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Import aus Italien durch die Schweiz

  • emanuele83
  • July 27, 2017 at 15:46
  • emanuele83
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    • July 27, 2017 at 15:46
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin Eigentümer einer Vespa 50 Special aber sie liegt noch in Italien, wo meine Eltern leben. Da ich ein bisschen mehr platz in der Garage habe, wöllte ich meine beliebte Vespa nach Deutschland bringen.
    Ich habe schon auf dem Forum gesucht aber ich habe ein paar Fragen noch dazu:

    • Da Italien ein EU land ist, brauche ich kein Zoll-Anmeldung oder Importsteuer zu zahlen. Korrekt?
    • Problem ist: ich muss durch die Schweiz fahren mit meiner abgebauten Vespa im Kofferraum. Hat jemand Erfahrung? Was soll ich bei dem schweizerischen Zoll tun?
    • Von diesem Topic habe ich verstanden, dass meine Vespa ein TüV (nur einmal) benötigt würde, weil sie aus Ausland kommt.
    • Ich habe die originelle italienische Papiere meiner Vespa dabei, aber ich brauche eine deutsche Zulassung oder neue deutsche papiere. Wo kann ich meine Vespa anmelden um eine Versicherung abzuschließen?
    • Ich habe einen deutschen Führerschein (Klasse B + M) aber es sieht so aus, dass ich eine A1 benötige um meine 50 Kubik Vespa zu fahren, weil sie mehr als 25kmh fahren kann. Ist es richtig?
    • Welche ist die richtige Prozedur: zuerst Papiere, dann Versicherung, dann Tüv (ok, zuerst A1 Führerschein....)
    • Wenn ich alles gemacht habe, darf ich meine vespa eine upgrade (z.B. 75cc) machen und eine neue Zulassung bekommen? In Italien z.B. ist es nicht möglich: wenn du ein 50 Kubik Mofa kauft es muss so bleiben.

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfsbereitschaft

    Ciao
    Emanuele

  • Jochen80
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    • July 27, 2017 at 23:34
    • #2

    Vespa in Italien auf Deine Eltern zulassen, dann hierüber holen und fahren?

  • emanuele83
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    • July 28, 2017 at 07:32
    • #3

    Leider in Italien (oder zum Glück) muss man auch für 50Kubiker ein TüV jede 2 Jahren durchführen. Auch wenn ich im Ausland unterwegs wäre, wäre die Versicherung ungültig im Unfall sobald die italienische Tüv abgelaufen ist. Ich kann nicht jede 2 Jahre zurück nach Italien mit meiner Vespa fahren...

  • ReBonSe
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    • July 28, 2017 at 07:37
    • #4

    1. keine Importsteuer
    2. keine Ahnung
    3. richtig, für eine deutsche Betriebserlaubnis
    4. wenn du die Betriebserlaubnis hast holst du dir bei deinem örtlichen Versicherungsvertreter oder im Inet ein Taferl
    5. bis sogar 60 (Schwalbe) bzw. 50 bei der Vespa. Darf halt keine v50 S sein. Die geht schneller.
    6. würde sagen TÜV, Papiere, Versicherung.
    7. ist illegal. Außer du lässt es eintragen. Dann hast du aber ein leichtkraftrad. Und brauchst A1

    

  • emanuele83
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    • July 28, 2017 at 07:50
    • #5
    Zitat von ReBonSe

    1. keine Importsteuer
    2. keine Ahnung
    3. richtig, für eine deutsche Betriebserlaubnis
    4. wenn du die Betriebserlaubnis hast holst du dir bei deinem örtlichen Versicherungsvertreter oder im Inet ein Taferl
    5. bis sogar 60 (Schwalbe) bzw. 50 bei der Vespa. Darf halt keine v50 S sein. Die geht schneller.
    6. würde sagen TÜV, Papiere, Versicherung.
    7. ist illegal. Außer du lässt es eintragen. Dann hast du aber ein leichtkraftrad. Und brauchst A1

    Alles anzeigen

    Danke für die Erklärungen!

    2. ich lasse meinen Vater mit dem schweizerischen Zollamt an der italienische Grenze erklären. Es soll möglich sein, ein Durchgangsdokument (durch die Schweiz) zu bekommen. Ich erwarte kein Problem für meine Vespa, aber ich habe auch 3 zusätzliche Motoren als Spare Parts...
    4. und wo oder bei welchem Amt bekomme ich die Betriebserlaubnis? Zulassungsamt für Fahrzeuge?
    5. die 50 special in Italien darf bis maximal 45 fahre und, wirklich, meiner hat es nie es geschafft! Auf die italienische Erlaubnis ist es auch so geschrieben.
    6. Tüv ohne Papiere? Geht es?
    7. Das meinte ich! ich kann mit der 50Kubiker anfangen und dann ein 125 Motor einbauen und eintragen lassen, sobald ich den Führerschein bekommen habe! Das ist super! :thumbup:

  • ReBonSe
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    • July 28, 2017 at 08:04
    • #6
    • Vllt äußert sich noch jemand, aber ich glaube du brauchst ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO. Und damit gehst du zur Zulassungsstelle. Beachte aber dass du zB einen Tacho brauchst.
    • Dann brauchst du aber auch Bremslicht und Fernlicht und hast TÜV Pflicht. Aber is nicht so stressig.

    

  • Tanatos
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    • July 28, 2017 at 08:58
    • #7

    Du kannst für die Schweiz einen sogenannten Durchgangsschein erstellen lassen.

    Darauf wird festgehalten was du transportierst und ausserdem bekommst du ein Zeitfenster, bis wann du am nächsten Zollamt ankommen musst. Der Schein wird bei der "Einfuhr" gestempelt. Das gleiche bei der "Ausfuhr".
    Beim Verlassen der Schweiz wird das Dokument vom Zoll einbehalten und abgelegt.

    Der Spass kostet dich 0€ (0 CHF) ;)

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • emanuele83
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    • July 28, 2017 at 13:15
    • #8

    Danke! Ich werde es organisieren und dieses topic updaten, weil es wahrscheinlich hilfreich auch für andere sein könnte.

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