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An unsere Rechtsexperten: Autokauf der sich danach als Unfaller herausstellt

  • vespahansi
  • February 20, 2014 at 01:25
  • vespahansi
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    • February 20, 2014 at 01:25
    • #1

    So, hab da mal ne Frage an die Rechtsexperten unter euch:

    habe mir vor ca. 4 Monaten ein 20 Jahre altes Gebrauchtauto gekauft und vor kurzem als ich bei nem Spezi in der Werkstatt war hat sich das Auto als ordentlicher Unfaller heuausgestellt. Unter den Dichtungen bei der Fahrer und Beifahrertür sieht man einen knick, also muss der mal ordentlich einen kassiert haben.... hab den Vorbesitzer angerufen und der wollte nichts von einem Unfall wissen (das Fahrzeug war über 7 Jahre in seiner Hand)

    Kaufvertrag hab ich damals natürlich gemacht, in dem steht "bastlerfahrzeug" und "ohne garantie" .... hab ich trotzdem eine Chance von dem Typen mein Geld wieder zurück zu bekommen wenn ich klage?

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  • Zapper
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    • February 20, 2014 at 09:33
    • #2

    Warst Du alleine bei dem Verkäufer?

    Wenn ja und keinen Zusatz im Vertrag mit Unfallfrei, steht im dümmsten Fall Aussage gegen Aussage. Er behauptet, hat er Dir gesagt. Du behauptest das Gegenteil.

    Grüße
    Zapper

    Suche: Derzeit nix
    --
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    • February 20, 2014 at 12:54
    • #3

    Garantie bei Privatkauf ist immer Quark. Gewährleistung ... Wie zapper schreibt, warst du allein und steht unfallfrei im Kaufvertrag?

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • hedgebang
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    • February 20, 2014 at 14:02
    • #4

    Verzwickte Kiste:

    Wenn der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrages keine sog. "Beschaffenheitsgarantie" wie "unfallfrei" schriftlich zugesichert hat wird es schwierig. Man muss so eine Beschaffenheitsgarantie zwar nicht unbedingt schriftlich schließen, wenn der Verkäufer konkret weiß, dass es dem Käufer, z.B. durch dessen konrekte Nachfrage auf Unfallfreiheit, ankam und diese Aussage für den Kaufentschluss wesentlich war. Dann sollte aber ein Zeuge benannt werden können, der dies auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens bekunden kann. Dies wird natürlich dann aber meist nichts, wenn wie leider so oft, im Kaufvertrag auch z.B. noch drin steht "gekauft wie gesehen", "Bastlerfahrzeug" oder "Ohne Garantie/unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche.

    Gleichwohl steht man in einem solchen Fall nicht ganz schutzlos dar. Ich zitiere da mal § 442 Abs.1 BGB:

    Kenntnis des Käufers

    Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

    Heisst hier also, wenn keine "Unfallfreiheit" vereinbart wurde, du dem Verkäufer beweisen musst, dass er den "Unfaller" arglistig verschwiegen hat. Das ist bei einem Verkäufer, der nicht Erstbesitzer des PKW war, aber meist sehr schwierig. Gelingt der Beweis, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angefochten werden, der Kaufvertrag wird ungültig und in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt und die jeweils von den Kaufvertragsparteien empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren, sprich Auto zurück, Kohle zurück.

    Beweisen kann man eine solche arglistige Täuschung oft nur, wenn man z.B. von einem der Vorbesitzer die Auskunft erhält, er habe einmal einen Unfall mit dem PKW gehabt und diesen dann an den jetzigen Verkäufer im Wissen als "Unfallwagen" verkauft. Vielleicht kannst Du ja einen der Vorbesitzer ausfindig machen, wenn du die alten KFZ-Papiere noch haben solltest, da die ja leider in den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht mehr drinstehen.

    Also alles in allem wird das man nicht eben so leicht, dem Verkäufer da beizukommen.

    So, Besinnungsaufsatz Ende. ;)

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

    Einmal editiert, zuletzt von hedgebang (February 20, 2014 at 18:13)

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    • February 20, 2014 at 17:12
    • #5

    Dazu sei aber noch gesagt dass wenn Du ein Checkheft hast dort immer die Inspektionen abgestempelt sind vom Autohaus . Anhand der Fahrgestellnummer lässt sich oft dort dann der Vorbesitzer erfahren ...

    Viel Glück beim der Sache ...

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
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    • February 20, 2014 at 18:09
    • #6

    Hallo,
    gefunden, wenn hilft,
    Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann einen Gewährleistungsausschluss beinhalten. Wird der Begriff jedoch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen an unauffälliger Stelle versteckt, ist der Ausschluss nicht wirksam vereinbart.

    AG München, Urteil vom 17.11.2009 – 155 C 22290/08

    mit Gruß aus Rosenheim
    Lothar :thumbup:

  • vespahansi
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    • February 21, 2014 at 00:39
    • #7
    Zitat von Zapper

    Warst Du alleine bei dem Verkäufer?

    Wenn ja und keinen Zusatz im Vertrag mit Unfallfrei, steht im dümmsten Fall Aussage gegen Aussage. Er behauptet, hat er Dir gesagt. Du behauptest das Gegenteil.

    Grüße
    Zapper

    Waren nur Verkäufer und Ich....

    "Auto wird als Bastlerfahrzeug verkauft, Der Käufer kauft das Auto so wie er es gesehen hat am 13.10.13"

    ich hab wohl wegen diesem Absatz null Chance... oder?

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    • February 21, 2014 at 08:29
    • #8
    Zitat von vespahansi

    ich hab wohl wegen diesem Absatz null Chance... oder?

    Wie schon gesagt: Wenn Du dem Verkäufer nicht zusätzlich arglistige Täuschung nach-/beweisen kannst, dann ja. :S

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

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