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Im 80er Roller mit Tüv und Papieren einen Rahmen ohne Papiere verbauen

  • wafql
  • July 28, 2010 at 10:20
  • wafql
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    • July 28, 2010 at 10:20
    • #1

    Hallo
    Ich habe einen 80er Roller mit Papieren und Tüv . Wenn ich da nun einen anderen Rahmen verbaue , also baugleich mit dem der drin ist , so passt die Rahmennummer nicht mehr . Typenschildnummer passt ja . Was muss ich tun , um keinen Ärger wegen unterschiedlicher Nummern auf Typenschild und Rahmen , zu bekommen ?
    MfG wafql

  • pkracer
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    • July 28, 2010 at 10:30
    • #2

    Was zählt, ist die eingeschlagene Rahmennummer, und nicht die auf dem Typenschild.

    Wenn du also den Rahmen mit Papieren gegen einen anderen austauschen möchtest, z. B. wegen Unfall oder Durchrostung, müsste der neue Rahmen die alte Fahrgestellnummer des defekten Rahmens eingeschlagen bekommen und das ganze vom TÜV abegenommen und in den Papieren dokumentiert werden. Am besten rufst du dazu mal beim TÜV und Zulassungsstelle an, auch wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Rahmen ohne Papiere. Sonst könnte man davon ausgehen, dass der Austauschrahmen ohne Papiere z. B. aus einem Diebstahl stammt.

    Siehe hierzu auch § 59 Abs. 2 StVZO:

    Zitat


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

    2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

    3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

    Anmerkung: Bei Vespas steht normalerweise die Ausnahmegenehmigung in den Papieren, dass abweichend von der zitierten Vorschrift die Fahrgestellnummer nicht vorne rechts, sondern hinten rechts am Rahmen eingeschlagen ist.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Thomas-1976
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    • July 29, 2010 at 12:17
    • #3

    Soweit ich weis darf man bei einem Fahrzeugrahmen mit Fahrgestellnummer die Fahrgestellnummer nicht abändern. Du müsstest dann also Motor etc. eintragen und neu TÜVen lassen. Aber am besten bespricht man sowas mit seinem TÜV vor Ort.

Tags

  • TÜV
  • Vespa Papiere
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