Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

  • ungaublich, wie manche leute drauf sind...

    was hat er denn für die vespa bezahlt?

    frag ihn doch mal, wie DU den mangel hättest bemerken sollen, wenn ER die vespa dafür erst zerlegen musste? bei der probefahrt war ja scheinbar alles OK, sonst hätte er die vespa nicht gekauft. noch dazu hat dir ja erst kurz zuvor ein TÜV prüfer durch die vollabnahme den verkehrstauglichen zustand bestätigt.

    da manche leute aber scheinbar spaß an rechtsstreits haben würd ich folgendes machen:

    schreib ihm nen brief per einschreiben in dem du folgendes erwähnst:

    - er hatte die vespa bei der probefahrt als gut befunden und gekauft (mündlich wurde ja ausgemacht "ohne garantie, rücknahme, gewähr....")
    - TÜV hatte dir den verkehrstauglichen Zustand bestätigt

    dann würde ich ihm das angebot wie schon geschrieben wurde eröffnen:

    - KULANTERWEISE (unbedingt erwähnen, sonst könnte man dein einlenken als schuldeingeständnis werten) bietest du ihm die rücknahme an, wenn die vespa den exakten ursprungszustand zum zeitpunkt des verkaufs hat (wie von stefbold erwähnt ziehst du natürlich die werkstattkosten ab, falls die vespa nicht den exakten zustand hat).

    dieser regelung wird er wohl kaum nachkommen können (vor allem, wenn er die vespa nicht nur auseinandergebaut sondern auch geschliffen hat) und du kannst mit dem einschreiben als "beweis" deines angebots ruhig der dinge harren. ich glaube kaum, dass er wirklich ne klage startet. falls doch bist du meiner meinung nach fein raus...

  • Wer sagt denn überhaupt dass IHM nicht irgendetwas passiert ist NACH dem Kauf des Rollers, da er sich ja wohl erst ein paar Tage NACH Übergabe bei Dir gemeldet hat!!!

    Ich würde nicht mehr reagieren! Ignoranz kommt von Dominanz also lass´ihn ruhig klagen! Du hast ihm die Rücknahme angeboten, die er verstänlicherweise abgelehnt hat! Mehr kannst Du nicht tun! Wahrscheinlich hat er den Roller bereits in Einzelteilen verkauft und versucht nun, zusätzlich Kohle zu ziehen!

    Also......abwarten und sich nicht verrückt machen lassen!

    Solchen Leuten gehört das Handwerk zu legen!

    Halte uns informiert!!!

  • Gerade eben hat doch tatsächlich ein Anwalt bei mir angerufen und gemeint, dass er im Namen des Käufers der Vespa anruft. Er bat mich darum, doch auf die Forderung (200 € zurückzuerstatten) einzugehen. Falls ich das nicht machen sollte, dann würde er sich verpflichtet sehen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

    Ich werde mich jetzt bei einem Anwalt erkundigen, wie die Rechtslage ist und ob ich für den Unfallschaden, den der Roller hat, einzustehen habe. Ich bin sehr gespannt, was da rauskommen wird.

    Natürlich werde ich Euch weiterhin den aktuellen Zwischenstand weitergeben.

  • Das war bestimmt ein Trick !!!

    Der war im Leben kein Anwalt !!

    bestimmt nur ein Bekannter von ihm um Dich einzuschüchtern

    Laß dich nicht verrückt machen .

    Der soll sich schriftlich melden oder die Schnauze halten !!!!

    P.S. ich hasse Advokaten

  • Das war mit Sicherheit niemals ein Anwalt.......die rufen NIE selber an sondern kontaktieren doch immer mit einem Schreiben!!! Halte die Füße still Du wirst sehen es wird nichts passieren......allerdings nimmt das langsam schon kriminelle Formen an!!! Unfassbar!

  • Ich habe ihm gesagt, er soll mir bitte per Fax eine Vollmacht oder ähnliches zuschicken, damit ich weiß, mit wem ich es zu tun habe, etc. Ich bin wirklich sehr gespannt.

  • Da hat SchmogglerHD garantiert recht. Kein Anwalt der Welt würde sich so verhalten. Das ist äußerst unseriös und zeigt den wahren Charakter dieses Typ´s.

    Vergiss den Vogel einfach und hake den Vorgang ab. Wenn Du nicht mehr reagierst, gibt der Typ seinen Betrugsversuch auf. klatschen-)So lange Du reagierst, hat er noch eine Chance, dass Du eventuell einen Fehler machst und er Dich dann packen kann.

  • Lass Dich bloß nicht einschüchtern ! Bestehe darauf das der Roller beim Verkauf in Ordnung und sogar vorher beim Tüv war ! Vielleicht hat sich der Typ auch nach dem Kauf damit gemault ! Kann ja alles sein ! Auf keinen Fall etwas zahlen, wenn er anruft einfach auflegen ! Er wird Dich nie verklagen da er genau weiss das er damit nicht durchkommt !

  • also, man glaubt es kaum...

    Es kam tatsächlich eine Vollmachterteilung eines Rechtsanwalts. Den gibt es auch wirklich. Habe es kontrolliert. Ich werde nun am Montag zu meinem Anwalt gehen und dann wird man sehen, wer Recht hat und wo das alles enden wird...

  • OMG!!! Gekauft ist gekauft... du bist ein Privatverkäufer... da gibt es kein Garantie und Umtauschsrecht!!! Ich würd dem sagen er soll dich in ruhe lassen und aus is...

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
    T re vespe sono meglio di due
    O la va o la vespa

    SUCHE V50 SITZBANK!!!

  • Das stimmt so nicht ganz mit der Garantie. (einfach mal Google fragen)

    Grundsätzlich besteht auf jeden Artikel den jemand, auch privat verkauft, ein Jahr Garantie. Eine Ausschließung der Garantie muss vom Verkäufer klar und deutlich angegeben werden. z.B. mit dem Vermerk "Bastlerfahrzeug oder zum ausschlachten.

    Da es sich aber um einen Dir nicht bekannten versteckten Mangel handelt, hast Du vor Gericht gute Karten. Im ungünstigsten Fall läuft die Sache auf einen Vergleich hinaus. Dann ist der Streitwert noch 100 EUR.

    Da muss der Rechtsverdreher aber schon dringend Arbeit brauchen. ?(

  • Jedem "normalen" (gibt es nur wenige) Bürger bleiben da die Worte weg ....

    Aber glaube mir, Du kannst Dir nicht vorstellen, mit was für Spacken man als Händler zu tun hat, vor allem seit der geänderten Rechtslage ...

    Einen rechtlichen Rat kann ich Dir nicht geben, aber einen privaten: BLEIB RUHIG und ENSPANNE DICH.
    Die Zeit, die man sich über ungelegte Eier und manche Spacken ärgert, ist verlorene und verschwendete Zeit.
    Grüße und Kopf hoch!

  • Grundsätzlich besteht auf jeden Artikel den jemand, auch privat verkauft, ein Jahr Garantie.

    Das ist einfach falsch. Es handelt sich um eine Gewährleistung und nicht um eine Garantie. Die Gewährleistung unterscheidet sich hauptsächlich von der Garantie dadurch, dass der Verkäufer nur Mängel beseitigen muss, die in der Kaufsache bei Übergabe angelegt waren. Der Verkäufer, der eine zusätzliche Garantie anbietet, will während des Garantiezeitraumes für alle auftretenden Mängel aufkommen, die vom vereinbarten Inhalt der Garantie erfasst sind.

    Schaut halt mal in § 443 BGB rein - da gehts um die Beschaffenheits- & Haltbarkeitsgarantie im Kaufrecht.

    Hessisch by nature

  • Du musst einfach darauf bestehen das der Rahmen beim Verkauf in Ordnung war und er ja auch noch eine Probefahrt gemacht hat ! Es steht eh Aussage gegen Aussage da keine Zeugen dabei waren ! Er wird damit auf keinen Fall vor Gericht durchkommen und muss seine Auslagen selber tragen, danach wird er sich schön in den Arsch beissen denn mit Anwalts und Gerichtskosten wird er nicht unter 1000 Euro davon kommen !