SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Da du lt. Profil keine Vespa hast ist es schwierig was zu sagen.
    1. Dazu müßte man wie gesagt wissen was für ein Modell das du hast da es unterschiedliche Schalter mit unterschiedlichen Funktionen gibt. In jedem Fall ist es nicht gewollt das du das hintere Licht hell und dunkel machen kannst.
    2. Spule, Polrad, Kabel, Kontakte, praktisch an allem was mit der Elektrik zu tun hat.
    3. Kommt aufs Modell an. Da normalerweise aber entweder das Bremslicht geht oder der Roller beim Bremsen keinen Zündstrom mehr bekommt, und daher ausgeht, hast du eher keines.
    4. Kommt aufs Modell an. Wenn eine Fassung für Glühbirne und Sofitte da ist gehören auch beide rein. Das würde auch erklären warum dein Licht beim Umschalten auf, nur bei italienischen Vespae vorhandenen, Stadtlicht ausgeht. Dann bekommt nur die Sofitte Strom.
    5. Überspannungsschutz

    Wichtig wären wie gesagt genauere Angaben zum Modell, untermalt mit Fotos des Schalters und des Kabelkästchens am Motor.

    6V Kontaktzündung. Natürlich wartungsintensiv. Muß alle ab und zu mal nachgestellt werden oder sogar Kontakte getauscht. Dafür spare ich mir den jährlichen Pickuptausch mit vorheriger wochenlanger Fehlersuche. :D

    Wenn Gott wollte das Vespae elektronische Zündungen haben dann hätte er sie von den Japanern bauen lassen. :D

    1. Nein du mußt dich nicht als Eigentümer eintragen.
    2. Du mußt die Orginal-ABE dabei haben. Wenn der Kontrollierende sich querstellt zählt eine Kopie nicht. Wenn du nur mit Kopie fährst dann stell in jedem Fall sicher das die Kopie auch als solche kenntlich ist, z.B. durch Aufschrift Fotokopie, da es ansonsten noch mehr Probleme geben kann. ABE´s sind Urkunden.
    3. Versicherungsschein mußt du immer dabei haben.

    Zitat

    Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag der EU-KOM zur
    regelmäßigen technischen Überwachung, der die Untersuchungspflicht
    für Krafträder mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zum
    Inhalt hat, abzulehnen.

    Auszug aus der Antwort des BMVBS.

    Zitat

    Dafür werden Fahrzeuge bei denen Tuning festgestellt wurde ab Jan 2013 ersatzlos eingezogen und deren verwertbare Rohstoffe in den Receiclingkreislauf überführt. Die Kosten für die notwendige Zerlegung hat der Besitzer zusätzlich zu einer entstehenden Strafe zu übernehmen.


    :+3:D

    Falls es keine offizielle Zweitschrift ist oder sonstiges, brauch ich dann noch irgendwas spezielles vom Verkäufer? Soweit ich weiß heißt das ja dann für mich: Polizei, Rahmennr. überprüfen, Unbedenklichkeitsbescheinigung Piaggo etc. oder?

    Wenn es keine echte und nummernpassende Zweitschrift ist gibt es zwei Möglichkeiten.
    1. Es ist eine von Vespa nach Deutschland importierte Vespa, erkennbar am Typenschild am Rahmentunnel und vorhandenem Tacho, dann brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (örtlich unterschiedlich bei Polizei o. Zulassungsstelle erhältlich) gehst mit der zum Piaggio-Händler der die ABE bei Piaggio bestellt. Kosten ingesamt ca. € 100.--
    2. Eine privat importierte Vespa muß zur Vollabnahme beim TÜV. Die Bescheinigung das alles den in Deutschland geltenden Gesetzen konform ist mußt du bei der Zulassungstelle abstempeln lassen. Diese abgestempelte Bescheinigung ist dann die für diesen Roller geltende BE. Kosten je nach TÜV-Aufwand und event. am Roller anzubringender Teile wie Tacho.

    Ich freu mich schon drauf, ich werde dann natürlich berichten und das Forum mit tausend Reperaturfragen bombardieren

    Wieso freust du dich darauf uns mit Reparaturfragen zu bombardieren? Ich freu mich eher darüber das mein Roller läuft. :D

    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen wie ich das Ganze dann am besten abwickeln soll. Also von der Betriebserlaubnis ist eine Zweitschrift von 1983 vorhanden, gielt die dann als "Papier"? Muss ich da dann was umschreiben lassen bzw. was muss ich dann da machen? Kaufvertrag? Muss ich mir den bei einem Schreibwarenladen holen so einen Vordruck?

    1. Wenn es eine offizielle Zweitschrift ist gilt sie als ABE. Vergleiche Fahrgestellnr. in der Zweitschrift mit der auf dem Roller-Typenschild.
    2. Umschreiben lassen mußt du nichts.
    3. Kaufvertrag ist ein muß. Du kannst einen kaufen oder aus dem Netz runterladen und ausdrucken. Personalausweis zeigen lassen und Nr. eintragen nicht vergessen.

    Klingt lecker, gibts das auch für Fleischesser?