Zitat runatthsun
"nur um mal kurz mit einem irrtum aufzuräumen.
so einfach ist das nicht.
juristisch hat man zwei verträge einen schuldrechtlichen(verpflichtungsgeschäft) und ein dinglichen (verfügungsgeschäft).
der schuldrechtliche ist quasi das gegenseitige versprechen, leistungen auszutauschen.
und das verfügungsgeschäft bedeutet im prinzip bei einem kaufvertrag, das der eine dem anderen besitz an einer sache (der aus dem kaufvertrag) verschafft gegen eine andere leistung, meistens geld (btw. auch da verschafft man dem anderen besitz). im prinzip tauscht man einfach.
in fällen wie diesem ist das schuldrechtliche grundgeschäft, also das versprechen geld gegen vespa erstmal nicht mangelhaft also voll gültig.
hier ist das verfügungsgeschäft mangelhaft. also die "versprochene" ware entspricht nicht der aus dem vertrag. und das muss nachgebessert werden. sei es durch minderung des kaufpreises, nachbesserung oder der verschaffung eines anderen "produktes" mit den eigenschaften aus dem kaufvertrag.
rückabwickeln kann man das nur wenn beide seiten damit einverstanden sind, denn verträge muss man halten - und zwar beide seiten.
der einzige kauf wo man ein einseitiges recht auf rücktritt vom vertrag hat sind fernabsatzverträge zwischen verbraucher und händlern.
und den konkreten fall von mj regelt er mit seinem anwalt."
... schön, dass Du Dein ganzes juristisches Fachwissen ausgespuckt hast. Hier geht und ging es allerdings bisher immer nur darum den Verkäufer mit seinen potenziellen Verfehlungen (Steuerhinterziehung, gewerblicher Anbeiter und eben nicht Privatanbieter, Urkundenfälschung, etc pp.) unter Druck zu setzen und den Kauf rück abzuwickeln. Und das nicht im engeren juristischen Sinne, sondern ganz einfach und praxisnah indem man dem Kameraden mal klar macht, was ihm blüht, wenn er nicht spurt!
Was Du beschreibst, ist Juristen-Deutsch und führt meist dazu dass zwei Leute sich schlau daherredende Anwälte nehmen und dabei in der Regel immer nur einer gewinnt (der Anwalt). Die pragmatische Lösung ist: Den Kerl mit Argumenten weichkochen und den Kauf "rück abwickeln".
Eine Anzeige beim Finanzamt ist dann ja immer noch möglich! 