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  2. haucha

Beiträge von haucha

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 25, 2008 at 15:44

    ich kriege den rahmen zurück und den rest behält er. mir geht es bei der sache nicht ums geld. der ton macht die musik. und der käufer war unter aller sau. wenn ich auf den tod nicht hätte zahlen wollen, hätte ich vor gericht gehen müssen. dort wären die chancen 50-50 gewesen. aber darum geht es gar nicht... naja, jetzt ist die sache gegessen und ich habe daraus gelernt.

    aber man sieht sich immer zwei mal im leben...

  • Wert eines leicht verzogenen Rahmens mit Papieren (50 Spezial)

    • haucha
    • September 22, 2008 at 19:52

    Da ich nun einen leicht verzogenen Rahmen mit Papieren habe, der überhaupt nicht rostig ist, wollte ich mal fragen, wieviel der wohl wert ist?!

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 22, 2008 at 19:44

    also, ich muss schon sagen. sehr interessant, wie heftig hier debattiert wird. schlussendlich sieht es wie folgt aus:

    mein anwalt hat mir geraten, der forderung nachzukommen. aufgrund des rudimentären kaufvertrages und der tatsache, dass aussage gegen aussage steht, würden meine chancen eher nicht so gut stehen. und weil ich die sache vom tisch haben will, zahle ich jetzt. einen fiesen taktischen fehler habe ich zudem gemacht, weil ich ihm per sms geschrieben habe, dass ich nicht zahle und er zum anwalt gehen soll. damit habe ich mir zu den 200 € zusätzlich noch 50 € anwaltskosten aufgebrummt. sprich im endeffekt zahle ich jetzt 250 € und bekomme den verzogenen rahmen samt papiere wieder.

    aus fehlern lernt man. aber vielen dank für die rege beteiligung.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 16, 2008 at 09:34

    Na ich geh doch gar nicht darauf ein. Ich habe ihm zuerst gesagt, dass er von mir nichts bekommt. Dann hat er den angeblichen Anwalt eingeschaltet. Diesen Anwalt gibt es auch tatsächlich. Ich mache momentan gar nichts und warte ab, ob er sich nochmal meldet oder nicht. Wie du siehst, beherzige ich all eure Vorschläge.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 15, 2008 at 17:51

    Momentan gibt es nichts neues. Der Anwalt hat sich nicht mehr gemeldet. Ich denke aber, das wird er noch im Laufe der Woche. Bin ich mal gespannt.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 13, 2008 at 00:26

    also, man glaubt es kaum...

    Es kam tatsächlich eine Vollmachterteilung eines Rechtsanwalts. Den gibt es auch wirklich. Habe es kontrolliert. Ich werde nun am Montag zu meinem Anwalt gehen und dann wird man sehen, wer Recht hat und wo das alles enden wird...

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 12, 2008 at 18:02

    Lassen wir uns überraschen. Ich werde natürlich sofort berichten, ob das Fax angekommen ist oder nicht, sobald ich zuhause bin.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 12, 2008 at 17:37

    Ich habe ihm gesagt, er soll mir bitte per Fax eine Vollmacht oder ähnliches zuschicken, damit ich weiß, mit wem ich es zu tun habe, etc. Ich bin wirklich sehr gespannt.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 12, 2008 at 16:41

    Gerade eben hat doch tatsächlich ein Anwalt bei mir angerufen und gemeint, dass er im Namen des Käufers der Vespa anruft. Er bat mich darum, doch auf die Forderung (200 € zurückzuerstatten) einzugehen. Falls ich das nicht machen sollte, dann würde er sich verpflichtet sehen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

    Ich werde mich jetzt bei einem Anwalt erkundigen, wie die Rechtslage ist und ob ich für den Unfallschaden, den der Roller hat, einzustehen habe. Ich bin sehr gespannt, was da rauskommen wird.

    Natürlich werde ich Euch weiterhin den aktuellen Zwischenstand weitergeben.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 11, 2008 at 22:55

    Er kann mir den Roller nicht in genau dem Zustand geben, in dem er ihn gekauft hat. Er hat ihn schon zerlegt, teilweise abgeschliffen, den Motor zerlegt, etc. Diese Alternative fällt also auf jeden fall weg.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 11, 2008 at 22:14

    Neueste Wasserstandsmeldung!!!

    Ich zitiere einfach mal seine letzte Nachricht an mich:

    "ich möchte nicht mit einem anwalt kommen also schlag ich dir vor das du mir nur 200€ gibst und wir können stressfrei unsere wege gehen laut gesetz! haften nur dann der verkäufer nicht wenn im kaufvertrag steht "verkauf ohne gewährleistung" das steht in dem vertrag den wir drei unterschrieben haben nicht ich möchte es nicht soweit kommen lassen also bitte ich dich das auf die art zu regeln" (Rechtschreibfehler wurden übernommen)

    Also... in dem Kaufvertrag steht tatsächlich nicht, dass ich keine Gewährleistung übernehme. Allerdings habe ich ihm beim Kauf gesagt, dass er den Roller kauft, wie er da steht und ich keine Garantie übernehme, was ja genauso viel wert ist wie der Kaufvertrag.

    Auf seine Nachricht habe ich ihm wie folgt geantwortet:

    "Ich habe dir gesagt, dass du den Roller kaufst, wie du ihn Probe gefahren bist, wie du ihn gesehen hast, so wie er eben da stand. Dann musst du wohl zum Anwalt gehen, aber von mir kriegst du kein Geld zurück. Ich habe dir weder grob fahrlässig noh vorsätzlich irgendetwas verschwiegen."

    Der Kerl hat doch den Knall nicht gehört...

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 11, 2008 at 16:37

    Na, mir ist ja schon klar, was er von mir will. Er will, dass ich den Rahmen richten lasse oder ihm das Geld für diese Arbeit gebe. Aber ich finde es einfach nur unverschämt von ihm. Ich habe ihm beim Kauf gesagt, dass er den Roller kauft, wie er da steht.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 11, 2008 at 16:30

    Aktelle Situation:

    Der Käufer hat den Rahmen einem Freund von ihm gezeigt, der angeblich für den TÜV gearbeitet hat. Dieser meinte, dass der Roller keinen TÜV bekommen hätte, wenn der Gutachter den verzogenen Rahmen bemerkt hätte. Außerdem sei das untere Lenklager geschweißt. Er meint, den Rahmen richten zu lassen ist so teuer, wie einen neuen zu kaufen.

    Daraufhin antwortete ich, dass ich ihm da nicht weiterhelfen könnte, da er ihn gekauft hat, wie er ihn gesehen und Probe gefahren hat.

    Der Käufer antwortete daraufhin, dass er nicht mit mir diskutieren wolle, und da wir keinen Kaufvertrag hätten, ich ihm Garantie geben müsste. Da der Roller auch einen schweren Unfallschaden hätte, würde er bei einem neu erstellten Gutachten keinen TÜV mehr bekommen.

    Ich hab ihm jetzt geantwortet, dass ich ihm ja anbieten würde, dass wir den Kauf rückgängig machen könnten. Das sei aber unmöglich, da er den Roller schon zerlegt hat und daran rumgebastelt hat.

    WAS WILL DER KERL EIGENTLICH VON MIR!??!

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 10, 2008 at 15:32

    Also, die Odyssee will kein Ende nehmen. Nachdem ich dem Käufer gesagt habe, dass der Rahmen in Ordnung sei, blieb er der Ansicht, dass der Rahmen, genauer gesagt der vordere Teil (das Rohr, das den Lenker und die Gabel hält), verzogen sei und somit die Räder nicht in einer Spurlinie seien. Das nicht alles genau gerade ist, hat man aber auch schon davor gesehen. Zudem konnte man sehen, dass der Lenker nich zu 100 % gerade sitzt. Dennoch schlingerte der Roller keineswegs, sodass es sich wirklich nur um kleine Abweichungen handelt.

    Da der Roller keine Papiere mehr hatte, musste ich vor wenigen Wochen zudem ein TÜV-Gutachten erstellen lassen, um so wieder an eine Betriebserlaubnis zu kommen. Der TÜV-Gutachter hatte sich den Roller genau angeschaut und dabei keine gravierenden Abweichungen feststellen können. Also MUSS der Roller ja in Ordnung gewesen sein.

    Aktuell ist es jetzt so, dass der Käufer wohl jemanden kennt, der beim TÜV gearbeitet hat und der sich den Rahmen wohl nochmal anschaut. Sollte der feststellen, dass der Rahmen so verzogen ist, dass man ihn richten lassen muss, will der Käufer sich nochmal bei mir melden. Und um, ich zitiere, "nicht mir ans Bein zu pissen", will er dann zu dem Kerl, von dem ich den Roller gekauft habe, weil dieser mir ja schon einen verzogenen Roller ("Unfallroller") verkauft hat und sich da sein Geld holen. Der Punkt ist nur der, dass der, bei dem ich den Roller gekauft habe, den Roller nur gekauft hat, um ihn mir zu verkaufen. Ich hatte ihn beauftragt, mir einen Roller zu suchen. Dem Käufer werde ich aber auf keinen fall die Kontaktdaten meines Verkäufers weitergeben, da ich der Meinung bin, dass der damit überhaupt nichts zu tun hat.

    An sich ist die Sache doch für mich erledigt, oder? Ich muss dem Käufer nicht sagen, von wem ich den Roller habe und ihm schon dreimal nicht irgendwas zurückerstatten?!

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 10, 2008 at 11:15

    Kaufvertrag war ganz einfach gestrickt:

    Käufer

    Verkäufer

    Preis

    Datum

    Unterschriften


    Da er den Roller inzwischen zerlegt hat, werde ich ihm wohl vorschlagen, den Kauf rückgängig zu machen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung an mich. Darauf wird er nicht eingehen (können). Ich finde es aber fast schon unverschämt vom Käufer, dass er so auf sein Recht besteht, dass ich den Rahmen in Stand zu bringen hätte. Der Roller ist über 30 Jahre alt und dafür sieht er noch richtig gut aus. Überhaupt kein Rost, nur eben ein paar Beulen und Verbiegungen.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • haucha
    • September 9, 2008 at 21:52

    Ich habe letzte Woche meine Vespa 50 Spezial verkauft. Der Käufer hat den Roller nach kurzer Besichtigung und Testfahrt gekauft. Ein paar Tage später ruft er mich an und verlangt von mir eine Kaufpreisrückzahlung von 250 €, weil der Rahmen doch total verzogen sei und der Roller auf jeden fall mal einen Unfall gehabt haben muss. Ich habe den Rahmen dann zurückgenommen und einem Fachmann gegeben. Dieser meinte, der Rahmen sei von der Statik vollkommen in Ordnung. Allein optische Reparaturen könnte man machen.

    Der Punkt ist, dass die Sachen, die der Käufer bemängelt hat, schon beim Kauf sichtbar waren und auch keine grundlegenden statische Schwächen sind. Er ist aber der Meinung, ich hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass der Roller ein "Unfallroller" ist (was ich ja selbst nicht wusste), und ich deswegen den Rahmen zu richten, oder eben einen Kaufpreisnachlass zu gewähren hätte.

    Jetzt meine Frage: Bin ich irgendwie verpflichtet, dem Käufer einen Kaufpreisnachlass zu gewähren oder den Rahmen richten zu lassen?

    Ich denke, er hat den Roller gekauft, wie er ihn gesehen hat. Ob da nun optische Dinge sind, ist sein Problem, oder?

    Vielen Dank für Antworten.

  • Preis für einen Rahmen für eine Vespa 50 Spezial

    • haucha
    • September 8, 2008 at 13:30

    50 € für das komplette Chassis?

  • Preis für einen Rahmen für eine Vespa 50 Spezial

    • haucha
    • September 6, 2008 at 14:25

    Hallo!

    Wieviel kostet ein Rahmen für eine Vespa 50 Spezial? Mit was muss ich da rechnen? Er muss nicht lackiert, sondern einfach nur in einem guten Zustand sein.

    Vielen Dank für Antworten.

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