Das sicher auch. Trotzdem ist der Zoll als zuständiger Ansprechpartner zu sehen. Denn er setzt die Rechtsgrundlagen EU-Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG um bzw. ist zum Einzug der passenden Steuer beauftragt. Die Zulassungsbehörde ist nur Datenlieferant. Das Merkmal „Kraftrad“, was normal Steuerpflicht auslöst, wird ja durch eine unpassende Hubraum-Angabe flankiert und bei näherem betrachten muss auffallen, dass die Erstzulassung genau in diese Regelung passt.
Deutschland hat in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Wirkung vom 01.03.2007 (FZV Par.2 Nr. 10) diese Richtlinie national umgesetzt und die Definition neu geregelt. Es ist für die Finanzbehörde mehr als ersichtlich, was der Gesetzgeber dort will, sodass er zu Unrecht auf einer Berichtigung der Fahrzeugpapiere besteht, um sich die Arbeit selbst einfach zu machen (Unterstellung meinerseits).
Wenn es sich also um eine PX125 ohne Zusatz E (Einzelgenehmigung) in den Papieren handelt, muss die Finanzbehörde konkludent reagieren. Alles andere ist Behördenschwachsinn.