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Betriebserlaubnis

  • Kitemike
  • January 20, 2010 at 08:08
  • Kitemike
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    • January 20, 2010 at 08:08
    • #1

    Servus,


    Habe mir eine P 150 X zugelegt. Sie wurde vor einigen Tagen angemeldet. Natürlich hat sie einen Fahrzeugbrief und Schein.

    Im Fahrzeugschein ist ein Vermerk eingetragen: " Reifenhersteller laut Betriebserlaubnis" ??

    Eine Betriebserlaubnis habe ich aber nicht. Muss man die haben ????


    Im Voraus besten Dank.


    Kitemike

  • pkracer
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    • January 20, 2010 at 08:49
    • #2

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes für die Zulassung der PX 150 in Deutschland hat Piaggio Deutschland...

    Wäre mir allerdings neu, dass ab Werk Reifenfabrikatsbindungen eingetragen sind, normalerweise steht nur die Größe und ggf. "Reinf." (=verstärkt, höherer Geschwindigkeitsindex) in den Papieren.

    Vermutlich ist die Eintragung ein Passus, den die Zulassungsstelle automatisch einträgt, weil in den "neuen" Zulassungsbescheinigungen kein Platz mehr für die Eintragung abweichender Reifengrößen ist und daher auf die entsprechende Betriebserlaubnis/Gutachten zur Einzelabnahme verwiesen wird, die bei der Verwendung einer anderen Rad-/Reifenkombination nötig wäre. Beim Roller eher ungewöhnlich, aber bei Autos sehr verbreitet.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Kitemike
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    • January 20, 2010 at 09:25
    • #3

    Danke für die Info.

    Muss ich die Betriebserlaubnis jetzt mitführen oder nicht???

    Kitemike

  • pkracer
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    • January 20, 2010 at 10:03
    • #4

    Wenn du Reifen in anderer als der Originalgröße (3.50 -10) montiert und eingetragen hast, solltest du das entsprechende TÜV-Gutachten mitführen. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für andere Reifengrößen gibt es für Vespas nicht, sowas wird immer im Wege der Einzelabnahme geregelt und ein entsprechendes Prüfgutachten ausgestellt.

    Wenn es um die generelle Betriebserlaubnis für die PX 150 geht, kannst du die wohl kaum mitführen, weil diese bei Piaggio Deutschland liegt. Sozusagen die Homologation dieses Fahrzeugtyps für den deutschen Markt.

    Es reicht also aus, wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil I (entspricht dem früheren Fahrzeugschein) mitführst. Es ist darüber hinaus nicht erforderlich, Probleme zu suchen, wo es keine gibt. ;)

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

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