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Darf man Vespa 50R mit Führerschein Klasse B bis 45km/h fahren?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Markus und komme aus Herrsching am Ammersee.
    Habe im Frühjahr meine 4 Jahre alte Vespa ET4 mit 50ccm verkauft. Zu dem besitze ich noch eine NSU Quickly Bj. 1956
    Möchte jetzt aber wieder eine Vespa und zwar eine alte schön restaurierte.
    Ich habe auch schon eine in meiner näheren Umgebung gefunden! Dabei handelt es sich um Eine Vespa 50R mit Erstzulassung 1/1970.

    Meine Frage ist folgende! Darf ich diese Vespa mit einem Führerschein Klasse B fahren? Da Sie mit 50 km/h aktuell bei der Versicherung angegeben
    ist und ich meines Wissens nur bis 45km/h und 50ccm fahren darf. Aktuell hat sie das kleine Versicherungskennzeichen.

    Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen, da der Vespa Besitzer leider sich auch nicht auskennt, da dieses eine Motorrad Führerschein besitzt.

    Vielen Dank im Voraus!!
    Gruß Markus

  • Ja, du darfst mit deinem Führerschein auch alte 50er mit 50 km/h oder sogar Ostmopeds wie Schwalbe usw. mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren (letzteres gilt allerdings nur und ausschließlich als Bestandsschutzregelung für in der DDR nach damaligen für den dortigen Markt gültigen Regeln produzierte Fahrzeuge, also nicht für frisierte 50er anderer Herkunft).

    Der Führerschein Klasse B umfasst Kleinkrafträder bis 50 ccm und nicht schneller als 45 km/h (aktuelle Definition des Kleinkraftrades). Als Kleinkrafträder im Sinne dieser Regelung gelten aber auch Fahrzeuge, die vor dem 31.12.2001 produziert wurden und nach damaligen Regeln noch 50 km/h laufen durften. Aus Bestandsschutzgründen dürfen diese wie zuvor auch weiterhin mit Versicherungskennzeichen und PKW Führerschein gefahren werden.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Hallo,
    danke für die schnelle Antwort!!!!
    Dann steht dem Kauf nichts mehr im Wege!
    Melde mich wieder so bald ich sie habe!

    Gruß Markus