So, da bin ich mal wieder mit meinem Quark zu einer rechtlichen Frage: Werden wohl wieder alle denken, ich sei bei der Bullerei... :wacko:
Voraussetzung, dass Du in den nächsten vier bis sechs Wochen überhaupt Post bekommst, ist natürlich, dass das Foto was geworden ist. Hängt stark von der von der Kommune verwendeten Auswertungssoftware ab.
Solltest Du in den nächsten DREI MONATEN kein Post bekommen, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. 
Ansonsten werde ich Dich erst mal damit beruhigen, dass Du hoffentlich unter den "geforderten" 20 km/h (nach Abzug der von pkracer erwähnten 3-km/h-Toleranz) bleiben wirst - wären dann außerorts 30 Teuronen Verwarngeld.
Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid (also mehr als 20 km/h Überschreitung vorwerfbar!) ins Haus flattern: Erst mal Ruhe bewahren und das bzw. die mitgelieferten Bilderchen anschauen.
Sollten die aus welchen Gründen auch immer nicht dabei sein, erst einmal mit den Worten des Fahrzeughalters:
"Ich weiß nicht mehr , wer gefahren ist..! Bitte als Beweismittel genannte Fotos zusenden!"
die Bilderchen in Kopie anfordern.
Und wenn Du dann immer noch den Kopf in der Schlinge haben solltest: Eine o.g. Falschaussage würde ich hier vor der Aussageverweigerung vorziehen. Man hat nämlich keine Ahnung, wie dringend die Kommune das Geldeintreiben machen wird: Sollte jemand von der Schmier mit dem Ermittlungsersuchen "Fahrerermittlung" bei Dir vor der Tür stehen und rein zufällig ein ebenfalls rein zufällig gutes Foto mit Dir abgleichen können... ICH hätte keine Lust auf diesen Rechtsstreit!
Außerdem: So eine Aussageverweigerung bewahrt man sich für richtig harte Sachen (ja, richtg: noch härtere Sachen!) auf.. 
Wie gesagt: Warte erst einmal Post ab - und dann wird, ggf. auch hier, weiter beratschlagt!
wikingor