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Zum Thema KBA Anfrage

  • snoogle
  • May 23, 2007 at 22:53
  • snoogle
    Profi
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    Vespa PX 80 Lusso
    • May 23, 2007 at 22:53
    • #1

    Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des KraftfahrtBundesAmt


    Aktueller Hinweis
    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

    Einmal editiert, zuletzt von snoogle (May 23, 2007 at 22:55)

  • mono January 14, 2020 at 15:02

    Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges nach Offtopic verschoben.
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