Erstanmeldung gem. italienischem Brief wohl erst in den 90ern... Fragt mich nicht, wie das bei den Südtirolern so lief oder ob einfach ein Brief verloren ging oder oder
Kann der denn nicht wieder verloren gegangen sein... 😉
Und dann brauchst Du doch eh eine Voll bzw Einzelabnahme, mit geschätztem Datum des ersten Inverkehrbringens am 1.7.82, da BJ 82.
Bestätigung BJ hast Du ja.
Und AU ist erst ab 89 Pflicht.
Die ganzen Daten für das Gutachten sollte der Prüfer im System haben und nicht aus den Italo-Papieren abschreiben müssen.
Eigentumsnachweis bei der Zulassung über Kaufvertrag.