Also der TÜV schlägt nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Polizei neue Zahlen ein.
Ich versteh jetzt das Problem nicht ganz.
Bei der Polizei kam raus, dass die Nummer nicht als gestohlen gemeldet ist
Du gehst mit dem Kaufvertrag und der Nummer zur Zulassungstelle oder Polizei, je nachdem wer bei euch die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, und holst dir die Bescheinigung. Damit gehst du zum TÜV und der genehmigt dir, wenn er die Nummer eindeutig erkennen kann, das die Nummer neu eingeschlagen wird. Rechtlich einwandfrei und, auch im Falle das jemand feststellt das die Nummer nachgeschlagen wurde, rechtlich einwandfrei.
