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Papiere: eintragen ja oder nein

  • 12345
  • June 11, 2009 at 12:19
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    • June 11, 2009 at 12:19
    • #1

    Hallo,
    habe mal eine allgemeine Frage.
    Der Gesetzgeber sagt ja dass bei einer unerlaubten Veränderung am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt. Dazu gehören Änderungen der Motorleistung, Reifengröße.....bla bla bla bis hin zum Anbau einer Verkleidung. Ich möchte nun einen Gepäckträger und einen 2-er Sitz auf meineVespa bauen. muss ich das nun anmelden?? woher kann ich über haupt wissen was ich nun anmelden muss und was nicht, denn ein Sitz ist ja keine Verkleidung. Wär nett wenn ihr mir helfen könnt. ?(
    MFG
    12345

    -- Machs mit: Gib Chinarollern keine Chance ! --

  • Karl Lagerfeuer
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    • June 11, 2009 at 12:23
    • #2

    nee, neuer sitzt und gepäckträger musst du nicht eintragen lassen....oder doch? nee!!!

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • vespass50
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    • June 11, 2009 at 12:28
    • #3

    defenitiv : neeeiiiin klatschen-)

    Wir kommen aus dem Nichts,
    wir werden zu Nichts,
    Also was haben wir zu verlieren?
    Nichts.

  • 12345
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    • June 11, 2009 at 12:34
    • #4

    danke :)
    und woher weiß man dann was man eintragen muss und was man so anbauen darf. Steht das irgenwo??? ( für die die das selbe Problem haben )

    -- Machs mit: Gib Chinarollern keine Chance ! --

  • nimbus
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    • June 11, 2009 at 12:50
    • #5

    wenn dein roller eine zulassung für 1 person hat, kannst du natürlich keinen 2-sitzer draus machen. gültige teile haben E nummern, damit man sie nicht umständlich eintragen lassen muss. alle anderen sachen musst du einzeln beim tüv / dekra abnehmen und eintragen lassen, um auf der sicheren seite zu sein.

    schön deutsch: alles muss eingetragen, kontrolliert, normiert und geprüft sein.

    im ernstfall hat das ganze konkrete kosequenzen: bist du auch nur beteiligt an einem unfall und es stellt sich heraus, dass dein krad nicht zugelassene teile hatte, anderweitig umgebaut oder getuned war (ja, dazu zählt natürlich auch ein nicht direkt sichtbarer größerer zylinder!) bist du mit sicherheit MINDESTENS teilschuldig. und deine versicherung wird dann mit hoher wahrscheinlichkeit für schäden (blech oder personen) auch keinen einzigen cent zahlen!

    nur mal so zur erinnerung. ich glaube, dass ist vielen jugendlichen bastlern einfach nicht bewusst.

  • 12345
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    • June 11, 2009 at 13:01
    • #6

    also sprich: ich muss schauen ob gepäckträger und sitz eine E-Nummer Haben, wenn nicht muss ich sie vom tüv eintragen lassen ?!

    -- Machs mit: Gib Chinarollern keine Chance ! --

  • Jan02
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    • June 11, 2009 at 13:05
    • #7

    rein rechtlich ja, aber da würde ich nicht so einen Aufwand betreiben. Ich glaube als Faustregel und das wird auch das sein was Versicherungen interessiert musst du eintragen was irgentwie dafür sorgt das dein Roller sich bewegen kann. Du brauchst den gepäckträger nicht eintragen aber wie du sagst z.b. die SToßdämpfer oder Zylinder schon.

    Wenn sich eine Versicherung versucht raus zu reden weil dein Gepäckträger nicht drin steht wird jeder Richter sie auslachen solange du nicht den Gepäckträger mit extra Spitzenteilen versiehst so das bei einem Unfall der Beifahrer durch ein solches Teil verletzt wird.

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