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Vollabnahme erst nach 7 Jahren Stilllegung

  • Vechs
  • March 3, 2008 at 23:11
  • Vechs
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    • March 3, 2008 at 23:11
    • #1

    Hi,
    war heute beim Tüv und habe dort erfahren das ein Roller nur eine normale HU braucht solange er nicht mindestens 7 Jahre abgemeldet ist ! Ist natürlich billiger und einfacher :)
    Dachte es wären nur 2 gewesen :)

    Hab auch beim Strassenverkehrsamt angerufen und die gleiche Info bekommen !

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • March 4, 2008 at 08:20
    • #2

    Nicht persönlich nehmen, aber ob diese "Neuigkeit" ein eigenes Topic wert ist?

    Ist schon seit ziemlich genau einem Jahr so geregelt und auch in diversen "Hilfe, wie bekomme ich neue Papiere??????" oder ähnlichen Topics erwähnt worden. Aber schön, dass es dir jetzt auch bekannt ist. :rolleyes:

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vechs
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    • March 4, 2008 at 10:27
    • #3

    echt ? hm also mir war es neu :D Aber wenn nun auch der letzte Doof, also Ich, bescheid weiß ist es ja ok :)

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Rita
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    • March 4, 2008 at 12:43
    • #4

    erst warens 12 Monate mit der möglichkeit kurz vor ablauf um weitere 6 zu verlängern...

    dann warens automatisch 18

    und seit 1.3.07 ists so.... wenn das Fahrzeug UNVERÄNDERT wieder in Betrieb genommen wird ...dann sinds 72 monate... wenn aber z.B. ein anderer Motor rinkommt gibts ne 21er

    aber ist eh egal...... kostet ja fast das gleiche.....

    einziger Vorteil... diese erweiterte HU kann fast jeder Prüfer machen... auch die jungs, die in die Werkstätten kommen und meist keinen plan vom roller haben..

    Rita

  • pkracer
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    • March 4, 2008 at 13:05
    • #5

    Ich weiß ja nicht, ob die Uhren in FFM langsamer gehen, aber normalerweise sind 7 Jahre = 84 Monate. ;)

    Zitat


    Das seit 01.03.2007 geltende Zulassungsrecht kennt weder eine vorübergehende noch eine endgültige Stilllegung, sondern spricht einheitlich von der Außerbetriebsetzung.

    Fahrzeuge können nach einer Außerbetriebsetzung innerhalb von 7 Jahren wieder zugelassen werden, wenn sie eine gültige Hauptuntersuchung und eine gültige Abgasuntersuchung nachweisen können. Erst bei einer Wiederzulassung nach Ablauf von 7 Jahren ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO erforderlich.

    Die Regelungen gelten auch für Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2007 nach altem Recht stillgelegt worden sind.

    Achtung: Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen frei. Dies kann bei Veräußerung des Fahrzeuges vorteilhaft sein, weil das bisherige Kennzeichen schon am Tag nach der Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung wieder als Wunschkennzeichen für das Folgefahrzeug zugeteilt oder reserviert werden kann. Bleibt das Fahrzeug dagegen im Eigentum des Halters, ist bei der Außerbetriebsetzung eine Reservierung des Kennzeichens anzuraten, um das Kennzeichen bei der späteren Wiederzulassung noch verfügbar zu haben!

    Altfälle: Die separate Kennzeichen-Reservierung ist bei Fahrzeugen, die am 01.03.2007 noch nicht länger als 18 Monate stillgelegt waren, nicht erforderlich. Die Kennzeichen dieser Fahrzeuge wurden automatisch bis zu einem Halterwechsel, längstens aber für 18 Monate ab Stilllegung, reserviert.

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