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Beiträge von rassmo

    Du kniest dich rechts neben den Motor und nimmst die Haube ab. Nun schaust du auf das Metallteil, die Polradabdeckung, und schraubst sie ab. Das Polrad ist das Teil das sich nun bei runterdrücken des Kickstartes dreht. Achtung nicht reinfassen sonst ist der Finger womöglich ab.
    Nun zur event. Erklärung. Wenn du, ohne ziehen der Kupplung, die Fußbremse trittst bleibt das Hinterrad abrupt stehen und bremst über die Verbindung Hinterrad/Kupplung/--/Kupplung/Kurbelwelle die Kurbelwelle ebenso ab. Das Polrad will sich aufgrund seiner Trägheit weiterdrehen was es womöglich auch getan hat. Der Keil schert ab und durch das sich verdrehende Polrad verstellt sich auch der [lexicon='ZZP',''][/lexicon].

    Durch Ziehen der Kupplung trennst du die Verbindung in Hinterrad/Kupplung und Kupplung/Kurebelwelle weshalb diese sich weiterdrehen kann obwohl das Hinterrad stehenbleibt.

    Btw, vielleicht ist es, mangels Kenntnissen, hilfreich wenn du hier schrauberhilfe nach postleitzahlen geordnet mal schaust ob jemand aus deiner nähe dir helfen kann.

    Wenn du Pech hast, was leider wahrscheinlich ist, dann kann es dir den Halbmondkeil abgeschert haben und das Polrad verdreht. Die Folge ist das du zwar einen Zündfunken hast aber leider zur falschen Zeit, weshalb der Roller nicht läuft. Am Besten du nimmst mal das Polrad ab und schaust ob der Halbmondkeil noch ganz ist. Dazu brauchst du aber einen Polradabzieher und einen Polradhalter oder einen Schlagschrauber.

    Wenn Benzin in der Schwimmerkammer ankommt könnte es nur noch an den Düsen selber liegen. Saugt dein Motor denn an? Mach mal den Vergaser ab, leg die flache Hand über den ASS und dann soll jemand den Kicker betätigen. Wenn du den Sog nicht deutlich an der Hand spürst könnte es daran liegen.
    Wie ist denn deine Kompression?
    Und stimmt der [lexicon='ZZP',''][/lexicon]?
    Wie ist sie ausgegangen? Hast du vorher die Fußbremse betätigt ohne die Kupplung zu ziehen? Ging ein Ruck durch den Roller?

    Der Rat Look Racer ist jetzt nicht so mein Fall, zu viel zusammen gewürfelt :wacko: jedoch fährt der gewisse Herr mit einem gelben Scheinwerfer, dachte das ist in Deutschland ausgeschlossen ?(

    Du mußt unterscheiden zwischen dem was gemacht wird und was gemacht werden darf, sowie zwischen dem was eingetragen ist und was dran ist.
    1. Der gewisse Herr fährt mit gelben Scheinwerfern was er lt. StVZO §50 nicht darf.
    2. Er schreibt das der Prüfer beim TÜV die gelben Scheinwerfer nicht beanstandet hat. Im Falle einer Kontrolle würde ihm das aber, wenn die Polizisten die StVZO kennen was sie tun, nichts nützen außer im Brief würde ausdrücklich stehen das der vordere Scheinwerfer gelb sein darf. Und das kann ich mir nicht vorstellen.

    Aber da du doch einen TÜV-Prüfer in deinem Verwandten-/Bekanntenkreis hat frag ihn doch einfach ob er es auf seine Kappe nehmen würde einen gelben Scheinwerfer einzutragen. Die Antwort würde mich interessieren.

    Du stellst das Meßgerät auf Widerstandsmessung und hälst einen Meßkontakt an den Draht am Spuleneingang und den zweiten an den Draht am Spulenausgang. Wenn der Widerstand bei ca. 500 Ohm liegt ist die Spule in Ordnung wie Cirlu schon geschrieben hat.
    Was mich wundert ist das du das PickUp durchmessen konntest aber bei der Erregerspule hast du Schwierigkeiten?

    Ist das eine rhetorische Frage oder hast du tatsächlich einen Idioten an der Hand der € 400.-- für eine Automatik bezahlt und dafür einen defekten Motor bekommt. Passen Zylinder und Kolben überhaupt zusammen?
    Wenn du von Automatik Ahnung hast bau ihn zusammen und schau ob er richtig läuft. Dann kannst du entscheiden ob du ihn selber fährst oder als fahrtüchtigen Roller verkaufst. Im "Suche"-Bereich sind gerade zwei aktuelle Gesuche.

    Pornstar: Was bitte ist ein alter Blechroller sonst als eine Wertanlage? Was meinst du was selbst ich, im Gegensatz zu dir eher ein Kleinanleger, schon an Werten angelegt habe? Der Blechroller ist praktisch die Lehmann-Brothers des kleinen Mannes. Man investiert Geld und bekommt es nicht wieder.

    Schau mal hier. Dort steht das in München gilt

    Zitat

    Gefundene Fahrräder dürfen ausschließlich von den Dienststellen der Polizei angenommen werden. (Grund: bei jedem Fahrrad muss erst durch die Polizei geprüft werden, ob es als gestohlen gemeldet wurde. Nur wenn kein Diebstahl vorliegt, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.)

    Analog dazu würde ich sagen das ein Roller nicht anders zu behandeln.
    Normalerweise ist für ein Kfz das abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum steht das Ordnungsamt zuständig. Dann wird erstmal ein Zettel für den Eigentümer/Besitzer angebracht das er das Fahrzeug entfernen soll.
    Sprich doch einfach nochmal mit dem Fundbüro und erkläre das du bei der Polizei abklärst ob der Roller gestohlen ist und dann ein Bild des Rollers und des Typenschildes vorbeibringst. Dann können sie den Roller als gefunden führen und du verwahrst ihn solange bei dir.

    Die 10 Favoriten der Vorjury stehen nun zur Auswahl bereit. Jetzt ist es an Euch das Bild des Monats zu bestimmen. Diesen Monat war "Detail" das Motto. Nah und noch näher sind die Fotografen ihren Rollern gekommen. Für Euch sollte das Gegenteil gelten. Lasst die Bilder in ihrer Gesamtheit auf Euch wirken. Nehmt Euch Zeit, ihr habt dieselbe bis 6.März 23°° Uhr, die Bilder in Ruhe zu betrachten bevor Ihr Eure Stimme abgebt.

    Über die Bilder darf diskutiert werden, unterlasst aber bitte das Runtersprechen einzelner Bilder und Vermutungen über den jeweiligen Fotografen.

    Eine Bitte an alle stillen Genießer der Bilder. Stimmt ab, je mehr User abstimmen desto besser besser.

    Der nächste Monat ist wieder ohne Motto, dann werden auch eingereichte Bilder berücksichtigt die bereits eingereicht wurden, und wir freuen uns über jeden Teilnehmer. Also schickt Euere Bilder an fotowettbewerb@vespaonline.de . Die Details findet Ihr hier. als preis für den monatsgewinner winken euch ein individueller usertitel und ein vo-feuerzeug.


    Wenn ich kike kommt Strom und es ist egal ob ich den Schlüssel umdrehe das licht geht doch !!??

    Wenn Strom kommen würde, und nicht unterwegs verloren geht, wäre ja auch ein Funke da. Ob das Licht geht oder nicht ist völlig egal. Zünd- und Lichtstrom werden von unterschiedlichen Spulen erzeugt. Also miß den Spulenwiderstand um festzustellen ob die Zündspule i.O. ist.

    Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf eigentlich nicht auf öffentlichem Grund stehen. Normalerweise hängt das Ordnungsamt irgendwann eine Mahnung dran das der Roller entfernt werden muß.
    Du kannst jetzt natürlich den Weg eines Fundes gehen. Dazu rufst du Fundbüro und Polizei, die den Besitzer event. anhand des Versicherungskennzeichens ermitteln können, an und meldest den Gegenstand unter Angabe der Rahmennummer und einer Beschreibung. Gleichzeitig erklärst du dich bereit den Fundgegenstand bei dir auzubewahren bis der Besitzer sich meldet und du Interesse an dem Fundstück hast. Dann ist der Fund erfasst und wenn sich der Besitzer nicht meldet geht er nach Ablauf der Frist, normalerweise bekommst du ein Schreiben, in dein Eigentum über. Wenn nicht schon der Anruf bei der Polizei ergibt das er gestohlen ist.
    Die zweite Möglichkeit. Du klingelst bei den umliegenden Bewohnern ob der Roller ihnen gehört oder sie den Eigentümer kennen.


    Zusatz: Falls sich der Eigentümer innerhalb von drei Jahren doch noch meldet muß die Fundsache rückübereignet werden. Allerdings können wertsteigernde Maßnahme in Rechnung gestellt werden.