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Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

  • haucha
  • September 9, 2008 at 21:52
  • haucha
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    • September 9, 2008 at 21:52
    • #1

    Ich habe letzte Woche meine Vespa 50 Spezial verkauft. Der Käufer hat den Roller nach kurzer Besichtigung und Testfahrt gekauft. Ein paar Tage später ruft er mich an und verlangt von mir eine Kaufpreisrückzahlung von 250 €, weil der Rahmen doch total verzogen sei und der Roller auf jeden fall mal einen Unfall gehabt haben muss. Ich habe den Rahmen dann zurückgenommen und einem Fachmann gegeben. Dieser meinte, der Rahmen sei von der Statik vollkommen in Ordnung. Allein optische Reparaturen könnte man machen.

    Der Punkt ist, dass die Sachen, die der Käufer bemängelt hat, schon beim Kauf sichtbar waren und auch keine grundlegenden statische Schwächen sind. Er ist aber der Meinung, ich hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass der Roller ein "Unfallroller" ist (was ich ja selbst nicht wusste), und ich deswegen den Rahmen zu richten, oder eben einen Kaufpreisnachlass zu gewähren hätte.

    Jetzt meine Frage: Bin ich irgendwie verpflichtet, dem Käufer einen Kaufpreisnachlass zu gewähren oder den Rahmen richten zu lassen?

    Ich denke, er hat den Roller gekauft, wie er ihn gesehen hat. Ob da nun optische Dinge sind, ist sein Problem, oder?

    Vielen Dank für Antworten.

  • vespapaulianer
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    • September 10, 2008 at 09:02
    • #2

    Wirklich fundierten Rechtsrat wirst du hier kaum kriegen, da jeder, der nicht als Anwalt zugelassen ist und dir nicht nur einen allgemeinen Rat gibt, sondern dich in einer konkreten Sache berät, sich wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetzes (hohen) Bußgeldern aussetzen kann. Jeder Anwalt wiederum wird nicht wirklich gerne Rechtsberatung als Post in nem Forum veröffentlichen.
    Sorry für diese für dich unbefriedigende Antwort, aber so isses nunmal :S .

    Hessisch by nature

  • BlechBiene
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    • September 10, 2008 at 09:17
    • #3

    Ich denke ganz ehrlich nicht, dass Du verpflichtet bist, dem Käufer einen Kaufpreisnachlass zu gewähren oder den Rahmen richten zu lassen.

    Die Vespa 50 Spezial ist ja gebraucht und bestimmt nicht mehr die neuerste... Ist das dem Käufer eigentlich klar?

    Als Privatverkäufer musst Du ja keine Garantie geben, der Käufer, so denke ich hat die Vespa gekauft mit dem Vermerk:
    Gekauft wie gesehen und test gefahren.
    --> Wozu dann ich Nachhinein einen Kaufnachlass oder Reparaturen machen?

    Das ist doch dann den Käufer sein Problem, wenn er nach dem Kauf mit dem Teil nicht mehr zufreiden ist, oder?
    So dragisch kann der Schaden am Roller wohl kaum sein, sonst würde die Vespa ja nicht wirklich gut fahren und dem Käufer wäre der Schaden ja sofort ins Auge gestochen. UND, Dir vermutlich auch schon viel früher, dann gehe ich davon aus, hättest Du dem Käufer vom Schaden erzählt.

    Ich würde meinen: Gekauft wie gesehen und aus die Maus! :-8

    E10? Männermotoren sind keine Vegetarier.

  • kasonova
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    • September 10, 2008 at 09:54
    • #4

    Hi, wie sieht denn der Kaufvertrag aus ? So oder nur per Handschlag? Ohne Kaufvertrag gelten die Gesetzlichen Bestimmungen. Auf eine Minderung des Preises würde ich mich nicht einlassen. Entweder OK oder Wandlung. D.h. Zurückgeben und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das ist das beste Mittel, um Leute die im nachhinein den Preis drücken wollen, abzuschrecken.
    klaus

    Dateien

    Kaufvertrag.pdf 73.62 kB – 4,381 Downloads

    Einmal editiert, zuletzt von kasonova (September 10, 2008 at 09:59)

  • haucha
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    • September 10, 2008 at 11:15
    • #5

    Kaufvertrag war ganz einfach gestrickt:

    Käufer

    Verkäufer

    Preis

    Datum

    Unterschriften


    Da er den Roller inzwischen zerlegt hat, werde ich ihm wohl vorschlagen, den Kauf rückgängig zu machen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung an mich. Darauf wird er nicht eingehen (können). Ich finde es aber fast schon unverschämt vom Käufer, dass er so auf sein Recht besteht, dass ich den Rahmen in Stand zu bringen hätte. Der Roller ist über 30 Jahre alt und dafür sieht er noch richtig gut aus. Überhaupt kein Rost, nur eben ein paar Beulen und Verbiegungen.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

  • kasonova
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    • September 10, 2008 at 12:29
    • #6

    tja, das ist genau das, was ich gemeint habe. Du stimmst einer Rückname zu, er kann aber nicht (da auseinander gebaut). Damit hat er den Schwarzen Peter.

    klaus

  • haucha
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    • September 10, 2008 at 15:32
    • #7

    Also, die Odyssee will kein Ende nehmen. Nachdem ich dem Käufer gesagt habe, dass der Rahmen in Ordnung sei, blieb er der Ansicht, dass der Rahmen, genauer gesagt der vordere Teil (das Rohr, das den Lenker und die Gabel hält), verzogen sei und somit die Räder nicht in einer Spurlinie seien. Das nicht alles genau gerade ist, hat man aber auch schon davor gesehen. Zudem konnte man sehen, dass der Lenker nich zu 100 % gerade sitzt. Dennoch schlingerte der Roller keineswegs, sodass es sich wirklich nur um kleine Abweichungen handelt.

    Da der Roller keine Papiere mehr hatte, musste ich vor wenigen Wochen zudem ein TÜV-Gutachten erstellen lassen, um so wieder an eine Betriebserlaubnis zu kommen. Der TÜV-Gutachter hatte sich den Roller genau angeschaut und dabei keine gravierenden Abweichungen feststellen können. Also MUSS der Roller ja in Ordnung gewesen sein.

    Aktuell ist es jetzt so, dass der Käufer wohl jemanden kennt, der beim TÜV gearbeitet hat und der sich den Rahmen wohl nochmal anschaut. Sollte der feststellen, dass der Rahmen so verzogen ist, dass man ihn richten lassen muss, will der Käufer sich nochmal bei mir melden. Und um, ich zitiere, "nicht mir ans Bein zu pissen", will er dann zu dem Kerl, von dem ich den Roller gekauft habe, weil dieser mir ja schon einen verzogenen Roller ("Unfallroller") verkauft hat und sich da sein Geld holen. Der Punkt ist nur der, dass der, bei dem ich den Roller gekauft habe, den Roller nur gekauft hat, um ihn mir zu verkaufen. Ich hatte ihn beauftragt, mir einen Roller zu suchen. Dem Käufer werde ich aber auf keinen fall die Kontaktdaten meines Verkäufers weitergeben, da ich der Meinung bin, dass der damit überhaupt nichts zu tun hat.

    An sich ist die Sache doch für mich erledigt, oder? Ich muss dem Käufer nicht sagen, von wem ich den Roller habe und ihm schon dreimal nicht irgendwas zurückerstatten?!

  • vespahansi
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    • September 10, 2008 at 15:52
    • #8

    Also ich würd mir da überhaupt keinen stress machen lassen... gekauft ist gekauft und aus iss!!!

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
    T re vespe sono meglio di due
    O la va o la vespa

    SUCHE V50 SITZBANK!!!

  • SchmogglerHD
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    • September 10, 2008 at 16:21
    • #9

    Gelassenheit ist hier Trumpf !!!

    Las ihn doch klagen:wegen 250 euronen muß er bestimmt mit Anwalt und Gerichtskosten so 600 vorausbezahlen. das wird er sich gut überlegen !!
    Und klagen heißt ja noch nicht recht bekommen ( bei einem 30 Jahre alten Roller mit TÜV gutachten , sehr unwahrscheinlich)


    Hat er ne Probefahrt gemacht ??


    Cool bleiben

  • dark_vespa
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    • September 10, 2008 at 16:25
    • #10
    Zitat von vespahansi

    Also ich würd mir da überhaupt keinen stress machen lassen... gekauft ist gekauft und aus iss!!!

    Seh ich auch so, das einzige Problem ist, dass du keinen Vordruck von Mobile oder ähnliches genommen hast, in denen wird immer explizit darauf hingewiesen, dass der Verkauf ohne jegliche Garantie stattfindet.

    ESC # 582

  • haucha
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    • September 11, 2008 at 16:30
    • #11

    Aktelle Situation:

    Der Käufer hat den Rahmen einem Freund von ihm gezeigt, der angeblich für den TÜV gearbeitet hat. Dieser meinte, dass der Roller keinen TÜV bekommen hätte, wenn der Gutachter den verzogenen Rahmen bemerkt hätte. Außerdem sei das untere Lenklager geschweißt. Er meint, den Rahmen richten zu lassen ist so teuer, wie einen neuen zu kaufen.

    Daraufhin antwortete ich, dass ich ihm da nicht weiterhelfen könnte, da er ihn gekauft hat, wie er ihn gesehen und Probe gefahren hat.

    Der Käufer antwortete daraufhin, dass er nicht mit mir diskutieren wolle, und da wir keinen Kaufvertrag hätten, ich ihm Garantie geben müsste. Da der Roller auch einen schweren Unfallschaden hätte, würde er bei einem neu erstellten Gutachten keinen TÜV mehr bekommen.

    Ich hab ihm jetzt geantwortet, dass ich ihm ja anbieten würde, dass wir den Kauf rückgängig machen könnten. Das sei aber unmöglich, da er den Roller schon zerlegt hat und daran rumgebastelt hat.

    WAS WILL DER KERL EIGENTLICH VON MIR!??!

  • kasonova
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    • September 11, 2008 at 16:33
    • #12

    Hi ist Dir das nicht klar ? die Vespa UND das Geld. Im übrigen braucht eine 50ger keinen TÜV. Wenn der meint der Gütachter hätte geschlampt, dann soll er doch den Verklagen.

    klaus

  • haucha
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    • September 11, 2008 at 16:37
    • #13

    Na, mir ist ja schon klar, was er von mir will. Er will, dass ich den Rahmen richten lasse oder ihm das Geld für diese Arbeit gebe. Aber ich finde es einfach nur unverschämt von ihm. Ich habe ihm beim Kauf gesagt, dass er den Roller kauft, wie er da steht.

  • pkracer
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    • September 11, 2008 at 16:41
    • #14

    War irgendein Zeuge beim Verkauf bzw. der Übergabe dabei? Wenn nicht, würde ich ihn fragen, ob er sich nicht mehr daran erinnert, dass ihr mündlich "Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung, gekauft wie gesehen" vereinbart hattet. Und dann den Spinner samt seiner merkwürdigen Vorstellungen schnell vergessen. :thumbdown:

    Verträge bedürfen in Deutschland nicht der Schriftform, aus Gründen der Rechtssicherheit werden sie jedoch häufig schriftlich abgefasst. Mündliche Vereinbarungen sind völlig ausreichend, ich denke nicht, dass du einen total zerlegten Roller gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen musst. Wer sagt dir denn, dass er nicht unfachmännisch und mit roher Gewalt die Gabel ausgebaut hat und den Rahmen dabei verbogen hat?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • floydman
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    • September 11, 2008 at 16:54
    • #15

    schliesse mich pkracer an: dreh doch den spiess einfach um und frag ihn, wie er in so kurzer zeit einen so verzogenen rahmen hinbekommen hat. und das wo bei der besichtigung doch alles tip top war? komisch, komisch... ich glaube eher das ist so ein komischer vogel, der dir einfach nur ein bisschen angst machen will und darauf hofft, dass du ihm "ohne anwaltskosten" ein wenig kohle gibst. natürlich zur vespa, die er weiter behalten will. vielleicht will er auch nur günstig tunen :)

  • haucha
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    • September 11, 2008 at 22:14
    • #16

    Neueste Wasserstandsmeldung!!!

    Ich zitiere einfach mal seine letzte Nachricht an mich:

    "ich möchte nicht mit einem anwalt kommen also schlag ich dir vor das du mir nur 200€ gibst und wir können stressfrei unsere wege gehen laut gesetz! haften nur dann der verkäufer nicht wenn im kaufvertrag steht "verkauf ohne gewährleistung" das steht in dem vertrag den wir drei unterschrieben haben nicht ich möchte es nicht soweit kommen lassen also bitte ich dich das auf die art zu regeln" (Rechtschreibfehler wurden übernommen)

    Also... in dem Kaufvertrag steht tatsächlich nicht, dass ich keine Gewährleistung übernehme. Allerdings habe ich ihm beim Kauf gesagt, dass er den Roller kauft, wie er da steht und ich keine Garantie übernehme, was ja genauso viel wert ist wie der Kaufvertrag.

    Auf seine Nachricht habe ich ihm wie folgt geantwortet:

    "Ich habe dir gesagt, dass du den Roller kaufst, wie du ihn Probe gefahren bist, wie du ihn gesehen hast, so wie er eben da stand. Dann musst du wohl zum Anwalt gehen, aber von mir kriegst du kein Geld zurück. Ich habe dir weder grob fahrlässig noh vorsätzlich irgendetwas verschwiegen."

    Der Kerl hat doch den Knall nicht gehört...

  • stefbold
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    • September 11, 2008 at 22:31
    • #17

    biete ihm einfach, denn vollen kaufpreis zu erstatten, wenn er den roller in genau dem zustand zurückgibt in dem er ihn erhalten hat - wenn er dazu nicht in der Lage ist wirst Du gerne die entsprechenden Arbeiten von einer Fachwerkstatt durchfüren lassen und den entsprechenden Betrag von der Rückerstattung abzuziehen.

    Ist doch fair - es handelt sich nicht um einen versteckten Mangel und er hat das Fahrzeug auch nicht sachgerecht genutzt (nämlich zerlegt statt gefahren)

    Mehr kannste nicht machen . ansonsten lass ihn kommen, das thema mit dem anwalt überlegt er sich wahrscheinlich dann doch nochmal

  • haucha
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    • September 11, 2008 at 22:55
    • #18

    Er kann mir den Roller nicht in genau dem Zustand geben, in dem er ihn gekauft hat. Er hat ihn schon zerlegt, teilweise abgeschliffen, den Motor zerlegt, etc. Diese Alternative fällt also auf jeden fall weg.

  • stefbold
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    • September 11, 2008 at 23:03
    • #19

    das ist aber sien problem und nicht deines - lackieren lassen etc. geht theoretisch alles

  • Vespaking
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    • September 12, 2008 at 08:08
    • #20

    Hallo,
    nach dem Gesetz gibt jeder Verkäufer von Gebrauchtwaren automatisch, weil Gesetz, ein Jahr Garantie. Ihr habt sicher schon mal in der Bucht gesehen welche Sätze da unter den Auktionstexten stehen. Ausschließen kann man dies aber durch einen entsprechenden Satz im Kaufvertrag. Wenn man einen Kaufvertrag schreibt, gelten mündliche Absprachen meist nicht, da man ja den Kaufvertrag extra macht um den Kauf zu regeln.

    Hand aufs Herz, war die Schönheit Deines Wissens ok beim Verkauf, kann Dir keine Haftung angehängt werden. Da der Käufer den Mangel auch nicht bei der Übernahme beanstandet hat, muß von einem nicht sichtbaren ausgegangen werden, warum solltest Du den dann sehen. Ferner gehe ich davon aus, dass Du nicht der Erstbesitzer bist also der Roller eine Vergangenheit hat die Dir nicht bekant sein kann. Und Du bist sicher auch kein Zweiradhändler oder Mechaniker, oder.

    Mal vorausgesetzt, der Käufer ist nicht aus Deiner Nachbarschaft. Ich würde den Käufer also klagen lassen. Das kostet ihn ein haufen Zeit und Geld. Wo er steht, erkennst Du schon am Angebot der Senkung seiner Forderung. Ich würde ihm auch nicht mehr antworten auf seine Texte.

    Er hats halt mal probiert, :-8 wer würde es nicht auch versuchen. Die Welt ist schlecht. Es gibt leider nur noch wenige ehrliche Menschen.

    http://www.asiavespa.de

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