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50 N Special zulassen

  • stoffelstoffel
  • May 23, 2011 at 11:12
  • stoffelstoffel
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    • May 23, 2011 at 11:12
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich versteh das Prozedere nicht ganz.
    Hab für meine 50 N Special keine Papiere mehr.

    Hab mir jetzt von der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geholt und damit zum Piaggiohändler gegangen.
    Piaggio sagte daraufhin, dass eine Bestätigung vom TüV nötig sei.

    Der TüV-Mensch meinte dann, dass er die Vespa quasi inspizieren muss!?!?! (Was ich ja eigentlich umgehen will)

    Wie gehe ich eurer Meinung nun vor?
    Was soll ich mit dem Vordruck () anfangen? Füllt mir der TüV das Teil einfach so aus, ohne die Vespe zu sehen?

    Danke!

  • langenmoser
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    • May 23, 2011 at 11:23
    • #2

    Das Problem hatte ich auch schon mal und bin wiefolgt vorgegangen:

    1. Den Wisch , den du gepostet hast, ausgefüllt und damit zur Zulassungsstelle und unteschreiben lassen (10,-)
    2. Zum Piaggio Händler gewackelt und da den Wisch abgegeben und 35,- oder 50,- dagelassen, weis nicht mehr genau und nach 2 Wochen war die Zweitschrift der BE da

    d.h. Kein TÜV kein Stress

    Geht allerdings nur wenn die Vespa schon mal in Deutschland zugelassen war.


    Gruß

    Newmi

    Warum aufhören, wenn ich´s grad zum Kotzen finde...?!

  • rassmo
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    • May 23, 2011 at 11:24
    • #3

    Es gibt zwei Möglichkeiten.
    1. Deine Vespa ist eine offiziell von Piaggio nach Deutschland importierter Roller. Dann schickt dein Händler, oder wenn der keine Lust hat suchst du einen Anderen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Piaggio und ein Paar Wochen später bekommst du, gegen Zahlung der Kosten, eine Zweitschrift.
    2. Deine Vespa wurde nicht offiziell nach Deutschland importiert. Dann führt kein Weg an einer Einzelabnahme beim TÜV vorbei.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • stoffelstoffel
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    • May 23, 2011 at 11:28
    • #4

    Okay. Und die Zulassungsstelle füllt mir das Teil ohne weiteres aus?
    Ich bin etwas skeptisch, da die mir ja dann den Verkehrssicheren Zustand bestätigen ohne zu wissen ob es wirklich so ist!?^^

  • rassmo
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    • May 23, 2011 at 11:33
    • #5
    Zitat von stoffelstoffel

    Ich bin etwas skeptisch, da die mir ja dann den Verkehrssicheren Zustand bestätigen ohne zu wissen ob es wirklich so ist!?^^


    Ich glaube du hast das Forumular entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Die Zulassungstelle bestätigt nur das der Roller, mit dieser Fahrgestell-Nr, nicht als gestohlen gemeldet wurde und die ABE nicht wegen, z.B. bei einer Polizeikontrolle festgestellten Mängel, eingezogen wurde. Für den ordnungsgemäßen Zustand bist du verantwortlich weshalb du ja auch an Eides statt versichern mußt das der Roller sich im Auslieferungszustand befindet und keine Veränderungen vorgenommen wurden.
    Aber wenn der Händler bei Piaggio angerufen hat und Piaggio keine Zweitschrift ausstellt solltest du vielleicht erstmal schauen ob du wirklich einen offiziell nach Deutschland importierten Roller hast.

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  • juny79
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    • May 23, 2011 at 11:35
    • #6
    Zitat von stoffelstoffel

    füllt mir das Teil ohne weiteres aus?


    nicht unbedingt freiwillig -
    ich hab ca. 15min theater gemacht, aber egal, ich hab den stempel gekriegt: "Drama baby!"

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