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Kann man prüfen ob eine V50 Special bereits auf 50 kmh eingetragen wurde?

  • Anschgal
  • June 17, 2016 at 13:38
  • Anschgal
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    • June 17, 2016 at 13:38
    • #1

    Hi,

    mich würde interessieren ob man prüfen kann ob meine V50 Special bereits auf 48 oder 50 kmh eingetragen wurde. Ich habe nur die original Papiere mit 40 kmh Eintragung. Allerdings würde mich interessieren ob es sein kann, dass die Vespa von einem der Vorbesitzer auf 48 oder 50 kmh eingetragen wurde. Kann man das irgendwie prüfen?

    Gruß
    Anschgal

    A bissl was geht allerweil

  • rassmo
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    • June 17, 2016 at 14:25
    • #2

    Da du die Originalpapiere hast hat sich die Frage eigentlich erledigt. Da es nur eine ABE für einen Roller geben darf wäre entweder
    die Änderung in der ABE eingetragen oder
    die ABE entwertet und eine neue ausgestellt worden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Anschgal
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    • June 17, 2016 at 15:14
    • #3

    Ja, die Papiere haben aber einen kleinen rechteckigen Stempel auf der zweiten Seite welchen ich nicht richtig lesen kann in blau. Erahnen könnte man "mit Eintragung I"

    A bissl was geht allerweil

    Einmal editiert, zuletzt von Anschgal (June 17, 2016 at 15:20)

  • rassmo
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    • June 17, 2016 at 15:30
    • #4

    Dann müßte entweder die eintragende Stelle zu erkennen sein oder ein zusätzlich eingehefteter Zettel, erkennbar an ausgerissenen Klammern etc., vorhanden sein.
    Im ersten Fall kannst du Glück haben und die eintragende Stelle kann dir anhand der Fahrgestell-Nr. Auskunft geben. Im zweiten Fall eher nicht.
    In jedem Fall nützt dir die jetzige ABE aber nichts da du bei einer Kontrolle keinen Nachweis über die Art der Eintragung, falls das auf den Stempel wirklich so heißt, hast.
    Hat dein Roller denn die entsprechenden Attribute wie 16/16er Vergaser und Auspuff 4109S?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Anschgal
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    • June 17, 2016 at 16:08
    • #5

    Der Stempel bedeutet wohl mit Nachtrag 1.
    eintragende stelle kann ich da leider keine erkennen. Einer von euch? Ich hätte am Freitag nen TÜV Termin für die Änderung von 40 auf 50 kmh.

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    A bissl was geht allerweil

  • rassmo
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    • June 17, 2016 at 17:11
    • #6

    M.E.n. heißt das "mit Nachtrag I". Aber ausstellende Behörde steht da mit Sicherheit nicht.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Anschgal
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    • June 17, 2016 at 17:46
    • #7

    Ich ruf am Montag nochmal meinen TÜVLer an aber nachdem er eh ne 21ger macht wird des schon passen

    A bissl was geht allerweil

  • rassmo
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    • June 17, 2016 at 17:52
    • #8
    Zitat von Anschgal

    Ich ruf am Montag nochmal meinen TÜVLer an aber nachdem er eh ne 21ger macht wird des schon passen

    Muß ich das jetzt verstehen? Wenn du eine ABE hast brauchst du keine Vollabnahme. Und wenn er eine Vollabnahme macht dann weiß er sowieso welche Geschwindigkeit er einträgt, er muß sie eigentlich messen. Aber nimm einfach einen Ausdruck des Gutachtens mit, dann kann er sehen welchen Vergaser und Auspuff du für die 48km/h-Eintragung brauchst.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Anschgal
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    • June 17, 2016 at 19:30
    • #9

    Ich denke er wird so ein Zwischending zwischen Vollabnahme und Umtragung auf 48 kmh machen. Er meinte, dass er den Roller anschaut, die Komponenten prüft und eine Probefahrt durchführt um die Geschwindigkeit zu messen. Ich habe leider keinen original Auspuff aber er meinte mit dem Sito mit E-Pass ist das kein Problem.

    A bissl was geht allerweil

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    • June 20, 2016 at 11:44
    • #10

    Nachtrag 1 umfasst lt TÜV Saarland nur, dass eine neue Art Bremsbeläge für die Verwendung freigegeben wurde. Das Rätsel ist also gelöst.

    A bissl was geht allerweil

  • derpinguin
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    • June 20, 2016 at 11:50
    • #11

    Wie darf ich "neue Art Bremsbeläge" verstehen?

  • Anschgal
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    • June 20, 2016 at 13:09
    • #12

    Das andere Bremsbeläge (ggf anderer Hersteller) erlaubt sind zu nutzen. Steht auch drin, dass er Nachtrag nicht mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss

    A bissl was geht allerweil

  • derpinguin
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    • June 20, 2016 at 13:17
    • #13

    Mir war nicht bewusst, dass man die Nutzung anderer Hersteller genehmigen lassen muss.

  • Anschgal
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    • June 20, 2016 at 13:28
    • #14

    Keine Ahnung. Der Nachtrag ist aus dem Jahr 1978.

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