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Größerer Kubiksatz + Beschaffung von Papieren

  • Birne
  • November 19, 2006 at 23:10
  • Birne
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    • November 19, 2006 at 23:10
    • #1

    Moin, benötige mal ordentlich Tipps von euch!
    Ersten habe ich mir eine P80X Bj. 91 zugelegt, sie soll einen 125 ccm habenund wurde im okt. 2005 stillgelegt. Im Anzug des ersten Ganges ist sie aber eher schwächlich! Beim Kauf habe ich keinen Fahrzeugschein bekommen, da bei dem vorvor Besitzer die Papiere verloren geganen sind. Ich habe aber eine eidestattliche Erklärung des vorvorbesitzers das er die Ppaiere verloren hat und auch sein ehemaliges Kennzeichen. Desweiteren befindet sich auf dem Motor eine Motornr. eines 80er Roller. Nun meine Fragen, ersten wie muss ich vorgehen damit ich neue Papiere bekomme? Und was erhalte ich dann genau überhaupt? Ich war bereits bei meinem zuständigen landesbetrieb verkehr der sagte mir das ich z.b. eine unbedenklichkeitsbescheinigung benötige, die bekäme ch aber entweder bei dem landesbetrieb bei dem der roller zuletzt angemeldet war oder beim KBA. wenn ich die bescheinigung nun habe wie mus ich weiter vorgehen? Vielleicht erstmal Zweitschrift vom Fahrzeugschein bei Piaggio anfordern? oder was muss ich anfordern und wo? Dann zum TÜV 21er abnahme?? oder erstmal tüv mit 80 ccm und dann butobo dämpfer und 125ccm eintragen lassen ( habe keine abe für beides?) woran kann ich erkennen was für einen satz ich drunter habe oder wer kann sowas checken und was kostet es? soo viele fragen hoffe ihr könnt mir helfen mir fehlt momentan eigentlich die zeit und der direkte durchblick, bin kein schrauber

  • Rita
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    • November 20, 2006 at 19:52
    • #2

    schraub den Zylinderkopf ab, nimm einen Zollstock und miß Bohrung und Hub

    also den Durchmesser der Öffnung und wie weit sich der Kolben rauf und runter bewegt.

    wielange ist der Roller schon abgemeldet?? oder ist der noch angemeldet, weil Du ja das Kennzeichen mitbekommen hast.

    Rita

  • Birne
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    • November 20, 2006 at 20:41
    • #3

    Nee habe ich nicht ! habe gemerkt das ich mich wohl verkehrt ausgedrückt habe! Sollte bedeuten das ich Kenntnis von dem ehemaligen Kennzeichen habe unter dem der Roller früher zugelassen war! Der roller ist seit 10/2005 stillgelegt!

  • Rita
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    • November 20, 2006 at 20:44
    • #4

    geh mit der eidesstattlichen Erklärung des Verkäufers (besser mit dem Verkäufer) zu der Zulassungsstelle, wo der Roller zuletzt zugelassen war.
    laß Dir eine "Karteikartenabschrift" machen, dann fährste die Vespa übern Tüv...und schon kannste neu zulassen

    Rita

  • Birne
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    • November 20, 2006 at 20:53
    • #5

    Ok, aber das währe ziemlich aufwendig für mich wohne bei hamburg und der roller kommt aus essen! also doch einen antrag auf unbedenklichkeistbescheinigung beim kba holen?

  • Birne
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    • November 20, 2006 at 20:55
    • #6

    und wie schon erwähnt habe eine eidestattliche erklärung des vor vor verkäufers vorliegen das ihm die papiere abhanden gekommen sind ! nicht aber eine des Verkäufers!

  • Birne
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    • November 20, 2006 at 20:56
    • #7

    achja und was erhalte ich dort bem tüv für doc´s? gleich einen fahrzeugschein? oder was bekomme ich dort?
    Und dann muss ja noch eine 21er abnahme gemacht wedren oder nicht! sprich vollabnahme?

  • Birne
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    • November 20, 2006 at 20:59
    • #8

    ach und was aucvh noch hinzu kommt der roller hatte die 125ccm die er als satz haben soll waren nie eingetragen! ich würde mir das aber gerne eintragen lassen!

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