-Optik und trotzdem ein bisschen mehr Leistung hat im SF-Bereich nur der Sito +, evtl dort noch die Drossel im Krümmer entfernen.
Mach doch den passenden Führerschein (AM müsste das sein), sollte auch so um die 200 € kosten und Du kannst direkt die 50er fahren so wie sie ist. Ohne Bausatz, ohne Gutachten, ohne 2fache Vorführung beim Sachverständigen.
Dürfte damit in Summe identisch sein, wenn nicht sogar etwas günstiger.
Und Du hast mehr Fahrspass, zumindest mehr als mit der 25er, wo Du von jedem (e-)Bike überholt wirst...
AM geht tlw schon ab 15 Jahren:
San Marino, 20 Grad, Sonne und Wolken im Wechsel 😃👍
naja, du fragst nach Unterstützung, weisst aber nicht zu welchem Modell.
Dann wird es bei je nach Modell unterschiedlichen Teilen schwierig zu helfen.
Daher: finde mal raus, welches Modell Dein Bruder sein eigen nennt und dann melde Dich hier wieder.
Kannst hier auch gerne ein Foto des Rollers Deines Bruders einstellen.
Vespa pk50 bj 91 XL
also vermutlich auch XL2.
Anleitungen zum Schließzylinder-Ausbau findest Du auch hier im Lexikon. einfach mal suchen
Beim Test war ein Zündfunke da.
und auch angesprungen?
oder nur Zündfunke an der Kerze?
und so sieht das Ding aus, wonach du gucken musst:
Und Tante Google liefert noch viel mehr....
Haste zugeschlagen?
Fotos?
korrigierte Steuererklärung aus 2019. Anfang des Jahres gab es sogar was zurück; daher war das Thema Steuererklärung 2019 für mich eigentlich erledigt. Keine Ahnung wer da warum nochmal was neu berechnet hat
Würde ich mal ganz genau prüfen und mit dem ersten Bescheid vergleichen.
Im Zweifel fristgerecht Widerspruch einlegen, Begründung kannst Du nachreichen.
klingt nach Falschluft durch losgeruckelten Vergaser.
Diesen mal wieder fest auf den ASS drücken und die Schelle festziehen.
Habe ich bei meinem auch ab und an, insbesondere wenn der Vergaser draussen war.
der Motor ist eingebaut wie soll ich sehen ob ein o-ring nut dort ist ?
Du musst dafür nur den Vergaser ausbauen, nicht den Motor!
Und dann schaust die in die große Öffnung des Vergasers, ob da innen drin (ca 1 - 2 cm vom Rand rein) eine Nut ist (wovon wir hier alle bei Ori-Vergaser 16/15 F bei einer XL2 ganz fest ausgehen).
Also, O-Ring besorgen, einbauen, Filzring muss weg, Vergaser wieder einbauen, evtl Vergaser einstellen und fahren (bzw mit nächstem Problem melden
)
