Hallo dark_vespa,
gute Idee, jedoch lautet die einleitende Bestimmung der Verordnung:
Artikel 1
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten,
Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um die
Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern,
insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen
und die Arbeitsbedingungen sowie die
Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung
ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung
durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren
Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.
Artikel 2
(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im
Straßenverkehr:
a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige
Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger
3,5 t übersteigt, oder
b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung
von mehr als neun Personen einschließlich des
Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu
diesem Zweck bestimmt sind.
sch.....ade. Hoffe es gibt noch eine andere Möglichkeit / Ausnahme. 
Wenn aber jemand einen Tacho mit viereckigem Emblem verkaufen kann, bitte anbieten. Ich bin mir bewusst das diese selten sind. Aber eher so, wie irgendeiner der gar nicht dazu passt.