Hallo Marco,
bzl. des Prüfzeichens am Scheinwerfer habe ich folgendes beim TÜV-Rheinland gefunden. ![]()
"Lichttechnische Einrichtungen/Beleuchtung
Die Bauartgenehmigungspflicht von für Lichttechnische Einrichtungen (LTE), also die Fahrzeugbeleuchtung, wurde erst stufenweise für die einzelnen LTE eingeführt. An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1954 ist für lichttechnische Einrichtungen keine Bauartgenehmigung erforderlich. Die Bauartgenehmigungspflicht besteht bei Fahrzeugen mit Erstzulassung:
- ab dem 1.1.1954 für
- Schluss- und Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
- Kennzeichenbeleuchtung
- Begrenzungs- und Parkleuchten
- ab dem 1.4.1957 für Fahrtrichtungsanzeiger
- ab dem 1.1.1961 für
- Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht
- Nebelscheinwerfer
- ab dem 1.1.1986 für Rückfahrscheinwerfer"
Sieht fast so aus, als bräuchte man wirklich so ein Prüfzeichen.
Ich fange also auch schon mal, an danach zu suchen. ![]()
