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Erst TÜV oder erst anmelden?

  • b1mstar
  • March 9, 2008 at 12:55
  • b1mstar
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    • March 9, 2008 at 12:55
    • #1

    Hallo,
    meine Vespa wurde vor ca. 1 Jahr stillgelegt und im April letzten Jahres ist auch der TÜV abgelaufen.
    Jetzt würde ich meine Vespa gerne wieder anmelden und es entsteht die Frage:

    Erst TÜV oder erst anmelden?

    Ich könnte mir denken, dass ich das Ding ohne TÜV nicht anmelden darf, aber hier kommt der Teufelskreis.
    Ohne Anmeldung, darf ich nicht zum TÜV fahren und ich kriege keinen Stempel in die Papiere, weil ich ja noch keine habe.
    Ich hätte die Möglichkeit das Ding mit nem Hänger zum TÜV zu bringen, aber wie machen die das dann ohne Papiere?

    Kennt sich jemand damit aus?
    Wäre für ein paar Tips dankbar.

    Alles Gute für den Tag

    b1mstar

  • Duffy121
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    • March 9, 2008 at 13:07
    • #2

    ein teufelskreis....wie willst du ohne papiere und tüv anmelden???

    schau mal unter tipps und tricks, dort findest du die nötigen antworten....

    Bremsen ist die umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in nutzlose Wärme

  • Fettkimme
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    • March 9, 2008 at 13:07
    • #3
    Zitat

    aber wie machen die das dann ohne Papiere?

    Via FIN...Bitteschön...
    Italienimport oder einen neuen Fahrzeugbrief bekommen

    Weapons of Mass Destruction

  • b1mstar
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    • March 9, 2008 at 13:34
    • #4

    Also den Brief habe ich, aber da der Roller nicht angemeldet ist habe ich keinen Schein. Und da kommt doch der Stempel vom TÜV rein, oder nicht?

    Aber ich glaube ich weis, wie ichs mache...

    Trotzdem danke.

  • pkracer
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    • March 9, 2008 at 13:54
    • #5

    Du darfst mit einem zuvor reservierten und angefertigten Kennzeichen, das noch nicht gesiegelt ist, Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens machen. Auch zum TÜV. Du musst lediglich eine Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) dabei haben, auf der dieses Vorhaben nicht ausgeschlossen ist. Die Fahrten müssen auf direktem Wege erfolgen (soweit das Gegenteil überhaupt nachweisbar wäre) und dürfen nur in deinem oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk erfolgen.

    Also nochmal kurz:
    -Versicherungsbestätigung anfordern,
    -Kennzeichen reservieren (ggf. Reservierungsbestätigung ausdrucken),
    -Kennzeichen anfertigen lassen (gibts auch bei egay, nicht teurer als bei der Schilderbude neben der Zulassungsstelle),
    -Kennzeichen ans Moped schrauben,
    -sobald Versicherungsbestätigung eingetroffen, nochmal vom ordnungsgemäßen Zustand des Mopeds überzeugen,
    -auf eigener Achse zum TÜV fahren, du bekommst auch ohne Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II eine Bestätigung über 2 Jahre gültige HU, nächste Fälligkeit wird später von der Zulassungsstelle in die neuen Papiere eingetragen,
    -zur Zulassungsstelle, neue Papiere ausstellen und Kennzeichen siegeln lassen.
    FERTIG

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Rita
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    • March 11, 2008 at 19:41
    • #6

    soweit richtig....

    kleine Ergänzung...
    in der deckungskarte darf nicht "Tag der zulassung " angekreuzt sein... sondern es muß ein Beginndatum rein!!!

    Rita

  • b1mstar
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    • March 12, 2008 at 17:17
    • #7

    Also ich hab mal beim Tüv angerufen und die sagen, dass es kein Problem ist das Mopped auf nem Hänger dahin zu fahren und dann die HU zu machen.
    Ich denke, dass ich das in den nächsten Tagen mal machen werde. Ich hab ja noch 2 andere Roller und ein Auto, wo grade die Versicherung für von meinem Konto abgebucht wurde, da hab ich im Moment erst mal keine Kohlen mehr um mein Viertfahrzeug anzumelden.

    Die HU lasse ich allerdings machen, damit ich nach April nicht die Vollabnahme machen muss.

    Trotzdem vielen Dank für all eure Hilfen!!

    Lieben Gruß
    b1mstar

  • Rita
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    • March 12, 2008 at 18:29
    • #8

    Du brauchst KEINE Vollabnahme.... auch nicht im April oder Mai...

    bis 18 Monate Stillegung... bleiben die alten papiere gültig

    und wenn das fahrzeug nach 18 - 72 Monaten UNVERÄNDERT wieder in Betrieb genommen wird auch nur ne erweiterte HU

    Rita

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