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75ccm legalisieren?

  • hardy.b
  • March 23, 2007 at 20:00
  • hardy.b
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    • March 23, 2007 at 20:00
    • #1

    Hat jemand schon erfolgreich seine getunte PK50 als Leichtkraftrad-/roller (mit 75ccm oder mehr) beim TÜV durchbekommen?
    Wer hat hier Erfahrungen?

  • Colio
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    • March 23, 2007 at 20:12
    • #2

    Das würde mich auch sehr interessieren.Vielleicht ist ja eine 80er eintragung möglich?!

  • hardy.b
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    • March 23, 2007 at 20:20
    • #3

    Da wird doch wohl "Rita" was zu sagen können!!??

  • vespa schrauber
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    • March 23, 2007 at 20:30
    • #4

    mit dem entsprechenden führerschein 125er oder motorad und kontakte beim tüv bekommst du das schon eingetragen !;)

  • hardy.b
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    • March 23, 2007 at 22:09
    • #5

    ..........mit dem Führerschein hat das nichts zu tun!

  • Rita
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    • March 23, 2007 at 22:30
    • #6

    mit Pk hab ich das noch nicht gemacht...
    da kommen immer 125 oder 133cm³ rein... :D :D :D

    aber z.B. ne NRG mit TPH 80 Motor und 81km/h eintrag hatte ich schon

    sollte aber kein Problem darstellen...

    wer will mir denn da seinen Roller zum Tüven hinstellen??

    Rita

  • hardy.b
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    • March 23, 2007 at 22:47
    • #7

    Wenn das, ohne unverhältnismäßigen Aufwand, möglich ist.........!?

  • Rita
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    • March 23, 2007 at 22:55
    • #8

    was haste denn drin??

    DR75??

    Original auspuff??

    Vergaser??

    Rita

  • hardy.b
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    • March 24, 2007 at 09:51
    • #9

    Hab noch ales Original. Werde nur aufrüsten, wenn es zu legalisieren geht. Ich bin ehem. Polizeibeamter und nun bei der Justizbehörde, wäre ein schlechtes Vorbild.....!

    Einmal editiert, zuletzt von hardy.b (March 24, 2007 at 09:52)

  • robsig12
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    • March 24, 2007 at 09:59
    • #10

    Und wie sieht das dann mit der Versicherung aus? Läuft ja dann mehr als 50 km/h.

  • hardy.b
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    • March 24, 2007 at 11:05
    • #11

    Nein, dann wäre das Fahrzeug mit regulärem Nummernschild, Zulasung und TÜV-Plakette und als Leichtkraftroller zu fahren. Die Frage ist nur, geht das, wie teuer wird so eine Einzelabnahme?
    Wenn keiner was genaues sagen kann, werde ich nächste Woche mal direkt beim TÜV fragen.

  • Colio
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    • March 24, 2007 at 13:43
    • #12

    Wenn du zum TÜV gehst wäre es echt net wenn du das Ergebnis hier posten würdest.

  • negerlein
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    • March 24, 2007 at 13:52
    • #13

    Ich wäre auch sehr an dem Ergebnis interessiert!

    Ich habe den großen Führerschein und würde meine PK "50" auch gern legalisieren!

    Aber derzeit sehe ich die einzige Möglichkeit darin, mir einen geeigneten 125er Motor einzubauen....

    Rally 180 mit 200er PX Motor

  • Rita
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    • March 24, 2007 at 14:36
    • #14

    wenn der Roller tip top in Ordnung ist und Du ihn mir hinstellst

    mit einem 75er DR drin und ner größeren Düse (70/72)

    kostet Dich das 150.- €

    dito mit PK80S Motor

    oder mit PK125S Motor

    Rita

  • Colio
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    • March 24, 2007 at 14:42
    • #15

    Und als was wäre der roller dann eingetragen?als 80er ?

  • Rita
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    • March 24, 2007 at 14:56
    • #16

    beim Pk80S Motor mit 77cm³ und 81km/h

    aber bei Deiner XL 2

    paßt der nicht ohn e riesigen Arbeitsaufwand

    also bleibt 125XL2 Motor

    oder 75er Zylinder (den sollte ich bei Verwendund des Pinasco Ritzels auch mit 81 km/h durchkriegen)

    Rita

  • Colio
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    • March 24, 2007 at 15:15
    • #17

    Echt?sowas geht auch wenn der roller gar keine 81 fährt?

  • Rita
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    • March 24, 2007 at 15:19
    • #18

    der Hof beim Tüv ist nicht groß genug um so schnell zu fahren.....

    und ob der nacher auf der langen graden 75 oder 81 läuft ist net wirklich wichtig....

    andersrum allerdings...wenn ein Roller auf 80 gedrosselt wird um ab 16 gefahren zu werden... wird das genauer geprüft.... dann brauchts Gutachten und Einbaubescheinigung der Werkstatt...

    Rita

  • robsig12
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    • March 24, 2007 at 19:16
    • #19

    Bedeutet aber alle 2 Jahre wieder zum TÜV?

  • hardy.b
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    • #20

    Rita:
    Das mit dem Hinstellen wird schwierig, da ich in Hamburg wohne!
    Auch mit Höchstgeschwindigkeit unter 80 kostet die Versicherung kein Vermögen, wenn ich der einzig, angegebene Fahrer bin.

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