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Vespa angefahren

  • ms-max
  • October 19, 2008 at 14:12
  • ms-max
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    • October 19, 2008 at 14:12
    • #1

    moin,

    ein freund war gestern mit meiner vespa unterwegs. er hat sie zwischen zwei geparkten autos abgestellt. beim zurücksetzen hat dann ein fahrer die vespa so

    angestoßen, dass sie auf die linke seite umgefallen ist. hat jetzt ne dicke beule und einige kratzer in der seitenklappe. der fahrer ist kurz ausgestiegen ist

    jedoch dann wieder eingestiegen und weggefahren. kennzeichen konnte er sich merken, haben auch schon anzeige erstattet. muss den roller nächste woche

    vorführen damit die fotos von den schäden machen können. hab einen 75er dr drin, meint ihr die gucken danach ?

    mfg max

  • cmon
    Gast
    • October 19, 2008 at 14:20
    • #2

    kann ich mir kaum vorstellen. ich denke die werden ein paar bilder machen und ein protokoll schreiben und das wars...

    wenn du natürlich 100%ig auf nummer sicher gehen willst bau nen originalen zylinder ein. ich würd aber den 75er lassen. nen originalen auspuff und vergaser hast drin, oder?

  • UCHIN
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    • October 19, 2008 at 14:46
    • #3

    Wegen dem 75 würd ich mir keine Sorgen machen.

    Der Gutachter macht nur Fotos vom Schaden und guckt auch dabei in welcher höhe vom Boden,

    sich die Spuren vom Auto befinden, damit er das alles zuordnen kann.

    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast nimm dir sofort einen Anwalt, dann geht die Sache schneller.

    Und dann bekommt der Typ auch ne Anzeige wegen entfernen vom Unfallort.

    Hab so einen ähnlichen Fall gehabt, mit Anwalt ist echt am besten und ich zahle für die Versicherung 60€ im Jahr.

    Und habe ich schon mehrmals in Anspruch genommen.

  • ms-max
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    • October 19, 2008 at 14:55
    • #4

    vergaser ist original, sito plus habe ich drauf, aber denke die werden den nicht vom originalen unterscheiden können oder ?
    wegen rechtsschutzversicherung muss ich mich mal erkundigen, habe aber soweit ich weiß keine
    mfg max

  • argeddon
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    • October 19, 2008 at 15:11
    • #5

    Den darf dann der Autofahrer bezahlen, steht dir rechtlich zu. Musst Dir keine Gedanken machen.

    Damit verlierst keinGeld.

  • UCHIN
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    • October 19, 2008 at 15:15
    • #6

    Stimmt.

    Wenn du noch Zeugen hast und das Auto seinen Lack hinterlassen hat, sieht es für dich besonders gut aus.

    Das mit der RSV ist echt ne Überlegung wert.

  • ms-max
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    • October 19, 2008 at 18:36
    • #7

    rsv habe ich nicht. lackspuren...keine ahnung ob man die auf plastik feststellen kann, der roller wurde an der hinteren stoßstange berührt(also das graue plastik). aber kennzeichen hat die polizei ja, und die zeugen werde ich noch nachreichen, müsste doch eigentlich reichen, oder ?
    war übrigens ein leihwagen von avis, hoffe mal das der auch was abbekommen hat dass der penner ordentlich latzen muss :D
    hab übrigens noch bemerkt dass das glas des scheinwerfers vorne gebrochen ist.
    sollte ich den roller stehen lassen ? brauche ihn nämlich um zur arbeit zu kommen.
    mfg max

  • UCHIN
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    • October 19, 2008 at 18:41
    • #8

    Kannste ruhig mit fahren.

    Wenn du Zeugen hast ist die Sache klar und Leihwagenbude weiss ja dann wer gefahren ist.

    :thumbup: VIEL GLÜCK :thumbup:

  • ms-max
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    • October 19, 2008 at 19:02
    • #9

    danke, halte euch aufm laufenden !

  • vesparichi6060
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    V50 Spezial, Pk50ss, Velosolex 3800, und bald noch mehr....
    • October 20, 2008 at 20:24
    • #10

    GENAU das gleiche is mit heute auch passiert!

    Kupplungshebel ab, kratzer..... ;(

    planes, bikes, beer cans, things you trust are built from aluminium!

    --->*trust in aluminium, Save Plastic for Dildos*<---

  • ms-max
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    • October 29, 2008 at 16:31
    • #11

    jetzt ist ein brief von der polente gekommen... die wollen ne zeugenaussage (kann ich natürlcih nicht machen da ich nicht dabei war) und die genaue schadenshöhe... wie mach ich dat einfach zur werkstatt und nen kostenvoranschlag für die reparatur einholen ?

  • 2phace
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    • October 29, 2008 at 16:33
    • #12

    Die wollen, dass du den Fall, so wie du die Situation vorgefunden hast, schilderst.
    Schaden ermittelt sich mit einem Kostenvoranschlag. Ggf. wird die Versicherung, die den Schaden regulieren soll Fotos sehen wollen.

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • Maxi66
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    • October 29, 2008 at 16:43
    • #13

    Und die Moral von der Geschicht, eine Vespa verleiht man nicht!!

  • wikingor
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    • October 29, 2008 at 19:06
    • #14

    Schadenshöhe: Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht aus. Sollten die tatsächlichen Kosten von dem abweichen, ist das kein Problem - ist dann ja nicht die Welt.

    Zeugenaussage: Sollst Du die schriftlich machen oder hast Du ne Vorladung zur (persönlichen) Aussage bekommen?! Falls Du Formulierungshilfe brauchst o.ä. => immer bei mir melden - gilt übrigens für alle hier!
    Rechtsanwalt kannst Du Dir auch so nehmen. Das Kennzeichen des Verursachers steht ja sowieso fest und die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers muss den zahlen (auch bei Leihwagen!). Und der Verursacher/Fahrer selber wird schon ausfindig gemacht - sollte das nicht so sein, musst Du Dir auch keine Sorgen machen: Den Sachschaden bekommst Du in jedem Fall ersetzt.

    Und erst einmal Lob:
    Richtig, zügig die Polizei eingeschaltet zu haben - die sorgt nämlich nach ihren Möglichkeiten für eine Beweissicherung an dem unfallverursachenden Fahrzeug... :)

    wikingor

  • wikingor
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    • October 29, 2008 at 19:07
    • #15

    Hupps, ganz vergessen:

    Den Roller musst Du doch nur bei der Polizei zum Fotos machen vorführen, oder?! Da schaut keiner nach dem ccm-Satz... es sei denn, er schreit der Optik nach, dass er illegal getunt ist... Aber mit nem Sito-Plus wohl eher nicht...

  • Onkel Marc
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    • October 29, 2008 at 22:47
    • #16

    Hi,

    ich denke auch, dass keiner nach dem tatsächlichen Hubraum schaut. Erstens ist es in Deinem Fall uninteressant, weil der Hubraum für den Unfallhergang garnicht relevant ist und zweitens, weil dafür Demontagearbeiten notwendig sind (also zu aufwendig).

    Die Polizei will eine Zeugenaussage, weil es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt und somit die Staatsanwaltschaft mit im Boot sitzt.

    Gruß vom Onkel Marc

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