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Vespa P 200 E wieder zulassen

  • hallo

    habe eine vespa P200e Bj.82 abgemeldet seit 1990 deutscher brief,besitzer mein schwiegervater(leider gestorben vespa an mich vermacht)

    da ich (österreicher) nunmehr ab august 08 für 1 jahr nach münchen zur arbeit gehen werde,-möchte ich bzw. was ist zu tun um die vespe auf mich wieder anzumelden

    bitte um hilfe

    vielen dank vorab :)

    wolfgang

  • hi


    also am besten du erkundigst dich bei deiner zulassungsstelle. Aber soweit ich weiß brauchst du eine Vollabnahme, da sie länger als 7 Jahre nicht angemeldet war.


    mfg

  • Hi,


    eine Vollabnahme ist nicht unbedingt immer nötig. Ich habe letzte Woche
    in Kiel eine 200er, die seit Januar 99 abgemeldet war (=9 Jahre), mit
    normaler HU zugelassen bekommen. Dafür notwendige Voraussetzung:
    Original Brief muss noch vorhanden sein, Abmeldebestätigung von damals
    hilft auch, und: Es darf nichts am Roller verändert worden sein.


    Am besten vorher bei der zuständigen Stelle anrufen, das wird wohl je nach Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.


    VG kid202

  • Hallöchen!

    Ich hab´ auch ´ne PX 200 E Lusso Baujahr 1984. Die hatte ich angemeldet gekauft.

    Mir hat man aber bei einer guten Piaggio-Werkstatt - zumindest glaube ich, daß sie gut ist... :S - gesagt, daß ich Glück hatte, daß sie noch angemeldet war.

    Denn wäre sie das nicht, hätte ich wohl Schwierigkeiten gehabt, sie wieder anzumelden... Das Problem wären dann angeblich die Abgaswerte gewesen!

    Gruß Micha

  • Ich hab heut meine PX angemeldet...auf Bj 90 seit 2002 abgemeldet

    Du brauchst

    - die Betriebserlaubnis, wenn vorhanden den Fahrzeugschein (geht aber auch ohne)

    - die Papiere der HU oder der Vollabnahme nach §21 wenn du noch was veränder hast...

    - wenn möglich die Abmeldebescheinigung

    - unbedingt noch nen Nachweis das du sie versichert hast...(zur versicherung gehn..die geben dir nach abschluss son hübsches Zettelchen für die Behörde mit....)

    - manche die sich besonders anstellen wolln auch noch nen kaufvertrag....was sich bei dir ja durch erbschaft erübrigt...

    dann damit zur zulassungstelle...zettelchen ziehen....und der netten dame klarmachen das du sie wirklich nicht geklaut hast bzw es für ehemalige 80er keinen Fahrzeugschein gibt... :D


    viel spaß...