Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf eigentlich nicht auf öffentlichem Grund stehen. Normalerweise hängt das Ordnungsamt irgendwann eine Mahnung dran das der Roller entfernt werden muß.
Du kannst jetzt natürlich den Weg eines Fundes gehen. Dazu rufst du Fundbüro und Polizei, die den Besitzer event. anhand des Versicherungskennzeichens ermitteln können, an und meldest den Gegenstand unter Angabe der Rahmennummer und einer Beschreibung. Gleichzeitig erklärst du dich bereit den Fundgegenstand bei dir auzubewahren bis der Besitzer sich meldet und du Interesse an dem Fundstück hast. Dann ist der Fund erfasst und wenn sich der Besitzer nicht meldet geht er nach Ablauf der Frist, normalerweise bekommst du ein Schreiben, in dein Eigentum über. Wenn nicht schon der Anruf bei der Polizei ergibt das er gestohlen ist.
Die zweite Möglichkeit. Du klingelst bei den umliegenden Bewohnern ob der Roller ihnen gehört oder sie den Eigentümer kennen.
Zusatz: Falls sich der Eigentümer innerhalb von drei Jahren doch noch meldet muß die Fundsache rückübereignet werden. Allerdings können wertsteigernde Maßnahme in Rechnung gestellt werden.
