Hallo Marco, wie blaa schon geschrieben hat, handhabt das jede Zulassungsstelle anders, das mindeste wäre vom Verkäufer ein Vermerk im KV, dass ER die Papiere verloren hat, besser noch eine eidesstattliche Versicherung.
Aber Florian Menzinger kann da sicher mehr dazu sagen
Recht viel mehr gibts dazu nicht zu sagen, außer dass ich empfehle, dass Du für Dich schon im Vorfeld vor dem Besuch auf der Zulassungsstelle geklärt hast, wer die Papiere verloren hat.
Die Zulassungsstelle kann auf eine Eidesstattliche Versicherung pochen. Wenn nun im Kaufvertrag stünde, dass der Vorbesitzer sie verloren hat, könntest Du gar keine mehr abgeben, sondern müsstest von ihm eine einholen.
Der einfachste und sicherste Weg ist daher meistens, dass Du nochmal nachdenkst, ob Du nicht doch die Papiere hattest und sie eventuell verloren hast.
Die FIN-Abfrage bei einer Dienststelle der Polizei mache ich vorher auch immer, wie vom Vorredner empfohlen.