ich hab jetzt nicht alle Beiträge in diesem Thread gelesen... nur überflogen
ganz kurz dazu
1.) niemals!!!! einen Sachverständigen, den die gegnerische Versicherung schickt auch nur in die Nähe des Rollers lassen...
such Du Dir einen Sachverständigen aus (nächste Vespa- oder Motorradwerkstatt anrufen und fragen, welchen SV die empfehlen)
2.) bei Deiner Schilderung des Unfallhergangs kannst Du davon ausgehen, daß da keine Mitschuld Deinerseits in Frage kommt....es sei denn, Du warst erheblich zu schnell....(Dein Roller ist doch nicht frisiert...oder??)
3.) Anwalt einschalten, wenn die geringsten Widerworte der gegnerischen Versicherung kommen
4.) bei Abrechnung laut Gutachten (oder Kostenvoranschlag) wird generell ohne die 19% abgerechnet, was dann aber nur 16% weniger sind.... und nicht ( wie weiter oben falsch berechnet) nur 81%
5.) wenn der Roller repariert wird dsarf die Reparatur bis 130% des Zeitwertes kosten... mehr muß die Versicherung nicht zahlen
Beispiel... der SV sagt der Wiederbeschaffungswert (also der Wert vor dem Unfall bzw der Betrag um einen vergleichbaren Roller zu kaufen) ist 800.-
den Restwert (was Du für den kaputten Roller noch bekommen könntest) ist 100.-
also Differenz = 700.- dann darfst Du bis zu 910.-€ Reparaturkosten (mit Rechnung einer Fachwerkstatt) abrechnen und die Versicherung muß das zahlen!!!!!!!!!
kaputte Klamotten kommen dazu.... selbstverständlich ein neuer Helm.... und eine "Kostenpauschale" von zumeist 30.-€ (für Porto Telefonate etc)
Rita
PS wo wohnst Du... hab schon einem ausm Forum der in Köln wohnt einen SV empfehlen können...und er war sehr zufrieden mit der Arbeit dieses Experten