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Beiträge von Karl Lagerfeuer

    Schreiben des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Führerscheinklassen. Kann man zukünftig mit dem PKW-Führerschein ohne weitere Fahrprüfung auch 125er Motorroller fahren ?


    Sehr geehrter Herr Zelinski,
    der Minister hat, wie Sie richtig vermuten, Ihr Schreiben nicht gelesen.
    Aber Herrn Minister ist diese Thematik bestens bekannt. Da uns mehrere Anfragen zu diesem Thema erreichen, hat er mich gebeten , Schreiben zu diesem Schwerpunkt zu beantworten. Ich hoffe, Sie sind mit dieser Vorgehensweise zufrieden.

    Dass Inhaber einer vor dem 1. April 1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis Leichtkrafträder führen dürfen, beruht auf einer Besitzstandsregelung, wie sie üblicherweise bei Veränderung der Fahrerlaubnisklassen getroffen wurde und wie sie auch mit der Einführung der Leichtkrafträder bis 80 cm³ und 80km/h im Jahre 1980 verbunden war.
    Die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern war bis zum 31. März 1980 in den Fahrerlaubnisklassen 2, 3 oder 4 eingeschlossen. Durch Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 wurden Leichtkrafträder der Fahrerlaubnisklasse 1 und aufgrund der aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommenen weiteren Differenzierung der Motorradfahrerlaubnis schließlich der Klasse 1b zugeordnet.
    Mit der Änderung der Begriffsdefinition für Leichtkrafträder (max. 125 cm³, max. 11 kW) durch Verordnung vom 14. 02. 1996 wurde die Klasse bereits an die jetzige EG-Klasse A1 angepasst. Die Zweite EG-Führerscheinrichtlinie sieht für die Klasse A1 für Leichtkrafträder eine eigenständige theoretische und praktische Prüfung vor und erlaubt lediglich den Mitgliedstaaten, auf ihrem Hoheitsgebiet auch das Führen solcher Krafträder mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B zuzulassen. Im internationalen Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten gilt die Berechtigung nicht. Damit wird indirekt auch in der Führerscheinrichtlinie für eine eigenständige Ausbildung und Prüfung votiert.
    Lediglich fünf Mitgliedstaaten (Italien, Belgien, Spanien, Frankreich und Österreich) lassen das Führen von Leichtkrafträdern mit einem Pkw-Führerschein zu. Die gegenwärtige Regelung der Bundesrepublik Deutschland, eine eigene zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung für Leichtkrafträder durchzuführen, trägt der Unterschiedlichkeit von Pkw und Krafträdern Rechnung. Eine Änderung, nach der mit Klasse B generell auch Kraftfahrzeugeder Klasse A1 geführt werden dürfen, ist derzeit nicht beabsichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Gerda Renatus
    Bürgerservice des BMVBW
    buergerinfo@bmvbw.bund.de
    Tel.: 01888-300-3060
    Fax: 01888-300-1942>>> BMV Kontaktformular <@@2c5e972a3ba2e7d8f3e38fde2aa332af939d8ec8@@> 01.05.2002 17.56>>> Uhr >>>Nachricht aus dem BMVBW Kontaktformular

    Name: M. Z.
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    Sehr geehrter Herr Bodewig,
    ich weiß dass Sie sowieso keine E-Mail lesen werden, aber trotzdem ich habe ein paar Fragen an Sie.

    1) Ich habe in der Roller-Special gelesen, dass man eventuell ab 2004 - Monat noch unbekannt - mit dem Autoführerschein ab 22 Jahre auch einen 125cm fahren kann.
    In Frankreich ist es schon durchgeführt worden. Wissen Sie davon was genaues ?

    2) Woher kommt diese 45 km/h Regelung für 50er Roller, so dass wir jetzt (fahre auch gerne in Stadt anstatt Auto) im Alltag den Straßenverkehr gefährden; passives Mitschwimmen im Verkehr ist nicht mehr möglich. Das muss meiner Meinung nach so schnell wie möglich abgeschafft werden. Ich bedanke mich im voraus für ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Marc Z.

    Quelle: de.rec.motorrollervom 03.05.2002

    Was meinst du mit dem Tankdeckel? Sollte der nicht zu sein? also wenn du den Deckel meinst wo man aufmacht wenn man Tanken will, der ist Zu weil da halt n Deckel drauf is ne?


    im tankdeckel ist n miniloch wo der tank luft ziehen kann. wenn der verstopft ist kann sie keine luft mehr ziehen und es kommt kein sprit nach. verstehst du?
    also fahr mal n bisschen rum ohne tankdeckel und schau ob sie immernoch ausgeht.
    würd ich mal sagen..versuch macht kluch oder wie das heißt...vielleicht isses ja nur das... 2-)

    die sollten lieber mal die geschwindigkeit der 50ccm auf 60km/h erhöen! das sind die reinen verkehrshindernisse wenn die mit 45 vor einem rumtuckern, und auserdem verleitet das die anderen nur zu waghalsigen überholmanövern!

    :thumbup:

    es ist echt fahrlässig, mit 45 bzw. 50 km/h in der stadt zu tuckern, vor allem, wenn man viele meter braucht um diese geschw. überhaupt zu erreichen..wieviele pkw´s, vor allem taxen, haben mich 10 meter vor ner roten ampel sowas von scheiss knapp links, rechts, in der mitte überholt, um vor mir an der f****g ampel anzukommen. das kleine nummernschild gibt die erlaubnis, gefährliche überholmanöver zu starten. :thumbdown:

    50ccm roller sollten mindestes die leistung von ner schwalbe haben

    Uh, dieses Zitat von jemandem, der in einem anderen Topic versuchte, den Musikgeschmack von basti2507 mit einem unsäglichen NPD-Barden in Verbindung zu bringen. :rolleyes:


    monsieur, hab nicht den basti mit dieser type zu vergleichen versucht, sondern den text, der nunmal für mich leicht zweideutig klingt.
    tut mir leid, aber mehr war nunmal nicht dahinter und wenn das so zu verstehen war, entschuldige ich mich dafür. gehe bestimmt nicht davon aus, dass der basti ein kreuzchen bei der NPD gemacht hat.