50N mit Felge 2.10: Maximale Reifengröße...

  • Hallo,


    meine 50N fährt im Moment die Standardfelge 2.10 mit einem 3.00-10er Reifen.


    Kann ich für die bessere Haftung auch einen etwas breiteren Reifen aufziehen? Dass ich es nicht darf, ist mir klar...die Frage also: Geht es und wenn ja, was sollte maximal möglich sein, damit die Felge heil bleibt, der Schlauch nicht überfordert wird und der reifen nirgendwo schleift?


    Vielen Dank für die Hilfe!


    Ties

  • bessere haftung bekommst du durch eine breitere felge nicht zwangsläufig.
    eher ein beeinträchtigtes fahrverhalten.


    der reifen ist für haftung veranwortlich dabei spielt die formung der karkasse
    bei z.b. schräglage eine entscheidene rolle. und natürlich das alter des reifens...


    was für eine haftung meinst du?


    - für bessere nässehaftung benötigst du einen reifen mit viel profilierung (wasserableitung)
    - für bessere haftung beim z.b. bremsen genügt es den luftdruck um ca. 0.1 - 0.2 bar abzusenken.
    - für bessere haftung in schräglage empfiehlt sich eine spitze kontur des reifens (z.b. michelin S1)

  • also bei zu "bauchigen" reifen kann es sein, dass der reifen bei höherer belastung (zu hohes eigengewicht oder eine weitere person auf dem roller) am federbein schleift und so tiefe rillen im reifen entstehen können.