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Saftiger Strafzettel. Deutsche Rollerversicherung in Italien nicht gueltig?

  • Paul-Kofi
  • January 21, 2016 at 17:54
  • Paul-Kofi
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    • January 21, 2016 at 17:54
    • #1

    Hey liebe Leute,

    Ich stehe gerade vor einem grossen Problem: Vor 2 Jahren habe ich in Italien eine Vespa gekauft. Seit laengerer Zeit ist die nun in Deutschland. Ich habe sie allerdings nie in Italien abgemeldet.
    Gerade bin ich in Italien im Urlaub und als ich letztens von der Polizei angehalten wurde, meinte diese dass, deshalb meine Versicherung beim ADAC in Italien nicht gueltig sei. Der ADAC sagt "natuerlich ist sie gueltig". Das aendert erstmal nichts daran, dass ich 834 Euro Strafe zahlen soll fuer "Fahren ohne Versicherung".
    Ich bin langsam am Ende mit meinem Latein...
    Hat jemand eine Ahnung, ob ich irgendetwas dagegen machen kann?

    Danke schonmal!

    Gruss!

    Paul

  • Karl Lagerfeuer
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    • January 21, 2016 at 18:05
    • #2

    Das ist natürlich richtige Scheisse. Da wird wohl keiner Erfahrung damit haben. Ich würde mich an einen Anwalt wenden..praktisch, wenn man jetzt ne Rechtsschutzversicherung hätte, oder beim ADAC Deutschland nach fragen? Viel Glück!

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • rassmo
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    • January 21, 2016 at 19:05
    • #3

    Da die Strafe ja offensichtlich erstmal verhängt wurde kannst du nur Einspruch einlegen. Allerdings würde ich mir da auch einen Anwalt nehmen und gleichzeitig den Fall der ADAC-Versicherung melden damit diese ebenfalls interveniere kann. Schließlich behauptet die Behörde in Italien das der Versicherungsschutz des ADAC in Italien nicht gilt. Aber grundsätzlich ist das Versicherungskennzeichen im europäischen Ausland gültig.
    Das Problem entstand event. durch die, auf dem Nummernschild, aufgedruckte Jahreszahl so das die kontrollierenden Polizisten von einer nicht mehr gültigen Versicherung ausgingen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • CARDOC2001
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    • January 21, 2016 at 19:52
    • #4

    Du kannst froh sein das der Rolller nicht vor Ort beschlagnahmt wurde , ich kenne Fälle dort ist es vorgekommen (PKW) und die Leute sind Jahrelang trotz Anwalt usw hinter ihren Autos hinterhergelaufen und wir reden nicht über nen Polo oder so , also schon Autos über jenseits der 80-120.000 € !!!

    Das soll irgendwie Masche geworden sein ...

    Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen das es bei Dir zu Deinen Gunsten ausgeht

    Was sagt den Hedge dazu ?

    Halte uns auf dem laufenden, bitte

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    2Takt Islamist

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    • January 21, 2016 at 20:14
    • #5

    Und was machen die Italiener mit den beschlagnahmten Autos?

  • rassmo
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    • January 21, 2016 at 20:23
    • #6

    Ich schätze mal das die Autos, wie in D auch, nach Abschluß sämtlicher Verfahren versteigert werden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • derpinguin
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    • January 21, 2016 at 20:27
    • #7

    Klingt logisch. Nur hier wird ja nicht mal eben das Auto beschlagnahmt. Den Vorwurf keine Versicherung zu haben kann man ja schnell entkräften, theoretisch.

  • CARDOC2001
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    • January 21, 2016 at 22:26
    • #8

    Nee eben nicht !!! Die Autos landen auf Halde werden weg gesperrt auf unbestimmte Zeit , und dann Jahre Jahrzehnte später ausgegraben und für viel Geld wieder verkauft , siehe Rally oder Sprint oder gar V50 usw ...
    Siehe da klappt doch

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  • rassmo
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    • January 22, 2016 at 09:25
    • #9
    Zitat von Paul-Kofi

    Ich stehe gerade vor einem grossen Problem: Vor 2 Jahren habe ich in Italien eine Vespa gekauft. Seit laengerer Zeit ist die nun in Deutschland. Ich habe sie allerdings nie in Italien abgemeldet.

    Wobei sich hier natürlich die, gerne für unnötig gehaltene, Frage stellt ob der Roller eine deutsche BE hatte oder der TE mit seinen "originalen" italienischen Papieren rumgefahren ist.
    Im ersten Fall ist die Versicherung auch im Ausland gültig.
    Im zweiten Fall ist der Roller ein italienischer Roller der nicht mit einem deutschen Versicherungskennzeichen unterwegs sein darf, da er nie auf Einhaltung der entsprechenden deutschen Regeln überprüft wurde, und deshalb ohne Versicherungsschutz unterwegs. Dann wird es sicher schwieriger da was zu machen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von rassmo (January 22, 2016 at 15:17)

  • hedgebang
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    • January 22, 2016 at 10:24
    • #10

    Mein Rat: Der Bußgeldbescheid muss die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels (Einspruch/Widerspruch) enthalten. Da mal nachschauen, ob da eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist (kenne mich mit dem italienischen Recht nicht aus). Dann erst mal fristwahrend das Rechtsmittel einlegen, damit der Bescheid keine Rechtskraft erlangt.

    Und dann an einen versicherten Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Ich bin nur Fachanwalt für Familienrecht... :D

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • vespahansi
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    • January 22, 2016 at 14:02
    • #11

    Da landen Beschlagnahmte Autos und da werden Sie auch sterben.... solche "Depositi" gibt es zu tausenden, verteilt auf ganz Italien. Dies hier war ein "altes" Lager, welches 2015 geräumt worden ist, nach 10 Jahren werden nämlich in Italien die Akten vernichtet (dauer eines Verfahrens kann auch länger sein) und dann sind die Fahrzeuge verloren und ohen Akten kann man nichts mehr machen. Jap, ist in der Bananenrepublik ganz normal.

    Bezüglich deiner Fuffie.
    hast du bei der Fuffie ein "Libretto" mit Seiten oder ein A4 Blatt mit allen Daten drauf?

    hast du Deutsche Papiere gemacht?

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    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
    T re vespe sono meglio di due
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  • Paul-Kofi
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    • January 22, 2016 at 17:04
    • #12

    Danke schonmal für die Antworten.

    Die Vespa wurde auch beschlagnahmt bzw. sie muss für einen Monat auf der Wache bleiben (Teil der Strafe). Der ADAC rät auch zu einem Anwalt. Super wäre halt, wenn der gestellt werden würde, ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung...
    Das Problem entstand ausdrücklich durch das ausgebliebene Herausschreiben aus dem PRA (italienisches Register). Beim ADAC ist man sich dies bezüglich nicht einig: erst hieß es, dass würden die übernehmen, später, dass müsse ich selbst in die Hand nehmen.
    Ich habe das originale italienische Libretto/BE (ein DIN A 4 Blatt), das der ADAC akzeptiert hat. Ich habe damals beim ADAC gefragt, ob ich das umschreiben oder in Deutschland anmelden müsste. "Nein" hieß es. Gerade weil es nur eine 50cc ist. Jetzt wurde mir am Telefon gesagt: "Was die Italiener erwarten wissen wir nicht."
    Scheinbar gibt es da keine EU-Norm...

  • rassmo
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    • January 22, 2016 at 17:38
    • #13
    Zitat von Paul-Kofi

    Ich habe das originale italienische Libretto/BE (ein DIN A 4 Blatt), das der ADAC akzeptiert hat. Ich habe damals beim ADAC gefragt, ob ich das umschreiben oder in Deutschland anmelden müsste. "Nein" hieß es. Gerade weil es nur eine 50cc ist. Jetzt wurde mir am Telefon gesagt: "Was die Italiener erwarten wissen wir nicht."
    Scheinbar gibt es da keine EU-Norm...

    Interessant wäre jetzt erstmal zu wissen um welchen Vespatyp es sich handelt.
    Wenn es sich um eine neuere Vespa mit COC-Bescheinigung handelt dann darf das Fahrzeug m.W.n. überall in Europa gefahren und zugelassen werden.
    Wenn es sich dagegen um eine alte Vespa handelt dann brauchst du, ich habe beim BVM nachgefragt, eine deutsche BE. Das die meisten Versicherungen die Versicherung auch so abschlieen ändert daran nichts.

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  • Paul-Kofi
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    • January 22, 2016 at 17:54
    • #14

    Baujahr 2004.
    Dann ist der Fall wohl abgeschlossen... :/

  • vespahansi
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    • January 22, 2016 at 21:29
    • #15

    So etwas mache ich sehr ungerne, aber leider hatten die Herren von der Polizei recht!

    Deine Vespa besitzt die neuen Papiere, also muss das Fahrzeug bei Export Abgemeldet werden. Also bist du in Italien mit einer noch angemeldeten Vespa ohne Versicherungsschutz gefahren. Sei froh das es nur dies war, denn Sie hätten dir weit mehr in Rechnung stellen können.

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