Der Sinn liegt für mich auf der Hand. Wenn meine Kinder sie in 30 Jahren erben und dann noch ein paar Jahre gut aufpassen, haben sie eine über 100 Jahre alte Vespa in tadellosem Zustand.
Das gibt nur Streit. Wenn überhaupt als Erbstück aufheben dann solltest du soviele, ungefähr gleichwertige, Vespae haben wie Kinder. Oder bekommt der Erstgeborene alles? Natürlich nur soweit es rechtlich zulässig ist, also abzügl. Pflichtanteile.