Hey Leute,
Ich hätte eine Frage zu der Gesetzeslage mit dem AM Führerschein.
Stimmt es das Fahrzeuge die vor dem 28.02.1992 Zugelassen sind, maximal 50ccm haben dürfen und das man sie mit dem AM Führerschein bis zu 60 km/h fahren darf ?
Gruß Deno
Es gibt die Sichtweise, dass im Absatz 21
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III
des Einigungsvertrages das für alle Fahrzeuge gelten könnte, weil die Formulierung schwammig ist.
Ich kenne niemand, der das schon einmal erfolgreich durch die Verwaltungsmaschinerie gebracht hätte. Die V50s wäre so ein mögliches Versuchsobjekt.
Mich würde es aus Neugier durchaus mal reizen, ich habe aber nicht die Zeit, ein Grundsatzurteil durchzufechten.
