SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Außenliegende Zündspule ist, wenn deine alte ZGP kaputt ist, besser da sie weniger temperaturempfindlich ist. Soweit ist das korrekt.

    Wenn die Vespa bei warmem Motor schlecht anspringt kann das aber auch einfach am Kondensator liegen. Schau mal bei laufendem Motor, und entferntem Gummipfropfen am Polrad, ob zwischen den Kontakten des Unterbrechers die Funken fliegen. Wenn ja dürfte es am Kondensator liegen.

    Genau mein Schalter, schaltet zwischen Standlicht und Abblendlicht. In Zukunft soll er zwischen Abblendlicht und Fernlicht schalten. Ich dachte aber damit genug Strom ankommt für das Fernlicht, müssen beide Kabel die Birne mit Strom versorgen?

    Da ja beim schalten das eine Kabel ausgeschalten wird.


    Dem Tüv ist das egal ob ich das Fernlicht dazu schalte, er möchte nur ein Fernlicht.

    Dann mach es doch ganz einfach. Du nimmst die Kabel die zum Standlicht (eigentlich Stadtlicht in Italien da ein Standlicht ohne Batterie keinen Sinn macht) gehen und schließ sie an die Fernlichtbirne an.

    Oder du stellst den Scheinwerfer in der Höhe so ein das die 15W-Soffitte als Abblendlicht und die 15W-Hauptbirne als Fernlicht wirkt. Ansonsten bräuchtest du ja auch eine Zweifadenlampe mit entsprechender Halterung.

    Verkaufe eine Special Bj 73

    3 Gang-Motor

    wurde 2014 das letzte Mal gefahren

    Lackierung ziemlich bescheiden. Sieht aus wie gerollt oder gestrichen

    Motor dreht

    Kabel z.T. marode

    Vergaser muß gereinigt werden. :tues

    Ich habe den Roller gekauft und als Zweitroller bis 2014 genutzt. Lackierung ist dürftiger als ich sie in Erinnerung hatte.

    Motor dreht. Kabel z.T. brüchig. Insgesamt ein Projekt um es technisch auf Vordermann zu bringen und zu fahren. Oder für eine Komplettrenovierung. Bei Abstellen lief der Roller noch problemlos und die Elektrik funtionierte. Blinker fehlen. Natürlich kann ich den Vergaser reinigen. Aber erstens habe ich dazu keine Lust und zweitens würde ein laufender Motor sich im Preis niederschlagen.


    Standort: Ostfriesland

    VB € 1350.-- € 1000.--

    Natürlich mit Papieren. Zweitschrift von Piaggio

    Geschwindigkeitsmessung ist durchaus unterschiedlich zu verstehen.

    Die Einen meinen einen Prüfstandtest mit vielen hochmodernen Geräten.

    Mein Prüfer setzte sich auf die Vespa und ist damit gefahren. Dann zeigt sich was der Tacho anzeigt bzw. die GPS-Daten des Prüferhandys.

    Und so trennt sich die Tuningspreu vom Legalweizen. :tues

    Geräuschmessung hab ich auch noch nie erlebt.

    Ich müsste den Schalter so umbauen, das einmal das Abblendlicht brennt und beim schalten das Fernlicht mit brennt. Momentan Zustand ist, sobald ich schalte geht das andere aus.

    Du läßt am Schalter alles wie es ist und bringst nur noch ein zusätzliches Kabel vom Fernlicht zur Abblendbirne. Aber wie in Post 2 schon steht ist die 6V-Anlage dafür eher ungeeignet.

    Willst du es rein ABE-technisch oder nach technischer Möglichkeit wissen?

    1. Da der Vergaser dem Motormodell zugeordnet ist

    Motor A: Präfix V5X1M mit Vergaser 16/15

    Motor B: Präfix VA52MK mit Vergaser 16/14

    kannst du nicht einfach switchen ohne das die ABE erlischt.

    2. Die Frage ist ob der Ansaugstutzen des 14mm Vergasers mit dem 15mm Vergaser harmoniert oder ob du dir ein Falschluftproblem einhandelst. Das können dir Automatikfahrer, die es schon probiert haben, sicher eher beantworten als ich.

    Kleiner Scherz meinerseits.

    Trotzdem würde ich mir auch Möglichkeit 1 überlegen. Es fährt sich wesentlich entspannter wenn man weiß das alles ABE-konform ist.

    Ich würde aber auch erstmal die tatsächliche Geschwindigkeit messen. Wenn der Roller wirklich 75km/h bei erträglichen Drehzahlen läuft dann dürfte die Übersetzung geändet sein. Und dann ist eine Rückrüstung mit Motorspalten verbunden und dementsprechend aufwendig.

    Die Frage ist ob die Bedingungen lt. FZV gegeben sind.

    Zitat von verkehrsportal.de

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

    Dann dürfte es egal sein ob Hupe, Schnarre oder Klingel