Du bekommst nichts dazu, höchstens nehmen sie Dir was weg.
Wenn Du den alten "3"er hast darfst Du jetzt 7,5 Tonner mit einem Anhänger von 11,5t fahren (das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschine). Diese Option entfällt wenn Du nicht eine Sondergenehmigung beantragst. Dann darfst Du plötzlich mit dem 7,5 Tonnner nur noch einen 750kg-Klaufix ziehen...
Um den C1E mit Sondergenehmigung zu bekommen musst Du entweder Marktbeschicker sein oder andere triftige Gründe haben. Gut klappen tut es z.B. als Segler, da Segelboote mit "Bombe" (Kiel) ziemlich schnell ziemlich schwer werden und dann gerne von 7,5 Tonnern gezogen werden
Das sieht dann im Führerschein ziemlich kryptisch so aus: 79(C1E>12000kg, L</=3)
[L= Anzahl der Achsen.]
Dann brauchst Du auch wieder irgendwelche Sondergenehmigungen um die Klasse "T" zu bekommen (Schnelläufer).
Einzige Möglichkeit was dazuzubekommen ist vielleicht die Umschreibung von 1b auf A1. Da könnten sich ggf. die cm³ von 80 auf 125 erhöhen...