Ein Weg wäre, dass Du das ursprüngliche Gutachten auftreibst, um den entsprechenden Nachweis zu führen. Wenn Du es selbst nicht mehr hast, dann kannst Du versuchen, dass es Dir der Tüff anhand der Nummer der Eintragung aus seiner Datenbank rauslässt.
Auch die Zulassungsstellen legen Kopien von Gutachten ab. Wenn der Vorgang aus der Zeit vor der Digitalisierung stammt, dann würde ich bei der ursprünglichen Zulassungsstelle anrufen und um Abschrift bitten. Das hätte natürlich Deine Sachbearbeiterin auch tun können. Wollte sie aber wohl nicht.
Du musst halt versuchen den Nachweis zu führen, dass ein Fehler vorliegt.
Mit 105db bist Du übrigens selbst bei korrigierten Daten gefährlich unterwegs. Die 5db Abzug bei Kontrollen überschreitest Du und riskierst Stilllegung mit untersagter Weiterfahrt. Ganz abgesehen davon sind 105db echt fies laut. Das ist schon fast eine Einladung zur Kontrolle.