Fernlicht unter 125 ccm ? (Umbau 50N)

  • Hallo,


    beim Umbau meiner 50 N Special hab ich mich nun für "nur" 112 ccm entschieden, da 133 ccm beim TÜV zu kompliziert sind.


    Irgendwo im Forum hab ich mal gelesen, dass man bei unter 125 ccm kein Fernlicht braucht (zumindest nicht wenn Stand der damaligen Technik, hier 1976).


    Wer hat hierzu ein verbindliche Info?


    Wird sonst scheinbar eine ganz schöne Bastelei ?(


    Danke vorab für Eure Hilfe


    Gruß, Percy

  • Moin,


    pit: ich hab' letztes Jahr den Motorradführerschein gemacht, da ich nach 3 Jahren "getunter" ET2 endlich legal unterwegs sein wollte. Daher auf jeden Fall Zulassung als 125er.


    @ Transformer : genau das ist hier die Frage klatschen-)


    Wenn kein Fernlicht nötig ist, würde das viel Arbeit und Geld sparen..


    Gruß, Percy

  • Also wenn ich die StVO richtig verstanden hab, dann muss dein Scheinwerfer einen Bereich von 50m ausstrahlen. Das ist bei so nem Vespascheinwerfer immer so 'ne Sache. Es kann allerdings auch anders sein, da nicht zwischen Baujahren unterschieden wird.


    Das Sicherste: geh erstmal zum TÜV Prüfer deines Vertrauens, frag ihn, was er dir für Auflagen setzt und dann richte dich nach denen. Solche Prüfer haben erfahrungsgemäß sehr verschiedene Vorstellungen. Der eine nimmts seeeehr genau, der nächste eben nicht.

    iViva la Vespa!

  • Kann Pit nur zustimmen, frag deinen TÜV. Offensichtlich ist es TÜV-uneinheitlich. Eigentlich ist es vorgeschrieben --) . Die Frage ist m.E. ob der Prüfer nach dem Baujahr 76 geht oder sagt es ist eine Neuanmeldung als Motorrad und muß dem heutigen Stand entsprechen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.